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   OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09   

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OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 29 W 1498/09 (https://dejure.org/2009,36710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs -

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09
    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • AG Bad Segeberg, 10.04.2014 - 17a C 49/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ehrverletzende Tatsachenbehauptung in Form einer

    Da es sich hierbei um eine sog. Leistungsverfügung handelt, ist ein Abschlag von diesem Streitwert nicht zu machen (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 26. Mai 2009, 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4; AG Oldenburg in Holstein, Beschluss vom 3. Mai 2010, 22 C 279/10, juris Rn. 30; entgegen KG, Beschluss vom 26. November 2004, 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4).(Rn.23).

    Verfahrensgegenständlich ist eine sog. Leistungsverfügung i.S. des § 940 ZPO, bei der faktisch durch den Erlass der Verfügung die Hauptsache vorweg genommen und die Verpflichtung zur Unterlassung angeordnet wird, ohne dass die anordnungsgemäß durchgeführte Unterlassung wieder rückgängig gemacht werden könnte (vgl. auch OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09, JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4 zum wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; VGH Mannheim, Beschl. v. 19.11.2009 - 9 S 1689/09, DÖV 2010, 284, juris Rn. 2 f. zur Vorwegnahme der Hauptsache im verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzverfahren; s. a.OLG Köln, Beschl. v. 27.01.1999 - 16 W 3/99, OLGR 1999, 336 für ein auf Herausgabe einer Sache gerichtetes einstweiliges Verfügungsverfahren; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 19.11.1990 - 5 W 25/90, MDR 1991, 354; OLG Celle, Beschl. v. 13.08.2007 - 2 W 71/07, OLGR 2008, 91; LG Kiel, Beschl. v. 05.08.2011 - 10 T 30/11; AG Oldenburg in Holstein, Beschl. v. 03.05.2010 - 22 C 279/10, juris Rn. 30).

    Aus demselben Grund ist auch nicht ersichtlich, dass eine "Vorläufigkeit" bis zum Abschluss eines (etwaigen) Hauptsacheverfahrens einen Abschlag rechtfertigen könnte (so aber KG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 W 146/04, KGR 2005, 208, juris Rn. 4; anders zu Recht OLG München, Beschl. v. 26.05.2009 - 29 W 1498/09,JurBüro 2009, 484, juris Rn. 4).

  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 W 14/18

    Einstweilige Verfügung: Streitwertbemessung im Bereich der

    In bestimmten Fällen ist sogar die Festsetzung des Wertes für das Verfügungsverfahren in Höhe des Wertes der Hauptsache angemessen (Brdbg. OLG, Beschluss vom 26.03.2001, 9 WF 47/01; OLG Bamberg JurBüro 1978, 1552; OLG München JurBüro 2009, 484 - wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverfahren -).
  • VGH Bayern, 02.12.2013 - 4 C 13.2196

    "Einzelrichter" im Sinne des § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG ist auch der nach § 87 Abs. 3

    Anders als im Zivilprozess (vgl. etwa OLG München, B.v. 26.5.2009 - Az. 29 W 1498/09 - juris - m.w.N.) kann bei der Bestimmung des maßgeblichen Interesses des Antragstellers an der Unterbindung der beanstandeten Verhaltensweise auch nicht auf dessen eigene Wertangabe zu Beginn des Verfahrens (hier: 25.000 Euro) abgestellt werden, da im Verwaltungsprozess der Auffangstreitwert zur Anwendung kommt, wenn sich die aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebende Bedeutung der Sache nicht nach objektiven Kriterien bestimmen lässt.
  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 4 C 12.374

    Der Auffangstreitwert kommt auch bei einem wirtschaftlich motivierten

    Anders als im Zivilprozess (vgl. OLG München vom 26.5.2009 Az. 29 W 1498/09 m.w.N.) kann bei der Bestimmung des maßgeblichen Interesses eines Antragstellers an der Unterbindung der beanstandeten Verhaltensweise auch nicht auf die eigene Wertangabe des Antragstellers zu Beginn des Verfahrens (hier: 25.000 Euro) abgestellt werden.
  • LG Hamburg, 10.12.2021 - 308 O 193/21
    Allerdings sind bei Unterlassungsverfügungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Anträge im Allgemeinen darauf gerichtet, eine endgültige Regelung herbeizuführen (vgl. OLG Hamburg Urt. v. 25.3.2004, Az. 3 U 184/03, BeckRS 2004, 7309; OLG München Beschl. v. 26.5.2009, Az. 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637; OLG Köln NJWE-WettbR 2000, 247; a.A. KG GRUR-RR 2007, 63; zwischen Zuständigkeitswert und Gebührenstreitwert differenzierend: OLG Schleswig ZUM-RD 2015, 473).
  • LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17

    Kostentragungspflicht

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sich die Wertangabe eines Antragstellers nicht in objektiv vertretbaren Grenzen gehalten hat." (OLG München Beschluss vom 26.5.2009 - 29 W 1498/09, BeckRS 2009, 27637, beckonline).
  • AG Neumünster, 24.03.2020 - 31 C 300/20
    Dann ist es sachgerecht dafür auch den vollen Streitwert anzusetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 26.05.2009 - 29 W 1498/09).
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