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   BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08   

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BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,17417)
BPatG, Entscheidung vom 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,17417)
BPatG, Entscheidung vom 04. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 (https://dejure.org/2009,17417)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu der Frage zugelassen, ob im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Werbeschlagworten (GRUR 1999, 1093, 1095 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES; GRUR 1999, 1096 -ABSOLUT) eine Eintragungsfähigkeit der vorliegenden Anmeldung gegeben ist.

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 -FUSSBALL WM 2006).

    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft zum einen, wenn die Wortbestandteile einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klaren und ohne weiteres verständlichen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, da bei solchen Bezeichnungen kein Anhaltspunkt besteht, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel erfasst (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

    Schließlich vermag auch eine gewisse Mehrdeutigkeit eines Begriffs dessen Schutzfähigkeit nicht zu begründen, sofern sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT) oder sich von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen auch nur eine Aussage mit eindeutig beschreibendem Charakter bzw. -wie vorliegend ohne betriebliche Herkunftsfunktion entnehmen lässt (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu der Frage zugelassen, ob im Hinblick auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Werbeschlagworten (GRUR 1999, 1093, 1095 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES; GRUR 1999, 1096 -ABSOLUT) eine Eintragungsfähigkeit der vorliegenden Anmeldung gegeben ist.

  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07

    Nein zu JA - Kein Markenschutz für werbeüblich gestaltete Wort-/Bildmarke "JA"

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Durch ihre Bedeutungsvielfalt unterscheide sich die angemeldete Marke von der zurückgewiesenen Markenanmeldung "JA" (vgl. BPatG 25 W (pat) 26/07).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    In diesem Zusammenhang gilt es zudem zu berücksichtigen, dass gerade bei Werbeaussagen allgemeiner Art, die weder eine Ware oder Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG beschreiben noch sonst einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Aussagegehalt aufweisen, gleichwohl ein schützenswertes Interesse an deren freier Verfügbarkeit im Wettbewerb besteht (vgl. BGH GRUR 2000, 323, 324 -Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESEN-CE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 -Test it; BPatG GRUR 2004, 333 -ZEIG DER WELT DEIN SCHÖNSTES LÄCHELN).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.03.2009 - 29 W (pat) 64/08
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. -BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Tz. 18 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • BPatG, 15.05.1996 - 26 W (pat) 37/95
  • BPatG, 01.03.2006 - 26 W (pat) 215/04
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05

    My World

  • BPatG, 14.09.2005 - 29 W (pat) 109/04
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschl. v. 4.3.2009 - 29 W(pat) 64/08, juris).
  • BPatG, 18.07.2022 - 26 W (pat) 514/21

    Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" hat keine Unterscheidungskraft als Marke

    Andernfalls könnte der erstmalige Verwender einer als Werbeschlagwort zu verstehenden Bezeichnung diese für sich monopolisieren, obwohl der Verkehr hierin kein Betriebskennzeichen sieht (BPatG 29 W (pat) 64/08 - hey!).
  • BPatG, 26.02.2013 - 27 W (pat) 92/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "JOIN THE WORLD!" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auch der durch das Ausrufezeichen entstehende Charakter eines Appells bzw. eines Zurufs kann aufgrund der Werbeüblichkeit solcher Aussagen eine Schutzfähigkeit nicht begründen (BGH BeckRS 2009, 10621- hey!).
  • BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 572/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICH DENK AN MICH! (Wort-Bild-Marke)" - sloganartige

    Die Verwendung der Ich-Form (z.B. "dafür gehe ich meilenweit" - Camel oder aus der Rechtsprechung "My World" u. "FOR ME", s. BGH GRUR 2009, 949 bzw. BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 92/10) wie auch das nachgestellte Ausrufezeichen (BPatG, Beschl. v. 4. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 - Rn. 26 - hey!), das der Aussage Nachdruck verleiht, können dazu dienen, Verbraucher auf persönlicher Ebene zu erreichen und ihr Interesse zu binden.
  • BPatG, 29.04.2014 - 27 W (pat) 571/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ICH DENK AN MICH!" - sloganartige Wortfolge - keine

    Die Verwendung der Ich-Form (z.B. "dafür gehe ich meilenweit" - Camel oder aus der Rechtsprechung "My World" u. "FOR ME", s. BGH GRUR 2009, 949 bzw. BPatG, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 30 W (pat) 92/10) wie auch das nachgestellte Ausrufezeichen (BPatG, Beschl. v. 4. März 2009 - 29 W (pat) 64/08 - Rn. 26 - hey!), das der Aussage Nachdruck verleiht, können dazu dienen, Verbraucher auf persönlicher Ebene zu erreichen und ihr Interesse zu binden.
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