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   BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11   

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https://dejure.org/2012,38642
BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11 (https://dejure.org/2012,38642)
BPatG, Entscheidung vom 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11 (https://dejure.org/2012,38642)
BPatG, Entscheidung vom 28. November 2012 - 29 W (pat) 524/11 (https://dejure.org/2012,38642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Wort-/Bildzeichens Landlust für die Klassen 16, 35, 39 und 41

  • info-it-recht.de
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "LandLust (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wort-/Bildzeichen "LandLust" kann trotz fehlender Unterscheidungkraft aufgrund Verkehrsdurchsetzung als Marke für Wohn- und Gartenzeitschriften angemeldet werden

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Die ewig junge Sehnsucht nach dem Idyll”

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Marke ohne Eintragung - Verkehrsdurchsetzung der Marke "Landlust"

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Die ewig junge Sehnsucht nach dem Idyll”

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. 854 Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

    Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke, unbeschadet der Freihaltebedürftigkeit oder fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente, als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2001, 1153 - anti Kalk; EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 - BioID).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rdnr. 45 - Standbeutel; 229, 230 Rdnr. 27 - BioID; a. a. O. Rdnr. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 12 - VISAGE; GRUR 2009, 949 Rdnr. 10 - My World; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen (BGH a. a. O. 1153, 1154 - anti Kalk; GRUR 2008, 710, 711 Rdnr. 20 - VISAGE).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rdnr. 45 - Standbeutel; 229, 230 Rdnr. 27 - BioID; a. a. O. Rdnr. 66 - EUROHYPO; BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 12 - VISAGE; GRUR 2009, 949 Rdnr. 10 - My World; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. 854 Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

  • BPatG, 22.10.2008 - 29 W (pat) 29/07

    LANDLUST - - Marke Landlust für Milch- und Milchprodukte schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Der Begriff werde vielfach als Veranstaltungsmotto und Werktitel beschreibend verwendet, wie im Verfahren 29 W (pat) 29/07 bereits durch eine Internetrecherche ermittelt worden sei.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2008 (29 W (pat) 29/07) bereits ermittelt hat, wird dieser Gesamtbegriff bereits vielfach als Veranstaltungsmotto oder Werktitel beschreibend verwendet.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. 854 Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

    Denn auch wenn ein Wortzeichen bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, reicht es aus, dass es in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2003, 58, 59 Rdnr. 21 - Companyline; GRUR 2004, 146, 147 f. Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 97 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 38 - BIOMILD); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind, sofern das Gesamtzeichen nicht infolge einer ungewöhnlichen Veränderung - etwa syntaktischer oder semantischer Art  - hinreichend weit von der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile abweicht (EuGH a. a. O. Rdnr. 98 - Postkantoor; a. a. O. Rdnr. 39 f. - BIOMILD; a. a. O. Rdnr. 28 - SAT.2; a. a. O. 230 Rdnr. 29 - BioID; MarkenR 2007, 204, 209 Rdnr. 77 f. - CELLTECH).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Die Prüfung, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch konkrete und verlässliche Informationen belegt ist, obliegt dem nationalen Gericht, d. h. hier dem zur Entscheidung berufenen Senat, wobei eine Gesamtschau sämtlicher relevanter Gesichtspunkte geboten ist (EuGH GRUR 1999, 723, 727, Rdnr. 49, 54 - Chiemsee).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke, unbeschadet der Freihaltebedürftigkeit oder fehlenden Unterscheidungskraft dieser Wortelemente, als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die grafischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; GRUR 2001, 1153 - anti Kalk; EuGH GRUR 2006, 229, 233 Rdnr. 73, 74 - BioID).
  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 254/90

    Guldenburg - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Als Folge der Bekanntheit eines solchen Titels und des regelmäßigen Erscheinens im selben Verlag liege es nämlich nahe, dass er in den angesprochenen Verkehrskreisen "jedenfalls teilweise auch als betrieblicher Herkunftshinweis" verstanden werde (BGH GRUR 1993, 692, 693 - Guldenburg).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Der Bundesgerichtshof hat ferner festgestellt, dass "der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften - mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann" (BGH GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS; GRUR 2000, 70, 73 - SZENE).
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus BPatG, 28.11.2012 - 29 W (pat) 524/11
    Der Bundesgerichtshof hat ferner festgestellt, dass "der Verkehr unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender periodischer Druckschriften - mit einem Werktitel gleichzeitig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbinden kann" (BGH GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine; GRUR 1999, 581, 582 - Max; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS; GRUR 2000, 70, 73 - SZENE).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 19.05.2010 - 26 W (pat) 90/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "brand broadcasting" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BPatG, 29.04.2019 - 27 W (pat) 519/17
    Der vorliegende Fall weiche insoweit von dem vom Bundespatentgericht entschiedenen Fall zu der Wortfolge "LandLust" (Az.: 29 W (pat) 524/11) ab, in dem es um die Anmeldung des tatsächlich verwendeten Logos gegangen sei, so dass sich die Frage erübrige, ob das Publikum in der reinen Wortkombination "das gleiche" erkenne wie in einem tatsächlich verwendeten graphisch gestalteten Titel.

    Mehr noch zeigten die von der Anmelderin überreichten Belege, dass die Zahlen für den hier in Rede stehenden Titel "auf einen Blick" weitaus besser seien als die Zahlen, die seinerseits für "LandLust" (29 W (pat) 524/11, BeckRS 2012, 25479), in der eine Eintragung des Zeichens wegen Verkehrsdurchsetzung ohne vorhergehende Verkehrsbefragung erfolgt sei, vorgetragen worden seien.

    Insbesondere in Bezug auf die Zeitschrift "LandLust" war im Verfahren 29 W (pat) 524/11 ein anderer Zeitschriftenbereich der Wohn- und Gartenzeitschriften relevant.

  • BPatG, 27.11.2018 - 27 W (pat) 519/17
    Der vorliegende Fall weiche insoweit von dem vom Bundespatentgericht entschiedenen Fall zu der Wortfolge "LandLust" (Az.: 29 W (pat) 524/11) ab, in dem es um die Anmeldung des tatsächlich verwendeten Logos gegangen sei, so dass sich die Frage erübrige, ob das Publikum in der reinen Wortkombination "das gleiche" erkenne wie in einem tatsächlich verwendeten graphisch gestalteten Titel.

    Mehr noch zeigten die von der Anmelderin überreichten Belege, dass die Zahlen für den hier in Rede stehenden Titel "auf einen Blick" weitaus besser seien als die Zahlen, die seinerseits für "LandLust" (29 W (pat) 524/11, BeckRS 2012, 25479), in der eine Eintragung des Zeichens wegen Verkehrsdurchsetzung ohne vorhergehende Verkehrsbefragung erfolgt sei, vorgetragen worden seien.

    Insbesondere in Bezug auf die Zeitschrift "LandLust" war im Verfahren 29 W (pat) 524/11 ein anderer Zeitschriftenbereich der Wohn- und Gartenzeitschriften relevant.

  • BPatG, 24.04.2019 - 27 W (pat) 519/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "auf einen Blick" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Der vorliegende Fall weiche insoweit von dem vom Bundespatentgericht entschiedenen Fall zu der Wortfolge "LandLust" (Az.: 29 W (pat) 524/11) ab, in dem es um die Anmeldung des tatsächlich verwendeten Logos gegangen sei, so dass sich die Frage erübrige, ob das Publikum in der reinen Wortkombination "das gleiche" erkenne wie in einem tatsächlich verwendeten graphisch gestalteten Titel.

    Mehr noch zeigten die von der Anmelderin überreichten Belege, dass die Zahlen für den hier in Rede stehenden Titel "auf einen Blick" weitaus besser seien als die Zahlen, die seinerseits für "LandLust" (29 W (pat) 524/11, BeckRS 2012, 25479), in der eine Eintragung des Zeichens wegen Verkehrsdurchsetzung ohne vorhergehende Verkehrsbefragung erfolgt sei, vorgetragen worden seien.

    Insbesondere in Bezug auf die Zeitschrift "LandLust" war im Verfahren 29 W (pat) 524/11 ein anderer Zeitschriftenbereich der Wohn- und Gartenzeitschriften relevant.

  • BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "FITNESS FIRST" - fehlende Unterscheidungskraft -

    naturgemäß jeweils voneinander ab; so war beispielsweise im Verfahren 29 W (pat) 524/11 eine "unangefochtene Marktführerschaft im Segment Wohn- und Gartenzeitschriften" nachgewiesen worden.
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 32/19
    bbb) Das Substantiv "Land" kann bedeuten "nicht mit Wasser bedeckter Teil der Erdoberfläche; Festland", "nutzbares Stück Erdboden; bebautes, genutztes Gelände; Ackerboden", "nicht näher abgegrenztes Gebiet, Gelände; Landstrich, Gegend", "Gebiet außerhalb der städtischen Zivilisation, das besonders durch das Betreiben von Landwirtschaft geprägt ist; dörfliche Gegend", "politisch selbständiges, von Grenzen umgebenes Gebiet; Staatsgebiet; Staat", "Bundesland" oder "Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner eines Landes" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Land; BPatG 29 W (pat) 524/11 - LandLust).
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