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   OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15   

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https://dejure.org/2016,70070
OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15 (https://dejure.org/2016,70070)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2016 - 29 U 3467/15 (https://dejure.org/2016,70070)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 29 U 3467/15 (https://dejure.org/2016,70070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Unbestimmter Unterlassungsantrag - Irreführende Werbung bei Kapitalanlagen bei Aufklärung am Ende einer Internetseite

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Der Senat bedarf zur Ermittlung des Verständnisses des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers nicht des von der Klägerin angebotenen Sachverständigenbeweises, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Bereits dieser Unterschied weist den maßgeblichen verständige Durchschnittsverbraucher, welcher der Werbung wegen der wirtschaftlichen Tragweite eines entsprechenden Investitionsentschlusses nicht nur flüchtig, sondern aufmerksam begegnet (vgl. zur Situationsabhängigkeit der Verbraucheraufmerksamkeit BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett Tz. 10), darauf hin, dass ein Nachrangdarlehen nicht vollständig sicher ist.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Deshalb ist die Verwendung eines auslegungsbedürftigen Begriffs im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung im Regelfall jedenfalls dann unzulässig, wenn die Parteien über die Bedeutung dieses Begriffs streiten (vgl. BGH GRUR 2015, 1228 - Tagesschau-App Tz. 26 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    b) Der Klägerin ist nicht Gelegenheit zur Stellung eines zulässigen Klageantrags zu geben, denn ihr steht - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - kein entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zu (vgl. BGH GRUR-RR 2012, 475 - Matratzen Tz. 19 m. w. N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Der Senat bedarf zur Ermittlung des Verständnisses des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers nicht des von der Klägerin angebotenen Sachverständigenbeweises, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Unabhängig davon hängt die Frage, ob ein Hinweis "deutlich hervorgehoben" ist, von einer Vielzahl von Umständen des Einzelfalls ab, die der Klageantrag nicht bezeichnet oder eingrenzt (vgl. BGH GRUR 2005, 692 [693] - "statt"-Preis).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Auszug aus OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15
    Der Senat bedarf zur Ermittlung des Verständnisses des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers nicht des von der Klägerin angebotenen Sachverständigenbeweises, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbssachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
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