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   OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05   

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https://dejure.org/2005,4435
OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05 (https://dejure.org/2005,4435)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2005 - 29 U 2129/05 (https://dejure.org/2005,4435)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 29 U 2129/05 (https://dejure.org/2005,4435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Zur Verwechslungsgefahr zwischen oesterreich.de und österreich.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung älterer Markenrechte und Werktitelrechte durch Benutzung der Domain "österreich.de" als Werbeplattform für Dritte; Verwechselung der Bezeichnung "Österreich.de"mit der Domain "österreich.de"; Inhalt der Prüfung einer Verwechselungsgefahr; Entstehung von ...

  • Wolters Kluwer
  • online-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 15 Abs. 2
    Schutz der Bezeichnung "Österreich.de" als Bezeichnung eines Internetportals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umlaut-Domains oesterreich.de ./. österreich.de

  • beck.de (Leitsatz)

    "Österreich.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umlaut-Domains oesterreich.de ./. österreich.de

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 686
  • MMR 2006, 234
  • ZUM 2006, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    "Osterreich.de" beinhaltet auch das für den Titelschutz ausreichende Mindestmaß an Kennzeichnungskraft (Ingerl/Rohnke, aaO., nach § 15 Rdn. 126 m.w.N.; BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin).

    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr (§ 15 Abs. 2 MarkenG ) gilt, dass diese beim Werktitelschutz wie auch in Fällen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Faktoren (BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin), im Sinne der Rechtsprechung des EuGH aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls (EuGH, GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; WRP 1999, 806 - Lloyd; GRUR 1998, 922 - Canon), zu beurteilen ist.

    Im Wesentlichen sind dabei drei Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit und die Werk- oder Produktähnlichkeit, wobei diese zueinander dergestalt in Wechselwirkung stehen, dass ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringerem Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH, GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2,3 im Sauseschritt; BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; BGH, GRUR 2001, 1050, 1051, 1052 - Tagesschau; BGH, GRUR 2001, 1054, 1056 - Tagesreport).

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 108/00

    "1, 2, 3 im Sauseschritt"; Verwechselungsgefahr zweier klanglich ähnlicher

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Dies genügt für die Frage der Schutzfähigkeit eines Werktitels, der primär inhaltsbezogen ist und damit vorrangig der Unterscheidung eines Werks von einem anderen Werk dient (Ingerl/Rohnke, aaO., § 5 Rdn. 71 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH, z.B. GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2, 3 im Sauseschritt; GRUR 2000, 504, 506 - FACTS; GRUR 1999, 581, 582 - Max); überdies hat sich der Verkehr an beschreibende Titel als Herkunftshinweis gewöhnt (Ingerl/Rohnke, aaO., nach § 15 Rdn. 112).

    Im Wesentlichen sind dabei drei Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit und die Werk- oder Produktähnlichkeit, wobei diese zueinander dergestalt in Wechselwirkung stehen, dass ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringerem Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH, GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2,3 im Sauseschritt; BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; BGH, GRUR 2001, 1050, 1051, 1052 - Tagesschau; BGH, GRUR 2001, 1054, 1056 - Tagesreport).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Im Wesentlichen sind dabei drei Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit und die Werk- oder Produktähnlichkeit, wobei diese zueinander dergestalt in Wechselwirkung stehen, dass ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringerem Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH, GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2,3 im Sauseschritt; BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; BGH, GRUR 2001, 1050, 1051, 1052 - Tagesschau; BGH, GRUR 2001, 1054, 1056 - Tagesreport).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Im Wesentlichen sind dabei drei Faktoren zu berücksichtigen, nämlich die Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, die Zeichenähnlichkeit und die Werk- oder Produktähnlichkeit, wobei diese zueinander dergestalt in Wechselwirkung stehen, dass ein hochgradigeres Vorliegen eines Faktors dazu führen kann, dass Verwechslungsgefahr auch bei einem geringerem Grade der Verwirklichung eines anderen Faktors zu bejahen ist (BGH, GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2,3 im Sauseschritt; BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin; BGH, GRUR 2001, 1050, 1051, 1052 - Tagesschau; BGH, GRUR 2001, 1054, 1056 - Tagesreport).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Der Inhalt der klägerischen Homepage gemäß Anl. K 1 unterscheidet sich vom Leistungsangebot des Beklagten solchermaßen, dass trotz erheblicher Zeichenähnlichkeit von einer Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG nicht mehr ausgegangen werden kann (vgl. BGH, GRUR 2005, 264 - Das Telefon-Sparbuch).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02

    Literaturhaus

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Anders als bei Werktiteln setzt der markenrechtliche Schutz als Unternehmenskennzeichen hinreichende Unterscheidungskraft in dem Sinne voraus, dass die Bezeichnung als Hinweis auf einen bestimmten Inhaber verstanden wird, was insbesondere bei beschreibenden Angaben nicht der Fall ist (BGH, GRUR 2005, 517 - Literaturhaus; Ingerl/Rohnke, aaO., nach § 15 Rdn. 54 und Rdn. 123, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Dies genügt für die Frage der Schutzfähigkeit eines Werktitels, der primär inhaltsbezogen ist und damit vorrangig der Unterscheidung eines Werks von einem anderen Werk dient (Ingerl/Rohnke, aaO., § 5 Rdn. 71 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH, z.B. GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2, 3 im Sauseschritt; GRUR 2000, 504, 506 - FACTS; GRUR 1999, 581, 582 - Max); überdies hat sich der Verkehr an beschreibende Titel als Herkunftshinweis gewöhnt (Ingerl/Rohnke, aaO., nach § 15 Rdn. 112).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr (§ 15 Abs. 2 MarkenG ) gilt, dass diese beim Werktitelschutz wie auch in Fällen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Faktoren (BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin), im Sinne der Rechtsprechung des EuGH aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls (EuGH, GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; WRP 1999, 806 - Lloyd; GRUR 1998, 922 - Canon), zu beurteilen ist.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr (§ 15 Abs. 2 MarkenG ) gilt, dass diese beim Werktitelschutz wie auch in Fällen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Faktoren (BGH, GRUR 2002, 176 - Auto Magazin), im Sinne der Rechtsprechung des EuGH aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls (EuGH, GRUR Int. 2000, 899 - Marca/Adidas; WRP 1999, 806 - Lloyd; GRUR 1998, 922 - Canon), zu beurteilen ist.
  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

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