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   BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08   

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https://dejure.org/2009,17340
BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08 (https://dejure.org/2009,17340)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08 (https://dejure.org/2009,17340)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2009 - 29 W (pat) 76/08 (https://dejure.org/2009,17340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    "Fitte Birne" für Software zum Gedächtnistraining

  • kanzlei.biz

    "Fitte Birne" für Software zum Gedächtnistraining

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Fitte Birne" als Marke für Software eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausreichende Unterscheidungskraft der Marke "Fitte Birne" für Software-Bereich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Darüber hinaus besitzen nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 35, 37 -BuchPartner).

    Geläufigen alltäglichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache fehlt im Allgemeininteresse die notwendige Unterscheidungskraft, wenn sie der Verkehr nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2007, 1071, 1072 -Kinder II).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenund Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 -Philips).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen stammend zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Das beschreibende Verständnis der angemeldeten Wortfolge bedarf eines gedanklichen analytischen Zwischenschritts, der dazu führt, dass die Bezeichnung "Fitte Birne" -bedingt durch die umgangssprachliche, saloppe Wortwahl und die dadurch gegebene gewisse Originalität -keinen im Vordergrund stehenden Sinngehalt und auch keinen so engen Bezug in Form eines notwendigen funktionellen Zusammenhangs zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen aufweist, der zum Verlust der Eignung als betrieblicher Herkunftshinweis führen würde (vgl. BPatG 29 W (pat) 43/04 print24; BPatG GRUR 2007, 58 -BuchPartner).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Nach dieser Vorschrift sind solche Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLE-MINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung besitzt eine Marke dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen stammend zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Kann demnach einer Marke ein für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihr jegliche Unterscheidungskraft (vgl. BGH a. a. O. -Cityservice; BGH GRUR 1999, 1089 -YES).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Geläufigen alltäglichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache fehlt im Allgemeininteresse die notwendige Unterscheidungskraft, wenn sie der Verkehr nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2006, 850 -FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2007, 1071, 1072 -Kinder II).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung sachbezogener Elemente hinausgeht und der damit entstandenen Gesamtaussage die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung zukommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 -BioID; BGH GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE COR-PORATION).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 29 W (pat) 76/08
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung sachbezogener Elemente hinausgeht und der damit entstandenen Gesamtaussage die Eignung zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung zukommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 -SAT.2; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 -BioID; BGH GRUR 2001, 162, 163 -RATIONAL SOFTWARE COR-PORATION).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04

    Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

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