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   BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06   

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BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06 (https://dejure.org/2008,21358)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06 (https://dejure.org/2008,21358)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 29 W (pat) 64/06 (https://dejure.org/2008,21358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 8 Abs. 3 MarkenG
    Zu den Voraussetzungen der Anmeldung einer Farbmarke

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Farbe für Internet-Dienstleistungen nur ausnahmsweise als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Farbe Grün als Marke für Internet-Dienstleistungen nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BPatG, 05.12.2007 - 29 W (pat) 57/07

    Farbmarke Rot

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Für einen Nachweis ohne Demoskopie reichen die vorgelegten Unterlagen allerdings nicht aus, weil insbesondere die Dauer der Benutzung der Farbe als herkunftshinweisend im Sinne der Entscheidungen des 29. Senats (BPatG GRUR 2008, 428 -Farbmarke Rot; …

    Erst wenn zwischen der Dienstleistung und dem Unternehmen, dem Unternehmen und der Farbe und zwischen Farbe und Dienstleistung ein wechselseitiger Bezug hergestellt werden kann, wird der Verkehr die Farbe nicht als rein dekoratives Element, sondern als selbständiges Kennzeichen und damit als betrieblichen Herkunftshinweis erkennen (Grabrucker, FS Ullmann, S. 223, 235; BGH GRUR 2007, 780 -Rn. 28 -Pralinenform; GRUR 2007, 235 -Rn. 24 -Goldhase; BPatG GRUR 2008, 428 -Farbmarke Rot; BPatG …

    Von einer sehr langen ununterbrochenen und herkunftshinweisenden Benutzung des Farbzeichens, die die Einholung eines demoskopischen Gutachtens entbehrlich machte, kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. BPatG GRUR 2008, 428 -Farbmarke Rot; BPatG …

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Nur unter außergewöhnlichen Umständen kann ihr daher originäre Unterscheidungskraft zukommen, etwa wenn die Zahl der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen sehr beschränkt und der maßgebliche Markt sehr spezifisch ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 65 f. -Libertel).

    Das eingereichte Farbmuster, die wörtliche Benennung der Farbe und die Angabe einer Farbklassifikationsnummer erfüllen die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aufgestellten Anforderungen an die grafische Darstellbarkeit abstrakter Farbmarken (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 29 ff. -Libertel).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Der Senat beurteilt im vorliegenden Fall die Benutzungssituation anders als der Bundesgerichtshof im Verfahren zu Porsche Boxster C (GRUR 2006, 679).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Erst wenn zwischen der Dienstleistung und dem Unternehmen, dem Unternehmen und der Farbe und zwischen Farbe und Dienstleistung ein wechselseitiger Bezug hergestellt werden kann, wird der Verkehr die Farbe nicht als rein dekoratives Element, sondern als selbständiges Kennzeichen und damit als betrieblichen Herkunftshinweis erkennen (Grabrucker, FS Ullmann, S. 223, 235; BGH GRUR 2007, 780 -Rn. 28 -Pralinenform; GRUR 2007, 235 -Rn. 24 -Goldhase; BPatG GRUR 2008, 428 -Farbmarke Rot; BPatG …
  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 108/01
    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Die Rechtsprechung geht dabei von einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren aus (BPatG GRUR 2004, 61, 63 -BVerwGE).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Maßgebliche Kriterien sind dabei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt sowie Erklärungen von Industrieund Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 2006, 1022, Rn. 75 -Wicklerform; GRUR 2002, 804 , Rn. 60 -Philips; GRUR 1999, 723, Rn. 51 -Windsurfing Chiemsee).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Maßgebliche Kriterien sind dabei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt sowie Erklärungen von Industrieund Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (EuGH GRUR 2006, 1022, Rn. 75 -Wicklerform; GRUR 2002, 804 , Rn. 60 -Philips; GRUR 1999, 723, Rn. 51 -Windsurfing Chiemsee).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Die Tatsache, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Ware oder Dienstleistung einem bestimmten Unternehmen zuordnen, muss auf der Benutzung des Zeichens als Marke beruhen, also auf einer Benutzung, die dazu dient, die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2006, 322 -Rn. 61 f.; BGH GRUR 2008, 710 ff. -Rn. 23 -VISAGE).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 64/06
    Erst wenn zwischen der Dienstleistung und dem Unternehmen, dem Unternehmen und der Farbe und zwischen Farbe und Dienstleistung ein wechselseitiger Bezug hergestellt werden kann, wird der Verkehr die Farbe nicht als rein dekoratives Element, sondern als selbständiges Kennzeichen und damit als betrieblichen Herkunftshinweis erkennen (Grabrucker, FS Ullmann, S. 223, 235; BGH GRUR 2007, 780 -Rn. 28 -Pralinenform; GRUR 2007, 235 -Rn. 24 -Goldhase; BPatG GRUR 2008, 428 -Farbmarke Rot; BPatG …
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

  • BPatG, 07.05.2008 - 29 W (pat) 58/06

    Farbmarke Signalgelb

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

    Bei der Prüfung der Verkehrsdurchsetzung abstrakter Farbmarken ist zusätzlich zu beachten, dass eine Wahrnehmung abstrakter Farben als betriebliche Herkunftshinweise nach der Rechtsprechung regelmäßig nur in einem überschaubaren Bereich von Waren und Dienstleistungen mit eigenen Kennzeichnungsgewohnheiten in Betracht kommt (29 W (pat) 64/06 - freenet).
  • BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 19/05
    Dies sowohl im Hinblick darauf, dass die Behauptung von der fehlenden Gewöhnung stimmt, oder umgekehrt sich eine solche Gewöhnung belegen lässt, als auch im Hinblick auf Feststellungen zur konkreten Unterscheidungskraft der beanspruchten Farbe (BPatG GRUR 2009, 161, 162 -YELLO, Rechtsbeschwerdeverfahren I ZB 76/08; GRUR 2009, 167 -Sonnengelb; GRUR 2009, 170, 171 -Rapsgelb; GRUR 2008, 428, 429 -Rot; 29 W (pat) 64/06 -Giftgrün; 30 W (pat) 131/05 -Cadmiumgelb; 33 W (pat) 143/02 -Gelb).
  • BPatG, 18.01.2017 - 29 W (pat) 511/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Green IT Das Systemhaus (Wort-Bild-Marke)" - zum

    - gerichtlichen Entscheidungen: BGH, Urteil vom 19.03.2015, I ZR 4/14 - Green-IT; BPatG, Beschluss vom 10.12.2008, 29 W (pat) 64/06 - Farbmarke Grün.
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