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   BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08   

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BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08 (https://dejure.org/2009,26805)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08 (https://dejure.org/2009,26805)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 29 W (pat) 63/08 (https://dejure.org/2009,26805)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66 und 67 -EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. -BioID).

    Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in mehreren Urteilen zur Anwendung der Gemeinschaftsmarkenverordnung auf Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken festgestellt (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdnr. 47 -BioID; GRUR 2006, 233, 235, Rdnr. 48 -Standbeutel und MarkenR 2008, 160, Rdnr. 43 und 44 -HAIRTRANSFER).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. u. a. EUGH GRUR 2008, 608 ff., Rdnr. 66 und 67 -EUROHYPO; EUGH GRUR 2006, 229, Rdnr. 27 ff. -BioID).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Einem Wortzeichen fehlt die Unterscheidungskraft dann, wenn es sich um eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage oder um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Einem Wortzeichen fehlt die Unterscheidungskraft dann, wenn es sich um eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage oder um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Zwar kann eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patentund Markenamts, die dazu führt, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne nachvollziehbaren Grund ungleich behandelt worden sind, grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und Verzerrung des Wettbewerbs darstellen (vgl. die Vorabentscheidungsersuchen zum Gericht der Europäischen Gemeinschaften BPatG GRUR 2007, 329 -SCHWABENPOST; Mitt.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 63/08
    Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in mehreren Urteilen zur Anwendung der Gemeinschaftsmarkenverordnung auf Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken festgestellt (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, 231, Rdnr. 47 -BioID; GRUR 2006, 233, 235, Rdnr. 48 -Standbeutel und MarkenR 2008, 160, Rdnr. 43 und 44 -HAIRTRANSFER).
  • BPatG, 19.09.2013 - 28 W (pat) 6/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lichtengel" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Der Umstand, dass Engel körperlich nicht existieren und das Publikum dementsprechend keine konkreten Vorstellungen von Lichtengeln haben mag, steht vor dem Hintergrund der obigen Feststellungen der Möglichkeit, diese Vorstellungen durch entsprechende Gestaltungen und Abbildungen zu erzeugen, nicht entgegen (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 63/08 - Schutzengel).
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