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   OLG München, 10.11.2005 - 29 U 2238/05   

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https://dejure.org/2005,50117
OLG München, 10.11.2005 - 29 U 2238/05 (https://dejure.org/2005,50117)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2005 - 29 U 2238/05 (https://dejure.org/2005,50117)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2005 - 29 U 2238/05 (https://dejure.org/2005,50117)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Diese in der Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigte Erkenntnis (vgl. z. B. BGH GRUR 1959, 423 - Fußballstiefel; BGH GRUR 1986, 248, 250 - Sporthosen; BGH GRUR 1986, 252, 253 - Sportschuhe; OLG München GRUR-RR 2001, 303 - Drei-Streifen-Kennzeichnung, bestätigt durch Beschluss des BGH v. 02.05.2002 - I ZR 241/01, mit dem die Revision nicht angenommen wurde; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 274, 275; OLG Köln, Urt. v. 18.02.2005 - 6 U 165/04 = BeckRS 2008, 01713; OLG München, Urt. v. 10.11.2005 - 29 U 2238/05 = BeckRS 2005, 33909; OLG Köln, Urt. v. 16.12.2005 - 6 U 36/05 = BeckRS 2008, 00943) beruht auf dem Umstand, dass Sportschuhe und Sportbekleidungsstücke mit der Drei-Streifen-Kennzeichnung seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern (u. a. der Fußball-Bundesligamannschaft des FC Bayern München, der deutschen Fußball-Nationalmannschaft oder ausländischen Fußball-Vereins- oder -nationalmannschaften, aber auch bekannten Spitzensportlern z. B. im Tennis- oder Leichtathletikbereich) getragen werden und somit die DreiStreifen-Kennzeichnung jedermann im Rahmen der Print- und OnlineSportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung begegnet und daher überaus bekannt ist.
  • OLG Hamburg, 05.09.2013 - 3 U 60/12

    Einstweilige Verfügung wegen Gemeinschaftsmarkenverletzung: Herkunftshinweis der

    Auch in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass der Verkehr gerade auf dem Sektor der Sport- und Freizeitbekleidung - zu dem die streitgegenständliche Schuhe gehören - an die Anbringung von Zweitkennzeichen neben einer bekannten Marke gewöhnt ist (OLG München, Urteil vom 10.11.2005 - 29 U 2238/05, Rn. 31 - zitiert nach juris,).
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