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   OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15   

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https://dejure.org/2016,6447
OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15 (https://dejure.org/2016,6447)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.2016 - 29 U 2878/15 (https://dejure.org/2016,6447)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 2016 - 29 U 2878/15 (https://dejure.org/2016,6447)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bier darf als Klosterseer bezeichnet werde - keine unzulässige Benutzung einer geographischen Herkunftsangabe i. S. d. § 127 Abs. 1 MarkenG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Klosterseer" bei Bier erlaubt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Klosterseer" zulässige Bezeichnung für Bier

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzutreffende Herkunftsangabe nicht irreführend ("Klosterseer Bier")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Klosterseer" zulässige Bezeichnung für Bier

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Klosterseer" für Bier erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begriff Klosterseer wird nicht als Kennzeichen geografischer Herkunft verstanden

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Klosterseer wird nicht als Kennzeichen geografischer Herkunft des so bezeichneten Bieres verstanden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Muss Klostersee Bier von einem bestimmten See kommen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 745
  • GRUR-RR 2016, 270
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 97/13

    Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Im Übrigen gäbe es für den geltend gemachten Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz keine Anspruchsgrundlage (vgl. BGH GRUR 2015, 187 - Zuwiderhandlung während Schwebezeit Tz. 27 m. w. N.).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Eine andere Beurteilung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Sicht verschiedener Verkehrskreise zu ermitteln ist, die sich - wie etwa der allgemeine Verkehr und Fachkreise oder unterschiedliche Sprachkreise - objektiv voneinander abgrenzen lassen; innerhalb eines einzigen Verkehrskreises scheidet dagegen eine gespaltene Verkehrsauffassung aus (vgl. BGH GRUR 2015, 587 - PINAR Tz. 22 f m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Im Übrigen fehlte einer derartigen - unterstellten - Vorstellung die wettbewerbliche Relevanz, weil sie keinerlei Bezug zu Eigenschaften oder Qualität des Bieres hätte und ihr deshalb aus der Sicht des Verbrauchers allenfalls unwesentliche Bedeutung zukäme (vgl. BGH GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen Tz. 29).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 176/11

    Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    In der Beschränkung allein liegt kein Verzicht (vgl. § 515 ZPO) auf den (zunächst) nicht weiter verfolgten Antrag; der Berufungsführer kann die Berufung auch nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (vgl. BGH NJW-RR 2013, 820 Tz. 10 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Die beanstandete Bezeichnung ist allenfalls geeignet, beim maßgeblichen Durchschnittsverbraucher allgemeine Assoziationen zu einem Kloster zu erwecken (vgl. Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Tz. 2.44; vgl. auch BGH GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu Tz. 52 f.); er entnimmt ihr jedoch keinesfalls, dass ein Kloster bei der Herstellung des Bieres eine wie auch immer geartete Rolle spielen könnte.
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, maßgeblich ist die Sichtweise eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2010, 151 - Salame Felino Tz. 61; BGH GRUR 2002, 1074 [1076] - Original Oettinger m. w. N.).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

    Auszug aus OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
    Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, maßgeblich ist die Sichtweise eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. EuGH GRUR 2010, 151 - Salame Felino Tz. 61; BGH GRUR 2002, 1074 [1076] - Original Oettinger m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2013 - 6 U 38/12

    Irreführende Produktbezeichnung für Käse

  • OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und

    ff) Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers vorliegend selbst feststellen, weil er - ebenso wie das Landgericht - auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, selbst zu beurteilen, wie die angesprochenen Verkehrskreise die streitgegenständliche Bewerbung verstehen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; OLG München, GRUR-RR 2016, 270, Rn. 31 - Klosterseer).
  • LG München I, 15.10.2019 - 33 O 13884/18

    Markenmäßigen Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für

    Ungeachtet dessen und aller weiteren Bedenken, die möglicherweise auch gegen die Fragestellung der vorgelegten GfK-Umfrage vorgebracht werden könnten, kann deren Ergebnis aber ein wesentlicher Hinweis auf die Kennzeichnungskraft des schutzbeanspruchenden Goldtons entnommen werden (so auch BGH GRUR 2010, 1103 - Pralinenform II, Tz. 33), weil nämlich nach Auffassung der ständig mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen befassten und daher sachkundigen (vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseep BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II, Tz. 20) Kammer nicht zu erwarten ist, dass die Umfrageergebnisse bei Vorlage einer Goldfolie, wie sie der als Anlage K 1 vorgelegte Schokoladenhase trägt, signifikant anders ausgefallen wären.
  • LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19

    Dschinghis Khan

    Die vorliegenden Benutzungshandlungen stellen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen auch die Mitglieder der erkennenden Kammer als Durchschnittsverbraucher und damit zumindest potentielle Käufer entsprechender Schallplatten gehören (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer) auch einen namensmäßigen und keinen markenmäßigen Gebrauch dar.
  • LG München I, 24.04.2018 - 33 O 4186/17

    Irreführung über die betriebliche Herkunft eines Glühweins ("Original Ettaler

    aa) Die Kammer kann vorliegend das Verständnis des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil ihre Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).

    Artikel 7 Abs. 1 a) LMIV stellt auch eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3 a) UWG dar (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 3 a) Rn. 1.203; OLG München, GRUR-RR 2016, 270 Rdnr. 32 - Klosterseer).

  • OLG Celle, 24.11.2016 - 13 U 130/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines aus verschiedenen EU-Ländern

    Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist mit der Sichtweise eines Durchschnittsverbrauchers im Grundsatz nicht zu vereinbaren (OLG München, Urteil vom 17. März 2016 - 29 U 2878/15, GRUR-RR 2016, 270 f., Rn. 45).
  • LG München I, 19.12.2023 - 33 O 12090/22

    Wegfall der Wiederholungsgefahr, Unterlassungsanspruch, Strafbewehrte

    Dieses Verständnis kann die Kammer vorliegend selbst feststellen, da deren Mitglieder als Durchschnittsverbraucher zum angesprochenen Verkehr gehören, und da sie aufgrund ihrer ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand ihrer Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. hierzu etwa OLG München GRUR-RR 2016, 270 Rn. 31 - Klosterseer).
  • LG München I, 21.12.2021 - 33 O 3572/21

    Unzulässige Angaben im Zutatenverzeichnis von veganen Lebensmitteln

    Die Kammer kann das Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise dabei selbst feststellen, weil sie auf Grund ihrer ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand ihrer Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer), und weil die Kammermitglieder selbst zum angesprochenen Verkehr, nämlich dem des Durchschnittsverbrauchers und potenziellen Käufers von veganen Lebensmitteln, gehören.
  • LG München I, 21.03.2018 - 33 O 10281/17

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und

    Das Gericht kann das Verständnis des maßgeblichen Durchschnittsverbrauchers bzw. -nachfragers von Party- bzw. Tanzveranstaltungen selbst feststellen, weil es auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).
  • LG München I, 14.11.2023 - 33 O 15759/22

    Markenverletzung durch dreidimensionale Verpackungsaufmachung

    e) Dies zugrunde gelegt, fasst der angesprochene Verkehr, zu dem auch die Mitglieder der erkennenden Kammer als durchschnittlich informierte, verständige und situationsadäquat aufmerksame Durchschnittsverbraucher und (zumindest potentielle) Käufer von Kräuterbutter und veganer Kräutercreme gehören, und die deshalb nicht nur aufgrund ihrer ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage sind, das Verkehrsverständnis aufgrund ihrer Erfahrungen selbst zu beurteilen (zu Letzterem vgl. OLG München GRUR-RR 2016, 270 Rdnr. 31 - Klosterseer), die von der Beklagten für ihre Kräutercreme gewählte Verpackungsgestaltung - zumindest auch - als Herkunftshinweis auf.
  • LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22

    Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer im Fahrzeugbereich bekannten Marke

    Der erkennende Einzelrichter kann dabei das Verständnis des angesprochenen Verkehrs selbst feststellen, weil er als normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher und als Autofahrer zumindest potenzieller Käufer von Autozubehör Teil des angesprochenen Verkehrs ist bzw. auf Grund seiner ständigen Befassung mit Kennzeichen- und Wettbewerbsstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur OLG München GRUR-RR 2016, 270 - Klosterseer).
  • LG München I, 20.07.2021 - 33 O 7534/21

    Erfolgreicher Verfügungsantrag aus einer Unionsmarke für die Vermittlung von

  • LG München I, 29.07.2022 - 33 O 2097/21

    "Beste SEO Agentur Deutschlands" ist unzulässige Spitzenstellungswerbung

  • LG München I, 31.08.2021 - 33 O 10339/20

    Irreführende Werbung für eine Apothekenzeitschrift mit Ergebnissen einer

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