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   LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11   

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https://dejure.org/2011,6554
LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11 (https://dejure.org/2011,6554)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2011 - 29 Ns 3/11 (https://dejure.org/2011,6554)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 29 Ns 3/11 (https://dejure.org/2011,6554)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Unfallflucht nach Schadensverursachung einen selbständig rollenden Einkaufswagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines Einkaufswagens gegen ein PKW auf einem Supermarktparkplatz; Merkmal eines "Unfalls im Straßenverkehr"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfallflucht - Wegrollen eines Einkaufswagens

  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines Einkaufswagens gegen ein PKW auf einem Supermarktparkplatz; Merkmal eines "Unfalls im Straßenverkehr"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Unfallflucht: Einkaufswagen gegen Auto

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der (weg)rollende Einkaufswagen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht - Wegrollender Einkaufswagen beschädigt parkendes Auto

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auto von selbständig wegrollendem Einkaufswagen zerkratzt - Unfallflucht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht nach Anstoß mit Einkaufswagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Fahrerflucht nach Unfall mit Einkaufswagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht: Fremdes Auto mit selbständig wegrollenden Einkaufswagen zerkratzt - Kein straßenverkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang bei Schaden durch wegrollenden Einkaufswagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 355
  • NZV 2012, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Dies ist jedes plötzliche Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt (vgl. BGH, NJW 2002, 626, 627).

    Es müssen sich in dem Verkehrsunfall gerade die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben (BGH, NJW 2002, 626, 627).

    a) Bereits der Gesetzeswortlaut legt - ausgehend von der allgemeinen Auffassung, dass es für das Merkmal eines "Unfalls im Straßenverkehr" jedenfalls nicht ausreicht, wenn sich der Vorfall im öffentlichen Verkehrsraum ereignet (BGH, NJW 2002, 626, 627) - eine Auslegung nahe, die Vorgänge, die keinen Zusammenhang mit der Fortbewegung wenigstens eines der Beteiligten mittels eines Fahrzeuges aufweisen, vom Tatbestand des § 142 StGB ausnimmt (vgl. SK-StGB - Rudolphi / Stein, § 142, Rn. 12; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; Heghmanns, a.a.O., Rn. 527).

    Denn zur Gewährleistung einer dem Schutzzweck des § 142 StGB entsprechenden Auslegung des gesetzlichen Merkmals eines Unfalls im Straßenverkehr über die Voraussetzung des straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhanges (BGH, NJW 2002, 626, 627) genügt es nicht, lediglich Vorgänge vom Tatbestand auszunehmen, die völlig außerhalb eines Verkehrsgeschehens liegen und sich lediglich örtlich im öffentlichen Verkehrsraum abspielen (vgl. aber OLG Stuttgart, VRS 47, 15, 16, am Beispiel des vom Baugerüst auf die Straße fallenden Werkzeuges).

    Denn dieses Feststellungsinteresse besteht unabhängig davon, wo und mit welchen Mitteln der Schaden entstanden ist, eignet sich aber nicht zur Bestimmung des Begriffs des "Unfalls im Straßenverkehr" (BGH, NJW 2002, 626, 627).

  • OLG Koblenz, 03.12.1992 - 1 Ss 306/92

    Zur Wartepflicht bei nicht ganz unbegründetem Beteiligungsverdacht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).

    c) Nach der Auffassung des Gerichts kann das Wegrollen eines Einkaufswagens auch nicht als Teil eines "Transportvorganges" zum verkehrstypischen Geschehen erklärt werden (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; LK-StGB / Geppert, § 142, Rn. 25).

    Vielmehr handelt es sich um die Verwirklichung der Gefahren der Verwendung eines rollenden Einkaufswagens (LG Marburg, NJW-RR 1994, 221, 222), der selbst kein Fahrzeug darstellt (§ 24 StVO; vgl. aber OLG Koblenz, MDR 1993, 366 ("ungewöhnliches Verkehrsmittel") und OLG Stuttgart, VRS 47, 15, 16 ("schwer lenkbare Fahrzeuge")).

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08

    Unfallflucht: Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Entladen eines LKW;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Das Gericht vermag sich dieser Auffassung nicht anzuschließen (vgl. AG Tiergarten, NJW 2008, 3728; SK-StGB - Rudolphi / Stein, § 142, Rn. 12; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; NK-StGB / Schild, 2. Aufl., § 142, Rn. 39; ders. in AK-StGB, § 142, Rn. 99; Weigend, JR 1993, 115, 117, Fn. 23; vgl. auch Heghmanns, Strafrecht für alle Semester, Besonderer Teil, 2009, Rn. 527).

    So mag es zwar etwa möglich sein, die Beschädigung eines Fahrzeuges beim Ein- und Aussteigen aus einem nebenstehenden Fahrzeug noch als Teil der Fortbewegung und somit als Unfall im Straßenverkehr zu begreifen (vgl. AG Berlin-Tiergarten, NJW 2008, 3728; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726: Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden LKW).

    Dementsprechend hat etwa das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Beschädigung eines nebenstehenden Fahrzeuges beim Beladen des eigenen Fahrzeuges nicht als Unfall im Straßenverkehr bewertet (NJW 2008, 3728).

  • LG Marburg, 06.10.1993 - 5 S 51/93

    Verursachung eines Schadens durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Vielmehr handelt es sich um die Verwirklichung der Gefahren der Verwendung eines rollenden Einkaufswagens (LG Marburg, NJW-RR 1994, 221, 222), der selbst kein Fahrzeug darstellt (§ 24 StVO; vgl. aber OLG Koblenz, MDR 1993, 366 ("ungewöhnliches Verkehrsmittel") und OLG Stuttgart, VRS 47, 15, 16 ("schwer lenkbare Fahrzeuge")).

    Das Landgericht Marburg (NJW-RR 1994, 221, 222) führt hierzu aus, dass sich bei der Beschädigung eines geparkten Kraftfahrzeuges durch einen wegrollenden Einkaufswagen "nicht eine typische, vom Gebrauch des Kraftfahrzeuges selbst und unmittelbar ausgehende Gefahr realisiert, sondern eine Gefahr, die von dem mit Rollen und ohne Feststellvorrichtung versehenen Einkaufswagen ausgeht, so dass derartige Schäden nicht als adäquat verursacht durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges anzusehen" seien.

  • OLG Stuttgart, 30.04.1969 - 1 Ss 710/68
    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    So mag es zwar etwa möglich sein, die Beschädigung eines Fahrzeuges beim Ein- und Aussteigen aus einem nebenstehenden Fahrzeug noch als Teil der Fortbewegung und somit als Unfall im Straßenverkehr zu begreifen (vgl. AG Berlin-Tiergarten, NJW 2008, 3728; MünchKomm-StGB / Zopfs, § 142, Rn. 34; vgl. auch OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726: Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden LKW).

    Das Gericht verkennt nicht, dass § 142 StGB im Gegensatz hierzu den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht voraussetzt (zur eingeschränkten Tauglichkeit zivilrechtlicher Begriffsbestimmungen für die strafrechtliche Auslegung des Unfallbegriffs: OLG Stuttgart, NJW 1969, 1726 f.).

  • LG Limburg, 21.07.1993 - 3 S 263/92

    Wegrollen eines Einkaufswagens vor dem Umladen in eigenen Pkw

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Mit Recht rechnet daher das Landgericht Marburg die Gefahr eines wegrollenden Einkaufswagens nicht der "typischen Transportgefahr" bei Benutzung eines PKW zu, und zwar unabhängig davon, ob der Beladevorgang bereits begonnen hatte - dies obwohl nach den zivilrechtlichen Vorschriften das Be- und Entladen des Fahrzeuges ausdrücklich vom Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erfasst ist (A.1.1.1, S. 2 AKB), vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 1994, 486, 487 ("Der Schaden ist demnach nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten") sowie AG Bad Homburg, NJW-RR 1992, 538.
  • LG Aachen, 30.03.1990 - 5 S 477/89
    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil danach differenziert wird, ob das Wegrollen des Einkaufswagens sich während des Beladevorganges ereignet (LG Aachen, NZV 1991, 76; Knappmann, in: Prölls / Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, A.1.1 AKB 2008, Rn. 13 m.w.N.).
  • AG Bad Homburg, 21.01.1992 - 2 C 2605/91
    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Mit Recht rechnet daher das Landgericht Marburg die Gefahr eines wegrollenden Einkaufswagens nicht der "typischen Transportgefahr" bei Benutzung eines PKW zu, und zwar unabhängig davon, ob der Beladevorgang bereits begonnen hatte - dies obwohl nach den zivilrechtlichen Vorschriften das Be- und Entladen des Fahrzeuges ausdrücklich vom Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erfasst ist (A.1.1.1, S. 2 AKB), vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 1994, 486, 487 ("Der Schaden ist demnach nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten") sowie AG Bad Homburg, NJW-RR 1992, 538.
  • LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).
  • LG Bonn, 25.09.1974 - 15 Ns 117/74
    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).
  • AG Lünen, 28.06.1993 - 8 C 132/93

    Fahrzeugversicherung; Gebrauch des Kfz; Wegrollender Einkaufswagen; Beschädigung

  • AG Dortmund, 01.09.2020 - 723 Cs 276/20

    Keine Unfallflucht bei rollenden Einkaufswagen

    An einem solchen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang fehlt es nach Auffassung des Gerichts in "Einkaufswagen"-Fällen wie dem vorliegenden, weil der Unfall nicht spezifisch Ausdruck jener Gefahren ist, die mit der Fortbewegung eines Fahrzeugs im Sinne der StVO verbunden sind (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2011, Az. 29 Ns 3/11 Rn. 14 - zit. nach juris; Krumm in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, AnwKomm-StGB, § 142 Rn. 8; Niehaus, a.a.O, Rn. 28; in diese Richtung auch Stein in: SK-StGB, 9. Aufl. 2019, § 142 Rn. 12.
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