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   OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17   

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https://dejure.org/2017,35039
OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17 (https://dejure.org/2017,35039)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2017 - 29 U 1210/17 (https://dejure.org/2017,35039)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 29 U 1210/17 (https://dejure.org/2017,35039)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242; UWG § 8 Abs. 4; ZPO § 138 Abs. 1
    Missbrauchseinwand bei Nichtvorlage der Reaktion auf die Abmahnung im Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rewis.io

    Missbrauchseinwand bei Nichtvorlage der Reaktion auf die Abmahnung im Verfügungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4; BGB § 242; ZPO § 138 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4 ; BGB § 242 ; ZPO § 138 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch wegen Nichtvorlage der Reaktion auf eine Abmahnung im Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Rechtsmissbrauch beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nichtvorlage eines Erwiderungsschreibens kann missbräuchlich sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erschleichen einer einstweiligen Verfügung durch Verschweigen einer Abmahnantwort

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erschleichen einer einstweiligen Verfügung ist rechtsmissbräuchlich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch durch versuchte Titelerschleichung wegen grober Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Erschleichen einer einstweiligen Verfügung ist Rechtsmissbrauch!

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Rechtsmissbräuchlich handelt, wer eine Abmahnungserwiderung verschweigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17
    Die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche in der konkreten Art und Weise im hiesigen einstweiligen Verfügungsverfahren war, soweit die Ansprüche auf UWG gestützt werden, gemäß § 8 Abs. 4 UWG, im Übrigen nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB, vgl. BGH MMR 2012, 672 Tz. 21 - Missbräuchliche Vertragsstrafe) missbräuchlich.
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Auszug aus OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17
    Soweit die Antragsteller die Unterlassungsansprüche auf § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB stützen, ist die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche im Verfügungsverfahren aufgrund der gleichen Erwägungen nach den allgemeinen - auch im Prozessrecht anwendbaren (vgl. BVerfGE 104, 220 [232]; BGH NJW 2013, 1369 Tz. 9 m.w.N.) - Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) missbräuchlich.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17
    Soweit die Antragsteller die Unterlassungsansprüche auf § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB stützen, ist die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche im Verfügungsverfahren aufgrund der gleichen Erwägungen nach den allgemeinen - auch im Prozessrecht anwendbaren (vgl. BVerfGE 104, 220 [232]; BGH NJW 2013, 1369 Tz. 9 m.w.N.) - Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) missbräuchlich.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 W 9/19

    Unlautere Veröffentlichung "gekaufter" Kundenbewertungen auf Internetplattform

    Kann dem Antragsteller daher eine "planmäßig-gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels" (OLG München, Urteil vom 08.06.2017, 29 U 1210/17, BeckRS 2017, 124245) vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein.
  • OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20

    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).
  • OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

    Denn wäre dies der Fall, dann wäre im Hinblick auf die dann bislang nicht erfolgte Vorlage dieser Stellungnahme zu erwägen, ob rechtmissbräuchliches Verhalten der Antragstellerin anzunehmen wäre (vgl. hierzu Senat, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung; LG München I, WRP 2017, 496 -Titelerschleichung).
  • BVerfG, 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen

    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (OLG München, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17 -, BeckRS 2017, 124245).
  • LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20

    Kein Rechtsmissbrauch wegen Vorenthaltens außergerichtlicher Reaktion nach

    Anders als im Verfahren OLG München, BeckRS 2017, 124245 lag der Antragstellerseite unstreitig im Zeitpunkt der Antragstellung keine Reaktion der Gegenseite vor, sondern erst 13 Tage später (13 Tage nach Antragstellung und weit über 2 Wochen nach Ablauf der in den Abmahnungen gesetzten Fristen).

    Eine rechtsmissbräuchliche "planmäßig-gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels" wie in OLG München, BeckRS 2017, 124245 kann der Antragstellerseite bei den vorliegenden Zeitläufen jedoch nicht vorgeworfen werden.

  • OLG Nürnberg, 22.04.2021 - 3 U 700/21

    Sekundäre Darlegungslast des Werbenden beim Angebot von Aktivierungsschlüsseln

    Vor diesem Hintergrund kann eine grobe Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht zu bejahen sein, wenn der Antragsteller seine Verpflichtung aus § 138 Abs. 1 ZPO, sich vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären, dadurch verletzt, dass er lediglich vorträgt, der Antragsgegner habe auf Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben, und verschweigt, dass sich der Antragsgegner umfangreich dazu geäußert hat, weshalb die Abmahnung unberechtigt sei (OLG München, Urteil vom 08.06.2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523 - Vorenthalten der Abmahnungserwiderung).
  • LG Bochum, 08.05.2018 - 16 O 57/18

    Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung

    Gemäß § 138 Abs. 1 ZPO haben die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben (vgl. OLG München, Urteil vom 08. Juni 2017 - 29 U 1210/17, GRUR-Prax 2017, 452, Tz. 6, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.02.2021 - 4 HKO 7675/20

    Irreführung durch den Vertrieb von Product Keys für Microsoft-Office Programme

    Richtig ist weiter, dass ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein kann, wenn dem Antragsteller eine planmäßig-gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden kann ... die Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich, wenn der Anspruchsteller versucht, den Erlass der einstweiligen Verfügung durch eine grobe Verletzung seiner prozessualen Wahrheitspflicht zu erschleichen (Nichtmitteilung der vorprozessualen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche durch den Antragsgegner), Urteil vom 08.06.2017, Az. 29 U 1210/17.
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