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AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17 (81) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - 29 C 1860/17 (81) (https://dejure.org/2017,47465)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Logo in einer E-Mail-Signatur ist grundsätzlich keine Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Handelt es sich bei einem Firmenlogo in der Email-Signatur um unzulässige Werbung?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
In Email-Signatur enthaltenes Firmenlogo stellt allein noch keine unzulässige Werbung dar
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Ist ein Logo in der E-Mail-Signatur schon unzulässige Werbung?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Logo in E-Mail-Signatur ist keine Werbung = kein Spam
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Logo in E-Mail-Signatur stellt grundsätzlich keine Werbung dar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versand von unerlaubten Werbe-E-Mails (=Spam) verstößt gegen das Wettbewerbsrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Logo in E-Mail-Signatur ist keine Werbung und kein Spam
Papierfundstellen
- MMR 2018, 335
- K&R 2018, 132
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17
Eine nach materiellem Recht zu bejahende Wiederholungsgefahr genügt für sich alleine nicht; deshalb reicht es außerhalb des Wettbewerbs (§ 12 Abs. 2 UWG) auch nicht aus, dass der Schuldner eine Unterlassungserklärung ablehnt (OLG Dresden NJW 2005, 1871 [OLG Dresden 07.04.2005 - 9 U 263/05] ;… BeckOK ZPO/Mayer ZPO § 935 Rn. 11-14, beck-online). - BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17
In einer bloßen - als solche nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme kann aber regelmäßig nur dann eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt, weil ansonsten die Freiheit kommunikativen Verhaltens schwerwiegend beeinträchtigt wäre (BGH NJW 2011, 1005 [BGH 08.02.2011 - VI ZR 311/09] Rn. 8); nichts anderes kann für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gelten. - BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.10.2017 - 29 C 1860/17
Werbung ist dabei jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2013, 1259 [BGH 12.09.2013 - I ZR 208/12] Rn. 17 = VersR 2014, 1462 - Empfehlungs-E-Mail, mwN).