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   OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04   

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https://dejure.org/2004,8759
OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2004 - 29 W 1046/04 (https://dejure.org/2004,8759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Weite Auslegung des Begriffs der Kennzeichenstreitsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Kennzeichenstreitsache nach dem Markengesetz (MarkG); Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Vertragsstrafeversprechens; Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • Judicialis

    MarkenG § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140
    Auslegung des Begriffes der Kennzeichenstreitsache nach § 140 Abs. 1 , Abs. 3 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Was ist eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 MarkenG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Für vorgenannte Gesetze ist weithin anerkannt, dass Vertragsstrafenvereinbarungen den besonderen Zuständigkeitsregelungen unterfallen können (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Kaiserin der Heilpflanzen, a.a.O., Rn. 29; OLG Thüringen (U.v. 01.09.2010 - 2 U 330/10), juris, Rn. 11; OLG München (B.v. 25.03.2004 - 29 W 1046/04), Leitsatz i.V.m. Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht - Vertragsstrafeforderung, a.a.O., Rn. 11; LG Mannheim - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.;.
  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    (1) So ist jedenfalls im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes anerkannt, dass die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe den jeweiligen besonderen Zuständigkeitsregelungen - § 104 UrhG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 PatG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 52 Abs. 1 DesignG - unterfällt (OLG München, GRUR-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe, ZLR 1997, 181 [jeweils zu § 140 MarkenG]; LG Oldenburg ZUM-RD 2011, 315, 316 [zu § 104 UrhG]; OLG Düsseldorf , GRUR 1984, 650 [zu § 19 GebrMG aF]; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 8; siehe auch BGH, GRUR 2004, 622 - ritter.de [obiter u.a. zu Vergleichsverträgen zur Beilegung von Verletzungsprozessen]).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466; Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).
  • LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10

    Klage auf Vertragsstrafe als urheberrechtliche Streitigkeit

    Das OLG München hat das für Vertragsstrafenversprechen noch einmal ausdrücklich ausgesprochen, wenn dieses zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde; bei der Vertragsstrafenklage handele es sich in derartigen Fällen um die Fortsetzung einer kennzeichenrechtlichen Streitigkeit (GRUR-RR 2004, 190).
  • LG Bonn, 12.01.2010 - 11 O 13/09

    Patentstreitsache - Zuständigkeit - Wettbewerbsrecht

    Ist diese Verknüpfung gegeben, dann fallen alle Ansprüche, die ihre Grundlage in Patentlizenzverträgen haben oder einen Zusammenhang mit derartigen Verträgen aufweisen, unter den Begriff der Patentstreitsache (OLG München GRUR-RR 2004, 190 - zu § 140 MarkenG für ein Vertragsstrafenversprechen; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 650f. - betreffend Unterlassungsansprüche; Mes, aaO., § 143 PatG Rd.4).
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