Rechtsprechung
OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- webshoprecht.de
Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Verwendung von fremden Bildern
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilder
- JurPC
Sorgfaltsanforderungen bei Nutzung von Bildern im Internet
- rewis.io
Voraussetzung eines schlüssigen Sachvortrages
- ra.de
- waldorf-frommer.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Urheberrecht: Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei Nutzung von Bildern
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Darlegung der Aktivlegitimation
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strenge Sorgfalts-Maßstäbe bei Online-Benutzung fremder Bilder
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Strenge Prüfpflichten bei Nutzung von Bildern Dritter
- swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Online-Nutzung fremder Fotografien: Strenge Sorgfaltsanforderungen beachten
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten für die Fotonutzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verlassen auf Zusicherung der Rechteinhaberschaft an fremden Fotos stellt fahrlässige Urheberrechtsverletzung dar - Zusicherung der Rechteinhaberschaft ohne Vorlage überprüfbarer Unterlagen unzureichend
Besprechungen u.ä.
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Strenge Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Bilder
Verfahrensgang
- LG München I, 20.11.2014 - 7 O 20429/14
- LG München I, 02.01.2015 - 7 O 20429/14
- OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14
Papierfundstellen
- MMR 2015, 537
- ZUM 2015, 586
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz
Wer sich auf das Bestehen von Nutzungsrechten beruft, muss sich vergewissern, dass dies mit Erlaubnis des Berechtigten geschieht (…vgl. v. Wolff, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, § 97, Rn. 52 mit weiteren Nachweisen) und sich gegebenenfalls Unterlagen vorlegen lassen, aus denen der Rechtemittler seinerseits entsprechende Rechte herleitet (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 W 2554/14 - ZUM 2015, 586, zitiert nach juris Rn. 8) und die Rechtekette bis zum Rechteinhaber zurückverfolgen.