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   OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06   

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https://dejure.org/2006,15635
OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2006 - 29 U 3848/06 (https://dejure.org/2006,15635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Geld-zurück-Garantie im Rahmen von Produkttestwochen; Angabe der Bedingungen für die Rückerstattung des Kaufpreises in der Werbung als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Werbung mit einer Geld-zurück-Garantie; Verstoß gegen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 4
    Zur Definition einer Verkaufsförderungsmaßnahme nach § 4 Nr. 4 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1998 - I ZR 117/96

    Bonusmeilen - Verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    In der Entscheidung "Bonusmeilen" (GRUR 1999, 515, 518) hat der Bundesgerichtshof verlangt, dass die Informationen für das damals streitgegenständliche Prämien-System auch in werblichen Ankündigungen solcher Maßnahmen mitgeteilt werden müssen, da die Vorstellung des Verkehrs von den maßgebenden Umständen eines Angebotes auch und wesentlich durch das geprägt werde, was in der ihm gegenübertretenden Werbung zum Ausdruck komme.

    Somit hat es im Streitfall bei dem Grundsatz (vgl. BGH GRUR 1999, 515, 518 - Bonusmeilen) zu verbleiben, dass dem potentiellen Kunden bereits in der angegriffenen Werbung selbst im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen sind.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 6 U 136/01

    UWG -Recht; "XTRA PAC"

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 29 U 3848/06
    Unter Berücksichtigung der relativen Kürze des von ihm zu beurteilenden Fernsehspots erachtete das Oberlandesgericht Köln eine TV-Werbung für ein Koppelungsangebot, bestehend aus einer Prepaid-Telefonkarte und einem Mobiltelefon mit einer SIM-Lock-Sperre trotz des Umstands, dass der Hinweis auf diese Verwendungsbeschränkung nur kurz und auch nur kaum wahrnehmbar eingeblendet worden war, als zulässig (OLG Köln, MMR 2002, 469 - Xtra Pac).
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