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   OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11   

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https://dejure.org/2011,28166
OLG München, 21.11.2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
OLG München, Entscheidung vom 21.11.2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
OLG München, Entscheidung vom 21. November 2011 - 29 W 1939/11 (https://dejure.org/2011,28166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht des Internet-Providers: Anspruch des Rechteinhabers auf vorsorgliche Datenspeicherung

  • webshoprecht.de

    Keine Verpflichtung zur längeren Speicherung der Verkehrsdaten durch Internet-Provider auf Zuruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 101 Abs. 9 s. 4 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Verpflichtung des Internet-Providers zur Aufrechterhaltung der Speicherung von Verkehrsdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 336
  • MMR 2012, 764
  • K&R 2012, 223
  • ZUM 2012, 592
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).

    Es braucht im Streitfall nicht entschieden werden, ob eine abstrakte Speicherpflicht im Hinblick auf drohende, aber noch nicht verübte Rechtsverletzungen besteht (ablehnend: OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546, 547; OLG München, MMR 2012, 764; LG München, MMR 2010, 111, 113 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12

    Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12

    Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen

    Ein Löschungsverbot zu dem Zweck, auf dieser Grundlage ein Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchzuführen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

    Es kommt allein dem Gesetzgeber zu, einen Ausgleich herzustellen zwischen den Interessen dieser Inhaber privater Rechte, die von Verfassung wegen zu schützen sind, und den datenschutzrechtlichen Belangen der Internetnutzer, die ihrerseits verfassungsrechtlich geschützt sind (Senat, Beschl. v. 30. Mai 2011, I-20 W 127/10; OLG München, Beschl. v. 21. Nov. 2011, 29 W 1939/11, ZUM 2012, 592 Rn. 5).

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