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   OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07   

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https://dejure.org/2008,11589
OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07 (https://dejure.org/2008,11589)
OLG München, Entscheidung vom 08.01.2008 - 29 W 2738/07 (https://dejure.org/2008,11589)
OLG München, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 29 W 2738/07 (https://dejure.org/2008,11589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten wegen zu Unrecht übernommener Geschäftsführung ohne Auftrag durch den Abmahnenden; Handeln im geschäftlichen Verkehr bei Verkauf gebrauchter Bekleidungsgegenstände über ebay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Gegenabmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 678, 823 BGB, § 14 Abs. 2 MarkenG
    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Schutzrechtsabmahnung / Wann liegt ein gewerbliches Handeln bei eBay vor?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abmahnung - Kostenerstattungsanspruch des zu Unrecht Abgemahnten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unberechtigt Abgemahnter kann Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Abmahnung begründet Schadensersatz

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Gegenwehr - zur Kostenerstattung bei unberechtigter Schutzrechtsabmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Abmahnung begründet Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abwehrkosten bei unberechtigter Abmahnung sind erstattungsfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 461
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99

    Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    14Da ein berechtigt Abmahnender den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, § 677, § 670 BGB beanspruchen kann, ist es folgerichtig, zu Gunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; OLG Frankfurt GRUR 1989, 858 Schutzschrift-Kosten ; OLG Hamburg GRUR 1983, 200 [201] Unberechtigte Abmahnung; Sprau in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 678 Rz. 4; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 1.73; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 41 Rz. 80; Piper in: Piper/Ohly , UWG, 4. Aufl. 2006, § 12 Rz. 31; Ottofülling in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 12 UWG Rz. 109; Bergmann in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rz. 295; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 678 Rz. 9; Gloy in: Gloy/Loschelder , Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl. 2005, § 75 Rz. 37; Brüning in: Harte/Henning , UWG, 2004, § 12 Rz. 110; Ingerl/Rohnke , Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14 19 Rz. 202; a. A. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 4 UWG Rz. 10.183; Deutsch in: Ahrens , Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 3 Rz. 34; Ekey in: Ekey/Klippel , Markenrecht, 2003, § 14 MarkenG Rz. 260).

    Zwar kann ein Fehlen des Verschuldens, das Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Geschäftsherrn ausschließt, auch dazu führen, dass kein Übernahmeverschulden des Geschäftsführers i. S. d. § 678 BGB vorliegt (so ist OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858] zu verstehen).

    Selbst wenn an die Annahme eines Übernahmeverschuldens hohe Anforderungen zu stellen sein sollten und eine Abmahnung trotz Zweifel an ihrer Berechtigung noch keine Sorgfaltsverletzung darstellen mag (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; Brüning , a.a.O. , jeweils m. w. N.), ist im Streitfall Fahrlässigkeit gegeben.

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Der adäquate Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist nur dann nicht gegeben, wenn der Geschädigte in ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache auslöst, die den Schaden erst endgültig herbeiführt; davon ist auszugehen, wenn für die Handlung des Geschädigten kein rechtfertigender Anlass bestand, jene durch das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert wurde und eine ungewöhnliche Reaktion auf das Ereignis darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 250 [253] m. w. N.).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Der wegen Verletzung immaterieller Schutzrechte Abgemahnte kann grundsätzlich gerichtlich feststellen lassen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist und dass die darin erhobenen Ansprüche nicht bestehen (vgl. BGH GRUR 1995, 697 [699] FUNNY PAPER ; Bornkamm, a.a.O. , § 12 UWG Rz. 1.74 m. w. N.; Teplitzky , a.a.O. , Kap. 41 Rz. 68 m. w. N.).
  • OLG München, 09.03.2006 - 29 U 4994/05

    Keine Erstattung von Abmahnkosten bei Abmahnung nach Erwirken einer so genannten

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    a) Die kennzeichenrechtliche Abmahnung (Schutzrechtsverwarnung) stellt eine Geschäftsführung ohne Auftrag i. S. d. §§ 677 ff. BGB dar (allg. Meinung, vgl. etwa Senat GRUR-RR 2006, 176 Schubladenverfügung m. w. N.).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Schließlich deutet auch die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (vgl. BGH GRUR 2007, 708 Internet-Versteigerung II Tz. 23 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Danach sind Rechtsanwaltkosten zu ersetzen, wenn der Geschädigte die Heranziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten durfte (vgl. BGH NJW 2007, 1458 Tz. 24; Heinrichs , a.a.O. § 249 Rz. 38 f.; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1989 - 6 U 87/88
    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    14Da ein berechtigt Abmahnender den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, § 677, § 670 BGB beanspruchen kann, ist es folgerichtig, zu Gunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; OLG Frankfurt GRUR 1989, 858 Schutzschrift-Kosten ; OLG Hamburg GRUR 1983, 200 [201] Unberechtigte Abmahnung; Sprau in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 678 Rz. 4; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 1.73; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 41 Rz. 80; Piper in: Piper/Ohly , UWG, 4. Aufl. 2006, § 12 Rz. 31; Ottofülling in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 12 UWG Rz. 109; Bergmann in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rz. 295; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 678 Rz. 9; Gloy in: Gloy/Loschelder , Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl. 2005, § 75 Rz. 37; Brüning in: Harte/Henning , UWG, 2004, § 12 Rz. 110; Ingerl/Rohnke , Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14 19 Rz. 202; a. A. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 4 UWG Rz. 10.183; Deutsch in: Ahrens , Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 3 Rz. 34; Ekey in: Ekey/Klippel , Markenrecht, 2003, § 14 MarkenG Rz. 260).
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    14Da ein berechtigt Abmahnender den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, § 677, § 670 BGB beanspruchen kann, ist es folgerichtig, zu Gunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2003, 857 [858]; OLG Frankfurt GRUR 1989, 858 Schutzschrift-Kosten ; OLG Hamburg GRUR 1983, 200 [201] Unberechtigte Abmahnung; Sprau in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 678 Rz. 4; Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 1.73; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 41 Rz. 80; Piper in: Piper/Ohly , UWG, 4. Aufl. 2006, § 12 Rz. 31; Ottofülling in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 12 UWG Rz. 109; Bergmann in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rz. 295; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2005, § 678 Rz. 9; Gloy in: Gloy/Loschelder , Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl. 2005, § 75 Rz. 37; Brüning in: Harte/Henning , UWG, 2004, § 12 Rz. 110; Ingerl/Rohnke , Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14 19 Rz. 202; a. A. Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 4 UWG Rz. 10.183; Deutsch in: Ahrens , Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 3 Rz. 34; Ekey in: Ekey/Klippel , Markenrecht, 2003, § 14 MarkenG Rz. 260).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
    Eine derartige Benutzung liegt vor, wenn sie im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt (vgl. EuGH GRUR 2003, 54 Arsenal Football Club Tz. 40).
  • OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18

    "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen: Berufung der Zentrale zur Bekämpfung

    Zwar stellt sich die wettbewerbsrechtliche Abmahnung als eine Geschäftsführung ohne Auftrag i. S. der §§ 677 ff. BGB dar, sodass zugunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB grundsätzlich einschlägig sein kann, weil auch der zu Unrecht Abmahnende - zumindest auch - mit Fremdgeschäftsführungswillen handelt (OLG München, GRUR-RR 2008, 461 - Kostenerstattung der Gegenabmahnung).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 161/11

    Berechnung des Gebührenanspruchs für die Abwehr einer teilweise unberechtigten

    Der Abgemahnte kann die Kosten seiner Gegenabmahnung nur dann ausnahmsweise erstattet verlangen, wenn die Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann, oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat (BGH GRUR 2004, 790 - Gegenabmahnung; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 39. Aufl., § 13 Rn 92; a.A. OLG München GRUR-RR 2008, 461: Anspruch aus § 678 BGB).
  • LG Düsseldorf, 06.07.2023 - 38 O 161/22
    aa) § 678 BGB ist im Falle einer unberechtigten Abmahnung neben § 823 Abs. 1 BGB anwendbar und begründet bei Vorliegen der weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen die Verpflichtung des Abmahnenden, die dem Abgemahnten durch die Abwehr der zu Unrecht erhobenen Forderung entstandenen Kosten zu ersetzen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 29 W 2738/07, GRUR-RR 2008, 461 [unter II 2 a und II 2 b cc]).

    bb) Die von der Beklagten ausgesprochene Abmahnung war wie festgestellt unberechtigt und entsprach deshalb nicht dem Willen der Klägerin als der Herrin der in der Abmahnung liegenden Übernahme ihrer Geschäfte (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 29 W 2738/07, GRUR-RR 2008, 461 [unter II 2 b aa (1)]).

    cc) Der Beklagten fällt ein Übernahmeverschulden zur Last, da sie den entgegenstehenden Willen der Klägerin ob der fehlenden Berechtigung der Abmahnung hätte erkennen müssen, was für die Annahme eines Übernahmeverschuldens ausreicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 29 W 2738/07, GRUR-RR 2008, 461 [unter II 2 b bb]).

  • LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08

    Haftung des Abmahnenden bei unberechtigter Abmahnung wegen einer angeblichen

    Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07).
  • OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/08

    Gegenabmahnungskosten

    Aktenzeichen: 29 W 2738/07.
  • LG München I, 18.06.2013 - 33 O 9270/12

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen der Firmierung "BC-Munich GmbH" und "bcmunich"

    Zwar stellt die kennzeichenrechtliche Abmahnung eine Geschäftsführung ohne Auftrag i. S. der §§ 677 ff. BGB dar, sodass zugunsten des unberechtigt Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB zum Tragen kommt (OLG München, GRUR-RR 2008, 461 - Kostenerstattung der Gegenabmahnung).
  • OLG Köln, 14.03.2022 - 15 U 202/21

    Erstattungsansprüche eines Presseorgans wegen unberechtigter Abmahnung

    Auch die vom T. in seinem Hinweisbeschluss vom XX.XX.XXXX zitierte Rechtsprechung (u.a. des BGH v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458) sei unter Billigkeitsgesichtspunkten und mit Blick auf die zahlreichen gesetzlichen Spezialregelungen (wie etwa in § 97a Abs. 4 UrhG und § 13 Abs. 5 UWG) heute insgesamt neu zu würdigen, zumal wegen der Anwaltsbeauftragung der Gegenseite im konkreten Fall auch noch Argumente der "Waffengleichheit" zu berücksichtigen seien (OLG München v. 08.01.2008 - 29 W 2738, GRUR-RR 2008, 461).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2013 - 2a O 53/13

    Erklärung der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke bei Verwechslungsgefahr (hier:

    Der zu Unrecht Abgemahnte kann grundsätzlich die Kosten für die Gegenabmahnung gemäß § 678 BGB ersetzt verlangen (vgl. OLG München GRUR-RR 2008, 461- Gegenabmahnkosten ).
  • LG Braunschweig, 28.04.2010 - 9 O 2367/09

    Die Domain "www.myfab.de", die vor Gründung des Unternehmens "MyFab" von einem

    Auf ein Verschulden des Geschäftsführers kommt es nicht an (zur Anwendbarkeit des § 678 BGB zugunsten des unberechtigt Abgemahnten vgl. die ausführliche Darstellung des Rechtsstandes in Rechtsprechung und Literatur in dem Beschluss des OLG München vom 08.01.2008 - 29 W 2738/07 in GRUR-RR 2008, 461, 462).
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