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   OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07   

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https://dejure.org/2009,10273
OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07 (https://dejure.org/2009,10273)
OLG München, Entscheidung vom 23.04.2009 - 29 U 5712/07 (https://dejure.org/2009,10273)
OLG München, Entscheidung vom 23. April 2009 - 29 U 5712/07 (https://dejure.org/2009,10273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Unlauterkeit einer Markenanmeldung und -eintragung durch einen Importeur von Lebensmitteln aus der Volksrepublik China

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Markenanmeldung und -eintragung seitens einer Importeurin von Lebensmitteln aus der Volksrepublik China; Löschungsanspruch hinsichtlich einer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wort/Bildmarke; Gezielte Behinderung eines ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10
    Anspruch auf Übertragung einer Marke wegen Unlauterkeit und gezielter Behinderung durch die Eintragung zugunsten des Voreingetragenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4 Nr. 10, 8 UWG
    Böse ist und unlauter handelt, wer eine Marke einträgt, um einen Wettbewerber gezielt zu behindern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Sperr-Marken-Anmeldung als wettbewerbliches Druckmittel unlauter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenanmeldung rechtswidrig bei gezielter Behinderung des Mitbewerbers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LG München I, 14.11.2007 - 21 O 21512/06
    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Die Beklagten beantragen in der Berufungsinstanz, unter Abänderung des Urteils des LG München vom 14.11.2007, Az. 21 O 21512/06, die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung der Klägerin werden die Beklagten unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 weitergehend wie folgt verurteilt: .

    a) Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Umfang der unter der Nutzung des Zeichens gemäß Ziffer I. des Tenors des Urteils des LG München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 betriebenen Werbung und der damit erzielten Umsätze zu erteilen.

    b) Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin gesamtschuldnerisch zum Ersatz des aus Handlungen nach Ziffer I. des Tenors des Urteils des LG München I, Az. 21 O 21512/06, vom 14.11.2007 entstandenen Schadens verpflichtet sind.

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Aufgrund der Markenanmeldung und - eintragung besteht indes nur eine Erstbegehungsgefahr dahingehend, dass die Beklagten das betreffende Wort-/Bildzeichen im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung derjenigen Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Nr. 305 70 147 eingetragen ist, benutzen werden (vgl. BGH GRUR 2008, 912, Tz. 30 - Metrosex).

    Die Begehungsgefahr, die durch die Markenanmeldung und -eintragung begründet wurde (vgl. BGH GRUR 2008, 912, Tz. 30 - Metrosex), ist nicht durch den Vortrag der Beklagten im vorliegenden Verfahren beseitigt worden.

    Dabei sind an die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft (vgl. BGH GRUR 2008, 912, Tz. 30, in juris dokumentiert - Metrosex).

    Bei der durch eine Markenanmeldung oder -eintragung begründeten Erstbegehungsgefahr führt demnach im Regelfall die Rücknahme der Markenanmeldung oder der Verzicht auf die Eintragung der Marke zum Fortfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 912, Tz. 30 - Metrosex).

  • BGH, 06.03.2001 - KZR 32/98

    Werbung für Remailing

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Soweit die Klägerin einen Marktverwirrungsschaden geltend macht, ist ein diesbezüglicher Schadenseintritt im Streitfall nicht hinreichend wahrscheinlich (vgl. zum Erfordernis der Schadenswahrscheinlichkeit bei der Feststellungsklage BGH GRUR 2001, 849, 851 - Remailing-Angebot).

    Nur dann besteht die besondere Lage, in der der Verletzte zur Durchsetzung seiner Rechte und ihrer Ermittlung auf die Auskunft des Verletzers über den Umfang seiner Handlungen angewiesen ist und diese Aufklärung nach dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben erwarten kann (vgl. BGH GRUR 2001, 849, 851 - Remailing-Angebot).

    Die von den Beklagten begründete Erstbegehungsgefahr dafür, dass sie die Marke Nr. 350 70 147 für andere als von der Klägerin stammende Lebensmittel verwenden werden, genügt zur Begründung auch nur der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 849, 851 - Remailing-Angebot).

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d. h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker).

    Im Hinblick darauf, dass im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker), ist bezüglich der Waren der Klassen 29 und 30, für die die Marke der Beklagten Nr. 305 70 147 eingetragen ist (vgl. Anlage K 6) und bei denen es sich ebenfalls um Lebensmittel handelt, ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG gegeben; insoweit besteht ein hinreichender Grad an Substitution.

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen (vgl. BGH GRUR 2008, 917, Tz. 20 - EROS).

    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder mit dem Ziel handelt, die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen (vgl. BGH GRUR 2008, 917, Tz. 20 - EROS).

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Voraussetzung für einen derartigen Schutz ist die Ingebrauchnahme im Inland; dabei muss es sich um einen Gebrauch im namensmäßigen Sinn handeln; eine bloß markenmäßige Benutzung, die nicht zugleich das Unternehmen oder Geschäft kennzeichnet, genügt nicht (vgl. BGHZ 130, 276, 280 - Torres).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Mangels Vortrags der Klägerin zu einer Benutzung der Marke Nr. 305 70 147 für andere Waren als von der Klägerin stammende Lebensmittel ist im Streitfall eine Marktverwirrung, aus der sich ein individueller Schaden entwickeln könnte (vgl. BGH GRUR 1991, 921, 923 - Sahnesiphon), nicht hinreichend wahrscheinlich.
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    a) Der Unterlassungsantrag (Antrag Nr. 1 gemäß Klageschrift vom 30.11.2006) ist, worauf mit der gerichtlichen Verfügung vom 19.08.2008 hingewiesen wurde, zu weit gefasst; ein solcher zu weit gefasster Unterlassungsantrag ist unbegründet (BGH, Urt. v. 16.3.2000 - I ZR 229/97, GRUR 2002, 187, 188 = Lieferstörung).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Dies ergibt sich aus der Klagebegründung, die zur Antragsauslegung heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 532, Tz. 19, in juris dokumentiert - Umsatzsteuerhinweis).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 23.04.2009 - 29 U 5712/07
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO hat und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Weder Vereinbarungen noch Verhandlungen hat der Antragsteller aber dargetan und auch keine strittigen Auseinandersetzungen, die zeigen könnten, dass eine Anmeldung unlauter war (BGH GRUR 1998, 1034 (1037) - Makalu; GRUR 1967, 304 - Siroset; BPatG GRUR 2000, 812 (814) - tubeXpert; GRUR 2000, 809, 811 - SSZ; OLG München BeckRS 2009, 12818 - Wangzhihe; Steinbeck FS 50 Jahre BPatG, 2011, 777 (786 f)).
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