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   OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91   

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OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91 (https://dejure.org/1991,3726)
OLG München, Entscheidung vom 28.11.1991 - 29 U 3694/91 (https://dejure.org/1991,3726)
OLG München, Entscheidung vom 28. November 1991 - 29 U 3694/91 (https://dejure.org/1991,3726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG München I - 4 HKO 19096/90
  • OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91

Papierfundstellen

  • DB 1992, 570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    a) Ob ein Entgelt "geringfügig" i. S. des § 1 Abs. 1 S. 2 ZugabeVO ist, muß durch einen Vergleich des Preises der Nebenware bzw. -leistung mit ihrem Verkaufswert bzw. Marktpreis festgestellt werden (BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot; Handbuch des Wettbewerbsrechts/Klosterfelde § 50 Rdn. 18; aA von Gamm aaO Kap. 59 Rdn. 28).

    b) "Offenbar zum Schein verlangt" ist ein Entgelt, wenn es dem Anbieter nicht um die Erlangung eines mindestens annähernd kostendeckenden Entgelts, sondern um die Verschleierung der Unentgeltlichkeit der Zuwendung geht (vgl. BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot).

    Andere Gesichtspunkte zur wirtschaftlichen Rechtfertigung des niedrigen Zinssatzes außer der Förderung des Absatzes der Hauptware sind nicht erkennbar (vgl. dazu BGH GRUR 1966, 214, 216 - Einführungsangebot).

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77

    Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Daß auch eine Kreditgewährung Zugabe sein kann, hat der Bundesgerichtshof bereits geklärt (vgl. BGH GRUR 1979, 482, 484 - Briefmarken-Auktion).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer bloßen Kreditgewährung nicht erfüllt (BGH GRUR 1979, 482, 484 - Briefmarken-Auktion), da sie nicht der Erbringung der Leistung des Anbieters, sondern der Erbringung der Gegenleistung des Kunden förderlich ist.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1989 - 2 U 244/88
    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    An dieser Entscheidung hält der Senat nach nochmaliger Überprüfung unter Berücksichtigung abweichender Entscheidungen (OLG Düsseldorf WRP 1990, 105; KG WuW/E OLG 4766) und Stellungnahmen (vgl. Ahrens GRUR 1991, 500; Weber WRP 1991, 205), fest.

    Ob die Werbung der Beklagten darüber hinaus auch gegen das Rabattgesetz verstößt (dazu OLG Düsseldorf WRP 1990, 105, sowie Weber aaO und Ahrens aaO), kann offenbleiben.

  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90

    Dringlichkeit einer Regelung bei Wettbewerbsverstößen; Qualifizierung einer gegen

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Er begründet die Berufung im wesentlichen mit den Erwägungen, die der Entscheidung des Senate im Verfügungsverfahren (Az: 29 U 3161/90) zugrundelagen.

    Wie der Senat bereits im Verfügungsverfahren festgestellt hat (vgl. WRP 1991, 51 ), verstößt die Werbung der Beklagten "2,9 % effektiver Jahreszins" sowohl gegen 1 ZugabeVO als auch gegen 1 UWG .

  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72

    Aktivlegitimation eines klagenden Verbandes - Zugabeverbot für handeslsübliche

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Sie müssen nach der Verkehrsauffassung geeignet sein, die Hauptleistung sachlich zu ermöglichen oder irgendwie zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; 1974, 402, 403 - Service-Set; 1983, 232, 254 - Diners Club).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62

    Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Sie müssen nach der Verkehrsauffassung geeignet sein, die Hauptleistung sachlich zu ermöglichen oder irgendwie zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; 1974, 402, 403 - Service-Set; 1983, 232, 254 - Diners Club).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 31/90

    Topfgucker-Scheck - Erstbegehungsgefahr; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Die Ankündigung begründet zugleich Erstbegehungsgefahr hinsichtlich der Gewährung einer solchen Zugabe (vgl. BGH WRP 1991, 719, 720 - Topfgucker-Scheck), so daß der Kläger zu Recht auch die Unterlassung der Finanzierung mit dem angegebenen Zinssatz begehrt.
  • BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Denn beide verfolgen ein gemeinsames Absatzinteresse (vgl. BGH GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule; von Gamm Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 59 Rdn. 32).
  • BGH, 21.04.1978 - I ZR 165/76

    Zugabe von Waren - Begriff der Warengleichheit - Gleichheit von

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Denn eine Mischkalkulation zur Förderung des Absatzes der Hauptware kann gerade nicht als ordnungsgemäße, die Annahme eines Scheinentgelte ausschließende Kalkulation angesehen werden (BGH GRUR 1978, 547, 550 - Automatentruhe).
  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 172/89

    One for Two - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH WRP 1991, 648, 649 - One for Two - m.w.N.) beurteilt sich im Einzelfall das Vorliegen einer Zugabe nicht nach der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung, sondern nach der Verkehrsauffassung.
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG München GRUR 1992, 545 [OLG München 28.11.1991 - 29 U 3694/91] = WRP 1992, 347) die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Zeitungsinseraten oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen in der Werbung für eine Finanzierung von Kfz-Verkäufen als Finanzierungskonditionen "2,9 % effektiver Jahreszins" nach Maßgabe der Anzeige in der A.-Zeitung vom 8. Dezember 1989 anzukündigen oder eine derartige Ankündigung zu veranlassen oder sonst zu fördern oder ankündigungsgemäß Kfz-Verkäufe mit diesem Zinssatz zu finanzieren.
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