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   OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44884
OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16 (https://dejure.org/2017,44884)
OLG München, Entscheidung vom 09.11.2017 - 29 U 4850/16 (https://dejure.org/2017,44884)
OLG München, Entscheidung vom 09. November 2017 - 29 U 4850/16 (https://dejure.org/2017,44884)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3, § 3a, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit eines kostenlosen Eignungschecks für Augenlaser-Operation durch Nichtärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Zulässigkeit eines kostenlosen Eignungschecks für Augenlaser-Operation durch Nichtärzte

  • ra.de
  • arge-medizinrecht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung; Augenlaser-Operation; Werbegabe; handelsübliche Nebenleistung; Eignungscheck; Ausführung durch Nichtarzt; Ausführung durch Arzt

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Leistungen einer Augenklinik mit einem kostenlosen Eignungscheck

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Eignungscheck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Angebot einer Augenklinik zur Durchführung kostenloser Eignungschecks ist zulässig

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Werbung für kostenlosen Eignungscheck vor Augenlaserbehandlung kann erlaubt sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Eignungscheck" für Augenlaser-OP

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Augenlaser-Eignungstests von Optikern rechtmäßig, von Ärzten hingegen nicht

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 106 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Augenlaseroperation: Eignungscheck als handelsübliche Nebenleistung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung mit kostenfreiem von "Patientenberatern" durchgeführtem Eignungscheck für Augenlaseroperation ist nicht wettbewerbswidrig - Wettbewerbsverstoß bei Durchführung des Eignungschecks durch Ärzte

Sonstiges (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kostenloser Eignungscheck in einer Augenklinik

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf eine Augenklinik Patienten einen kostenlosen Eignungscheck anbieten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Auszug aus OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16
    Er erfasst grundsätzlich jede aus der Sicht des Empfängers nicht berechnete geldwerte Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein bestimmtes oder mehrere konkrete Heilmittel gewährt wird (BGH GRUR 2015, 504 Tz. 14 - Kostenlose Zweitbrille).
  • OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 155/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Lasik-Quick-Checks durch

    Auszug aus OLG München, 09.11.2017 - 29 U 4850/16
    Im Gegensatz zum vom OLG Köln zu entscheidenden Fall (GRUR-RR 2016, 465) hat die Beklagte die Kostenlosigkeit des Eignungschecks auch nicht besonders herausgestellt, so dass der Verkehr auch nicht aufgrund einer besonderen Hervorhebung davon ausgeht, dass es sich nicht um eine handelsübliche, sondern eine besondere Leistung der Beklagten handelt (vgl. OLG Köln a.a.O. Tz. 17).
  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 4 U 38/20

    Wettbewerbsrecht: Gummibärchen für Apotheker

    Er erfasst grundsätzlich jede aus der Sicht des Empfängers nicht berechnete geldwerte Vergünstigung, die im Zusammenhang mit der Werbung für ein bestimmtes oder mehrere konkrete Heilmittel gewährt wird (BGH, Urteil vom 06.11.2014 - I ZR 26/13 - Kostenlose Zweitbrille ; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018 - 2 U 39/17 - Unsere 6 gegen Erkältung m.w.N.; OLG München, Urteil vom 09.11.2017 - 29 U 4850/16 m.w.N.).
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