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   OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06   

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https://dejure.org/2006,7704
OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06 (https://dejure.org/2006,7704)
OLG München, Entscheidung vom 21.12.2006 - 29 U 4407/06 (https://dejure.org/2006,7704)
OLG München, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 29 U 4407/06 (https://dejure.org/2006,7704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Markenrechte eines Parfum-Herstellers durch die Fälschung eines ihrer Produkte und den Verkauf dieser Produkte bei ebay; Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die Namen und Anschriften der Anbieter und der mit dem Vertrieb der Parfum-Fälschungen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TDG § 11; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; EGRL 31/2000 Art. 14 Abs. 1; ; EGRL 48/2004 Art. 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform für Markenrechtsverletzungen dritter Anbieter - Störerhaftung; Pflicht zur Überprüfung der Angebotsinhalte; Auskunftspflicht über Anbieterdaten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 393 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06
    Die Prüfungspflichten eines Diensteanbieters im Sinne von § 11 TDG zur Vermeidung einer Haftung aus einer durch Dritte begangenen Schutzrechtsverletzung (hier: nach dem Markengesetz) aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung stehen unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit und dürfen nicht dazu führen, das Geschäftsmodell des Diensteanbieters in Frage zu stellen (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung).

    Auch eine Haftung als Teilnehmerin an Markenverletzungen seitens der Anbieter scheidet aus, weil die insoweit allein in Betracht zu ziehende Gehilfenstellung zumindest einen bedingten Vorsatz voraussetzt, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (vgl. BGHZ 158, 236, 250 - Internet-Versteigerung).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06
    Grundsätzlich kann derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH GRUR 2002, 618, 819 - Meißner Dekor mwN.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06
    Grundsätzlich kann derjenige, der, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH GRUR 2002, 618, 819 - Meißner Dekor mwN.).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben, da die Videoinhalte von den Nutzern in einem automatisierten Verfahren auf die Plattform der Beklagten zu 3) geladen werden, ohne dass diese die Videos währenddessen oder später auch nur zur Kenntnis nehmen würde (vgl. auch OLG München NJOZ 2007, 5784, 5787 - Parfümfälschung).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Diese Wertung ergibt sich auch aus den Regelungen des TMG: Das aus § 7 Abs. 2 S. 1 TMG abgeleitete "Verbot proaktiver Überwachungspflichten" (OLG München NJOZ 2007, 5784, 5788 - Parfümfälschung ) gilt grundsätzlich nur für Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 TMG, nicht jedoch für Anbieter eigener Informationen im Sinne des § 7 Abs. 1 TMG, die sie zur Nutzung bereithalten.
  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

    Der Antragsgegnerin ist es auch nicht zuzumuten, den Datenverkehr händisch zu überprüfen (vgl. OLG München/ Urt. v. 21.12.2006, Az. 29 U 4407/06, S. 13 f.) bzw. ihren UsenetServer ganz abzuschalten, denn derart drastische Maßnahmen wären nur dann verhältnismäßig, wenn alle bzw. ein Großteil der im Usenet vorhandenen Inhalte rechtswidrig wären, was die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht hat.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2008 - 20 U 126/07

    Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmer-Urhebers zur Weitergabe des Werks an

    Die Verletzung dieses Rechts kann eine Verdopplung der Lizenzgebühr rechtfertigen (Senat NJW-RR 1999, 194; GRUR-RR 2007, 393; Dietz in Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, vor §§ 12 Rn. 12a, § 13 Rn. 19 mit weiteren Nachweisen).
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