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   BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07   

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BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2009,28936)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2009,28936)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 29 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2009,28936)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 128/05
    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    Zur Begründung verweist sie auf ihren Vortrag in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05 Volks-Handy, 78/06 -Volks-Vermögen, 79/06 -Volks-Camcorder, 80/06 -Volksförderung, 102/07 -Volks-Wurst und 119/06 -Volks-Kredit.

    Der Senat hat in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05, 78/06, 79/06, 80/06 und 119/06 mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 dem Präsidenten des Deutschen Patentund Markenamts anheim gestellt, dem Verfahren beizutreten.

    Der Senat hat in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05 Volks-Handy, 79/06 -Volks-Camcorder, 119/06 -Volks-Kredit das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (GRUR 2008, S. 164 ff.).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    In der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 12. Februar 2009 (verbundene Rechtssachen C 39/08 und C 43/08) wird in den Randnummern 15 bis 19 folgende entscheidungserhebliche Antwort gegeben:.

    Die Aussetzung des hier anhängigen Verfahrens gemäß § 148 ZPO kann nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 (verb. Rs C-39/08 u nd C.43/08) aufgehoben und das Verfahren nunmehr fortgesetzt werden.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    "15. Zudem kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zwar die Eintragung einer mit der angemeldeten Marke identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigen, doch ergibt sich daraus nicht, dass sie durch eine solche Entscheidung gebunden wäre, denn die Eintragung einer Marke hängt in jedem Einzelfall von besonderen, im Rahmen ganz bestimmter Umstände anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, dass die Marke nicht unter eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 aufgeführten Eintragungshindernisse fällt (Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C-218/01, Slg. 2004, I-1725, Randnrn. 61 und 62).

    Der Gerichtshof hat betont, dass die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat für die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, jedenfalls nicht maßgebend sein kann (Urteil Henkel, Randnr. 63).

  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    Der Senat hat in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05 Volks-Handy, 79/06 -Volks-Camcorder, 119/06 -Volks-Kredit das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (GRUR 2008, S. 164 ff.).
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST - Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07
    Darüber hinaus hat die Anmelderin bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium, nämlich nach Erhalt der Beanstandung der Anmeldung wegen absoluter Schutzhindernisse auf die zu ihren Gunsten erfolgten Voreintragungen hingewiesen, so dass sie insoweit auch ihrer Mitwirkungspflicht genügt hat (vgl. 29 W (pat) 13/06, Beschluss vom 1. April 2009 -SCHWABENPOST).
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