Rechtsprechung
   OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6437
OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10 (https://dejure.org/2010,6437)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2010 - 29 U 2590/10 (https://dejure.org/2010,6437)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 29 U 2590/10 (https://dejure.org/2010,6437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 UWG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Gesetz über Spielbanken im Freistaat Bayern
    "bayerische-spielbank.de”

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Ansprüche des Freistaates Bayern gegen die Domainnamen " bayerischespielbank.de", "bayerischespielbanken.de" und "bayerische-spielbank.de"

  • aufrecht.de

    Verwendung der Domain "bayerischespielbank.de" durch privaten Domaininhaber ist wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Zur rechtswidrigen Verwendung der Domain "bayerischespielbank.de' (hier: Irreführung bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "bayerischespielbank.de" erweckt Eindruck offizieller Webpräsenz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "bayerische-spielbank.de" irreführender Domain-Name

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Domain bayerischespielbank.de durch einen Domainhändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Domain bayerischespielbank.de durch einen Domainhändler

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Zwischen den Parteien besteht unbeschadet etwa unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit bezüglich der Nachfrage nach den - in der jeweiligen Schreibweise jeweils nur einmal registrierbaren - Domainnamen "b... .de", "b...en.de" und "b...-... .de" ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (vgl. Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 2, Rdn. 96 h; BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 40, juris - ahd.de ).

    cc) Die Verwendung der Domainnamen "b... .de", "b...en.de" und "b...-... .de" seitens des Beklagten für Parking-Webseiten mit Werbelinks stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 40, juris - ahd.de zur Reservierung eines Domainnamens zur geschäftlichen Verwertung als Handeln im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne von § 1 UWG a. F.).

    a) Der Berufungsantrag Nr. 1. b) kann nicht mit Erfolg auf § 8 Abs. 1 UWG gestützt werden, soweit die Registrierung der Domainnamen bzw. deren Aufrechterhaltung zu geschäftlichen Zwecken erfolgt und deshalb als geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen ist (vgl. Köhler /Bornkamm aaO § 4, Rdn. 10.94; BGH; Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 40, juris - ahd.de zur Reservierung eines Domainnamens zur geschäftlichen Verwertung als Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne von § 1 UWG a.F.).

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 41, juris - ahd.de; BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de ).

    Nach diesen Grundsätzen kann die Registrierung eines Domainnamens nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 41, juris - ahd.de ).

    Die darin liegende Beeinträchtigung seiner wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten hat der Kläger grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 42, juris - ahd.de ), zumal er Inhaber des Domainnamens "spielbanken-bayern.de" ist und unter der Internet-Adresse http://www.spielbankenbayern.de eine Informationsseite über die bayerischen Spielbanken betreibt (vgl. Urteil des Landgerichts vom 17.03.2010, UA S. 3).

    Einem Domaininhaber ist es allerdings versagt, sich auf die grundsätzlich zu seinen Gunsten ausgehende Interessenabwägung zu berufen, wenn er bei der Registrierung oder beim Halten des Domainnamens rechtsmissbräuchlich handelt (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 43, juris - ahd.de ).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch ist insbesondere anzunehmen, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht hat registrieren lassen, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 43, juris - ahd.de m.w.N.).

    Soweit die Registrierung oder Nutzung eines Domainnamens keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt, ist der Handel mit Domainnamen grundsätzlich zulässig (vgl. BGH GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de ) und verfassungsrechtlich gemäß Art. 12, Art. 14 GG geschützt (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 45, juris - ahd.de ).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07, Tz. 20, juris - Sondernewsletter m.w.N).

    Der Kläger kann den Ersatz seiner Aufwendungen nur beanspruchen, soweit diese dem begründeten Unterlassungsbegehren zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07, Tz. 50, juris - Sondernewsletter ).

    Dabei ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07, Tz. 52, juris - Sondernewsletter m.w.N.).

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 - Bundesdruckerei m.w.N.).

    Wettbewerbsrechtlich relevant werden unrichtige Angaben erst dadurch, dass sie geeignet sind, das Marktverhalten der Gegenseite, in der Regel also den Kaufentschluss, zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 26 - Bundesdruckerei ).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Das Privileg, dass eine Irreführung, die durch den Domainnamen erzeugt worden ist, noch durch einen Hinweis auf der ersten sich öffnenden Internetseite beseitigt werden kann, gilt nur bei bloßen Gattungsbezeichnungen und zwischen Gleichnamigen (vgl. Köhler/ Bornkamm aaO § 5, Rdn. 4.110, 4.109 unter Bezugnahme auf BGHZ 148, 1, 13 - Mitwohnzentrale.de und BGH GRUR 2002, 706, 708 - vossius.de ), nicht hingegen bei einer Irreführung wie im Streitfall.

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit zu prüfen (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 41, juris - ahd.de; BGHZ 148, 1, 5 - Mitwohnzentrale.de ).

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 123/08

    Espressomaschine

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    35 (3) Dass der Durchschnittsverbraucher bei näherer Befassung mit dem Inhalt der Parking-Webseiten, die den Domainnamen "b... .de", "b...en.de" und "b...-... .de" zugeordnet sind (vgl. Anlagenkonvolute K 6, K 7, K 16), möglicherweise erkennt, dass die betreffenden Webseiten nicht vom Kläger als Betreiber der Spielbanken in Bayern unterhalten werden, ändert an der wettbewerblichen Relevanz der Irreführung über den Anbieter, der die den genannten Domainnamen zugehörigen Webseiten unterhält, nichts (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2010 - I ZR 123/08, Tz. 19, juris - Espressomaschine ).

    ee) Im Falle der Bejahung einer wettbewerblich relevanten Irreführung ist für die Annahme eines Bagatellverstoßes regelmäßig kein Raum mehr (vgl. BGH, Urt. v. 11.03.2010 - I ZR 123/08, Tz. 23, juris - Espressomaschine m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    (2) Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes sind an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses keine hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker ).

    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 f. - Werbeblocker; Büscher in Fezer aaO § 8, Rdn. 239).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    b) Nicht zu beanstanden ist auch der Ansatz einer 1, 8-fachen Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens nach Nr. 2300 RVG VV. Die Überschreitung der 1, 3-fachen Gebühr begegnet im Streitfall aufgrund der überdurchschnittlichen Schwierigkeit der mit der Abmahnung verbundenen Tätigkeit, die eine komplexe lauterkeitsrechtliche Fallgestaltung zum Gegenstand hatte, keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Urt. v. 29.07.2009 - I ZR 169/07, Tz. 51, juris - BTK ).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Soweit die Registrierung oder Nutzung eines Domainnamens keine Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzt, ist der Handel mit Domainnamen grundsätzlich zulässig (vgl. BGH GRUR 2005, 687, 688 - weltonline.de ) und verfassungsrechtlich gemäß Art. 12, Art. 14 GG geschützt (vgl. BGH, Urt. v. 19.02.2009 - I ZR 135/06, Tz. 45, juris - ahd.de ).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG München, 28.10.2010 - 29 U 2590/10
    b) Der Berufungsantrag Nr. 1. b) kann des Weiteren ebenfalls nicht mit Erfolg auf § 8 Abs. 1 UWG gestützt werden, soweit die genannten drei Domainnamen zu nichtgeschäftlichen Zwecken registriert bzw. aufrechterhalten werden, etwa zu privaten oder anderen nichtkommerziellen Zwecken wie z. B. der präventiven Warnung vor Gefahren der Spielsucht beim Glücksspiel in Spielbanken oder der Verbreitung statistischer Daten zu den vom Kläger betriebenen Spielbanken (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2008 - I ZR 190/05, Tz. 36, juris - EROS zum Verzicht auf Internetdomains auf markenrechtlicher Grundlage).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 7.04

    Rahmengebühr; Mittelgebühr; Durchschnittsfall; billiges Ermessen; unbillige

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 121/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04

    Irreführender Kontoauszug

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht