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   OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3518
OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 29 W 2554/14 (https://dejure.org/2015,3518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • webshoprecht.de

    Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Verwendung von fremden Bildern

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilder

  • JurPC

    Sorgfaltsanforderungen bei Nutzung von Bildern im Internet

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei Nutzung von Bildern

  • waldorf-frommer.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strenge Sorgfalts-Maßstäbe bei Online-Benutzung fremder Bilder

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Strenge Prüfpflichten bei Nutzung von Bildern Dritter

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Online-Nutzung fremder Fotografien: Strenge Sorgfaltsanforderungen beachten

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten für die Fotonutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlassen auf Zusicherung der Rechteinhaberschaft an fremden Fotos stellt fahrlässige Urheberrechtsverletzung dar - Zusicherung der Rechteinhaberschaft ohne Vorlage überprüfbarer Unterlagen unzureichend

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Bilder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 537
  • ZUM 2015, 586
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

    Wer sich auf das Bestehen von Nutzungsrechten beruft, muss sich vergewissern, dass dies mit Erlaubnis des Berechtigten geschieht (vgl. v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 97, Rn. 52 mit weiteren Nachweisen) und sich gegebenenfalls Unterlagen vorlegen lassen, aus denen der Rechtemittler seinerseits entsprechende Rechte herleitet (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 W 2554/14 - ZUM 2015, 586, zitiert nach juris Rn. 8) und die Rechtekette bis zum Rechteinhaber zurückverfolgen.
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