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   BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06   

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BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06 (https://dejure.org/2009,26428)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06 (https://dejure.org/2009,26428)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 29 W (pat) 83/06 (https://dejure.org/2009,26428)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRIN-ZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    Insofern ist für die Annahme des Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG kein lexikalischer oder sonstiger Nachweis erforderlich, dass die Angabe oder das Zeichen bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8, Rdnr. 66; EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 und 1030, Rdnr. 37 bis 47 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BPatG, 10.07.2002 - 29 W (pat) 147/00
    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    e) Zu einem anderen Ergebnis führt auch nicht die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Rechtsprechung des Senats (vgl. BPatG 29 W (pat) 147/00 -DirectCard).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Zudem reicht es für die Verneinung der Unterscheidungskraft aus, wenn die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit eindeutig beschreibendem Sinngehalt entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Nach dieser Vorschrift sind solche Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine Wortfolge der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das (die) vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solche(s) und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRIN-ZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Nach dieser Vorschrift sind solche Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 83/06
    Insofern wird der Verkehr das Zeichen lediglich als Hinweis auf den Inhalt der Werbung auffassen (vgl. auch BPatG GRUR 2008, 430, 432, Ziffer 5.6.
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