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   BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16   

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BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16 (https://dejure.org/2018,1181)
BPatG, Entscheidung vom 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16 (https://dejure.org/2018,1181)
BPatG, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 29 W (pat) 539/16 (https://dejure.org/2018,1181)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops).

    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Dienstleistungen ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/ Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/ Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you).
  • BPatG, 24.11.2015 - 29 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNITED VEHICLES" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Eine Festlegung auf einen bestimmten Inhalt bzw. ein bestimmtes Thema erfolgt dagegen wegen der damit verbundenen Beschränkung nicht (BGH GRUR 2009, 949 Rn. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 24.11.2015, 29 W (pat) 507/12 - UNITED VEHICLES; Beschluss vom 27.11.2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    a) Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 f. - Nestlé/ Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2015, 173, 174 Rn. 15 - for you).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - Düsseldorf Congress).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist eine derartige analysierende Betrachtungsweise aber unzulässig, weil sich aus ihr keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung der Dienstleistungen ergibt (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 24 - smartbook; GRUR 2012, 270 Rn. 12 - Link economy).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • BPatG, 27.11.2013 - 29 W (pat) 523/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "myJobs" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 08.01.2018 - 29 W (pat) 539/16
    Eine Festlegung auf einen bestimmten Inhalt bzw. ein bestimmtes Thema erfolgt dagegen wegen der damit verbundenen Beschränkung nicht (BGH GRUR 2009, 949 Rn. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 24.11.2015, 29 W (pat) 507/12 - UNITED VEHICLES; Beschluss vom 27.11.2013, 29 W (pat) 523/12 - myJobs).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 12.11.2018 - 29 W (pat) 28/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bodenarena" - Unterscheidungskraft -

    Eine Festlegung auf einen bestimmten Inhalt bzw. ein bestimmtes Thema erfolgt dagegen wegen der damit verbundenen Beschränkung in der Regel nicht (BGH GRUR 2009, 949 Rn. 24 - My World; BPatG, Beschluss vom 8.01.2018, 29 W (pat) 539/16 - ARANCINI; Beschluss vom 24.11.2015, 29 W (pat) 507/12 - UNITED VEHICLES).
  • BPatG, 09.05.2019 - 27 W (pat) 575/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bison" - Unterscheidungskraft -

    Denn Dienstleistungen im Bereich der Werbung werden in der Regel nicht inhaltsbezogen angegeben und nicht auf ein bestimmtes Themengebiet beschränkt, vielmehr ist lediglich eine Bezeichnung nach Art des Mediums oder der Branchen, auf die die Werbeleistungen bezogen sind, üblich (vgl. GRUR 2009, 949, Rn. 23 f. - My World unter Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Feststellungen des Bundespatentgerichts; BPatG 29 W (pat) 539/16 - ARANCINI, abrufbar unter juris.de).
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