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   BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07   

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BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,13911)
BPatG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 29 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,13911)
BPatG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 29 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,13911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 167
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Der Erwerb von Unterscheidungskraft einer Farbe auf Grund von Verkehrsdurchsetzung erfordert insbesondere in Fällen, in denen das Farbzeichen in Kombination mit weiteren Kennzeichen wie einem Logo verwendet wird, nicht notwendiger Weise eine eigenständige Benutzung des Farbtons (vgl. BPatG GRUR 2009, 167, 169 - Farbmarke Sonnengelb).

    Bei der Verwendung mehrerer Zeichen kommt es maßgeblich darauf an, ob die angegriffene Gestaltung vom angesprochenen Verkehr wie bei einem Gesamtzeichen im Zusammenhang wahrgenommen wird oder ob - möglicherweise auf Grund bestimmter Werbemaßnahmen oder Kennzeichnungsgewohnheiten, z. B. der häufigen Verwendung von Zweitmarken allgemein oder insbesondere auf dem in Frage stehenden Warengebiet - der Verkehr daran gewöhnt ist, in einer Gesamtaufmachung einzelnen Elementen eine eigenständige, von derjenigen anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuzuerkennen (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro-Dach; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 245, 247 - magenta; BPatG GRUR 2009, 167, 170 - Farbmarke Sonnengelb).

  • BPatG, 26.02.2020 - 29 W (pat) 24/17

    Anspruch auf Löschung der aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragenen Farbmarke

    Auch wird kein Bezug zwischen der jeweiligen Farbe und dem herausgebenden Verlag, etwa im Sinne einer Hausfarbe hergestellt (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 13.08.2008, 29 W (pat) 61/07 - sonnengelb; Beschluss vom 05.12.2007, 29 W (pat) 57/07 - rot); eine einheitliche Gestaltung durch einen Verlag für alle seine unterschiedlichen Zeitschriften ist nicht festzustellen.

    Konkrete Werbetexte, die den beanspruchten Orangeton als herkunftshinweisendes Gestaltungselement dieser Produkte unmittelbar wörtlich herausstellen und einen Identifikationszusammenhang zwischen Ware und Farbe herstellen (vgl. BPatG, Beschluss vom 13.08.2008, 29 W (pat) 61/07 - Sonnengelb) fehlen zwar.

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

    Das angesprochene Publikum ist bei Druckereierzeugnissen an die gleichzeitige Verwendung mehrerer Zeichen auf dem Einband wie Farben, Bildzeichen und Wortzeichen, etwa in Form von Eigennamen, als betrieblicher Herkunftshinweis gewöhnt und kann daher auch die Farbe als selbständige Marke erkennen (vgl. dazu BPatG GRUR 2012, 1148, 1149, Rdnr. 34 - Robert Enke; GRUR 2008, 428, 430 - Beck-Rot; GRUR 2009, 167, 170 - Sonnengelb).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161, 162 -YELLO, Rechtsbeschwerdeverfahren I ZB 76/08; GRUR 2009, 167 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 171 -Rapsgelb; GRUR 2008, 428, 429 -Rot; 29 W (pat) 64/06 -Giftgrün; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb; 33 W (pat) 143/02 -Gelb).

    Daher ist nicht davon auszugehen, dass Farben generell und so auch Magenta vom angesprochen Verbraucher als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen werden (vgl. BPatG GRUR 2008, 428, 430 -Rot; GRUR 2009, 167, 169 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 172 -Rapsgelb).

  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 20/05
    Die Farben werden dabei regelmäßig nicht als Merkmal des herausgebenden Verlags hervorgehoben, noch wird auf andere Weise ein Identifikationszusammenhang zwischen den verwendeten Farben und dem jeweiligen Verlagsunternehmen hergestellt, so dass nicht davon auszugehen ist, dass sie vom angesprochen Verbraucher als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen werden (vgl. BPatG GRUR 2008, 428, 430 -Rot; GRUR 2009, 167, 169 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 172 -Rapsgelb).
  • BPatG, 11.09.2018 - 27 W (pat) 41/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "FITNESS FIRST" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Soweit die Beschwerdeführerin auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts verweist, in denen der Nachweis einer Verkehrsdurchsetzung ohne Einholung eines demoskopischen Gutachtens als geführt angesehen wurde (BPatG, GRUR 2009, 167 - Farbmarke Sonnengelb; BPatG 29 W (pat) 524/1, GRUR-Prax 2013, 39 - LandLust; s. daneben auch BPatG GRUR 2008, 428 - Farbmarke Rot (für Loseblattsammlungen)), so sind diese für den vorliegenden Fall nicht von entscheidender Bedeutung.
  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 146/06
    29 W (pat) 61/07 - Farbmarke Sonnengelb; Grabrucker, GRUR 1999, 850, 852; diess., WRP 2000, 1331, 1334).
  • BPatG, 18.12.2009 - 29 W (pat) 115/07
    Es wird auch kein Bezug zwischen der jeweiligen Farbe und dem herausgebenden Verlag hergestellt (vgl. die Ausführungen zum Identifikationszusammenhang in BPatG 29 W (pat) 61/07 -Farbmarke Sonnengelb; Grabrucker, GRUR 1999, 850, 852; WRP 2000, 1331, 1334).
  • BPatG, 24.04.2013 - 26 W (pat) 568/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbmarke (Blau/Silber)" - fehlende

    Dass Waren in den unterschiedlichsten Farben angeboten werden, verstärkt den Eindruck eines lediglich funktionellen oder dekorativen Gebrauchs und spricht deshalb gegen einen originär herkunftshinweisenden Eindruck von Farben (st. Rspr. von BPatG und EuG, vgl. z. B. BPatG GRUR 2008, 428, 429 - Farbmarke Rot; GRUR 2009, 167, 169 - Farbmarke Sonnengelb; GRUR 2010, 71, 72 - Farbe Lila; PAVIS PROMA EuG 3.2.2011, 1-299/09 - Farbkombination Ginstergelb und Silbergrau).
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