Rechtsprechung
OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzung; Kostenlast; Sofortiges Anerkenntnis; Anlass zur Klageerhebung; Ausreichende Abmahnung; Mahnung Minderjähriger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; BGB § 131 Abs. 2
Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Abmahnung gegenüber beschränkt Geschäftsfähigem - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.07.2001 - 9 HKO 10125/01
- OLG München, 28.09.2001 - 29 W 2398/01
Papierfundstellen
- afp 2002, 89
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.02.2011 - I ZA 17/10
Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München (ZUM-RD 2001, 561 Rn. 16 ff.;… zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 41 Rn. 6b Fn. 46), der sich im Streitfall auch das Landgericht angeschlossen hatte, entfaltet die gegenüber einem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung ohne Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (mit der Folge, dass die Abmahnung nicht wirksam ist und kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten besteht). - LG Bonn, 26.05.2008 - 6 S 278/07
Abmahnung eines Achtjährigen wegen behaupteter strafrechtlich relevanter Aussagen
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass zum Schutz von Minderjährigen auch dann, wenn die Abmahnung nicht als Willenserklärung, sondern nur als rechtsgeschäftliche Handlung angesehen wird, diese an den gesetzlichen Vertreter als Adressaten gerichtet werden muss (OLG München, Beschl. v. 28.09.2001 - 29 W 2398/01 - Rdnr. 23 m.w.N., zit. nach Juris). - LG Düsseldorf, 09.09.2009 - 12 O 470/07
Anspruch auf Unterlassung des Anbietens eines bestimmten Liedes zum Download auf …
Eine gegenüber dem Minderjährigen ausgesprochene Abmahnung entfaltet ohne deren Zugang an den gesetzlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von § 131 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Wirkung (OLG München vom 28.09.2001, 29 W 2398/01, BeckRS 2001 30209037).