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   OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20   

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OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20 (https://dejure.org/2021,35913)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2021 - 29 U 6406/20 (https://dejure.org/2021,35913)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 (https://dejure.org/2021,35913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Du sollst nicht verschweigen Deines Gegners Schriftsatz - Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat der Antragsteller alles Zumutbare und Mögliche zu tun, damit das Gericht die Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit einhalten kann (aut simile!)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242; ZPO § 138 Abs. 1
    Prozessuale Waffengleichheit im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

  • rewis.io

    Beteiligung, Antragstellung, Zivilverfahren, Berufung, Verfahren, Verletzung, Widerspruch, Dringlichkeit, Verfahrensrecht, Schriftsatz, Aufhebung, Antragsgegner, Missbrauch, Revision, Treu und Glauben, Grundsatz von Treu und Glauben, von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; ZPO § 138 Abs. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Betreibens eines einseitigen einstweiligen Verfügungsverfahrens ohne Information des Gerichts über die Reaktion des Antragsgegners auf eine vorgerichtliche Abmahnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Markenrecht: Du sollst nicht verschweigen Deines Gegners Schriftsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gezielte Gehörsvereitelung: Verfügungsantrag rechtsmissbräuchlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Antragsteller einer einstweiligen Verfügung trifft umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Gericht auch während des laufenden Verfahrens

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliches Verhalten, wenn dem Gericht Korrespondenz mit Gegenseite vorenthalten wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit des Bundesverfassungsgerichts gelten auch im kennzeichenrechtlichen Verfügungsverfahren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Antragsteller einer einstweiligen Verfügung trifft umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Wahrheitspflicht im einstweiligen Rechtsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gezielte Gehörsvereitelung: Verfügungsantrag rechtsmissbräuchlich! (IBR 2021, 610)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 428
  • MIR 2021, Dok. 079
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.12.2020 - 1 BvR 2575/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).

    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).

    Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG eine sachgerechte Entscheidung über die etwaige Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eine schriftliche Anhörung des Antragsgegners respektive der Verzicht darauf unter dem Aspekt der Dringlichkeit nach § 937 Abs. 2 ZPO den Gerichten jedoch erst bei Vorliegen der gesamten vorgerichtlichen Korrespondenz möglich ist (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 19), endet die prozessuale Wahrheitspflicht eines Antragstellers in Bezug auf die Existenz und den Inhalt außergerichtlichen Schriftwechsels mit der Gegenseite nicht mit der Antragstellung, sondern besteht jedenfalls solange fort, bis das Gericht entweder den Gegner in das Verfahren förmlich einbezogen hat oder eine Beschlussverfügung ohne Beteiligung des Gegners erlassen hat, im Streitfall also bis zum 21.04.2020.

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unterliegt jede Rechtsausübung - auch im Zivilverfahren - dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot (Nachweise bei BGH, NJW 2013, 1369 Rn. 9).
  • OLG München, 08.08.2019 - 29 W 940/19

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Entsprechendes kann auch in Betracht kommen, wenn eine vor Antragstellung lediglich vom Antragsgegner angekündigte außergerichtliche Stellungnahme dem Antragsteller erst nach Einreichung des Antrags zugeht, der Antragsteller diese dem Gericht aber gleichwohl nicht unaufgefordert zur Kenntnis bringt (vgl. Senat, WRP 2019, 1375, 3. Leitsatz - Dringlichkeitsschädliche Sachbehandlung).
  • OLG München, 08.06.2017 - 29 U 1210/17

    Missbrauchseinwand bei Nichtvorlage der Reaktion auf die Abmahnung im

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf Senat, Urteil vom 8. Juni 2017 - 29 U 1210/17, WRP 2017, 1523).
  • LG München I, 24.01.2017 - 33 O 7366/16

    Rechtsmissbräuchliche Titelerschleichung im Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Denn die Beurteilung der Relevanz tatsächlicher und rechtlicher Ausführungen obliegt nicht der Antragstellerin oder den Antragstellervertretern, sondern dem Gericht (LG München I, WRP 2017, 496 Rn. 14), zumal dieses - wie dargestellt - aufgrund dessen in eigener Verantwortung hätte beurteilen können müssen, ob die zu diesem Zeitpunkt ersichtlich beabsichtigte Entscheidung ohne Beteiligung des Antragsgegners noch sachgerecht war oder aber die Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit eine förmliche Beteiligung der Gegenseite am Verfahren erforderten bzw. die besondere Dringlichkeit für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung anders beurteilt werden musste.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Ein Verstoß gegen § 242 BGB führt zur Unzulässigkeit der Ausübung prozessualer Befugnisse und ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, WRP 2018, 1452 Rn. 37 - Prozessfinanzierer - mwN).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Widerspruch und mit Blick auf § 513 ZPO auch eine Berufung gegen eine die einstweilige Verfügung bestätigende Entscheidung können in solchen Fällen zudem schon deswegen nicht zur Aufhebung der Beschlussverfügung führen, weil die gerichtliche Entscheidung nicht auf der eigenständigen Verletzung der Verfahrensgrundrechte beruht, sondern (bei unterstelltem Verfügungsanspruch und -grund) bei verfahrensordnungs- und grundrechtskonformen Vorgehen gerade keine andere Entscheidung in der Sache zu erwarten gewesen wäre (OLG Köln, MDR 2019, 1023 Rn. 45).
  • LG München I, 06.10.2020 - 33 O 4112/20

    Kein Rechtsmissbrauch wegen Vorenthaltens außergerichtlicher Reaktion nach

    Auszug aus OLG München, 05.08.2021 - 29 U 6406/20
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin werden das Urteil des Landgerichts München I vom 06.10.2020, Az. 33 O 4112/20, und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 21.04.2020 in der Fassung des genannten landgerichtlichen Urteils aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag - soweit er nicht bereits zurückgenommen wurde und vom Landgericht zurückgewiesen wurde - zurückgewiesen.
  • KG, 15.10.2021 - 5 W 133/21

    Investoren-Präsentation - Vortragspflichten des eine einstweilige Verfügung

    Die vorstehend vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze zur prozessualen Waffengleichheit sind auch in kennzeichenrechtlichen (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 10, juris) sowie in lauterkeitsrechtlichen Verfügungsverfahren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 1 BvR 1379/20 -, Rn. 6, juris) zu beachten.

    Ein Verstoß gegen § 242 BGB führt zur Unzulässigkeit der Ausübung prozessualer Befugnisse und ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 3, juris).

    Kann dem Antragsteller eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung zur Erschleichung eines Titels vorgeworfen werden, kann ein Verfügungsantrag als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sein (OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 4, juris; BVerfG, Beschluss vom 03. Dezember 2020 - 1 BvR 2575/20 -, Rn. 13, 19, juris).

    Dazu gehört regelmäßig das unaufgeforderte und unverzügliche Einreichen eines die Streitsache betreffenden Schriftsatzes der bislang nicht am Verfahren beteiligten Gegenseite auch dann, wenn das Verfahren bereits in Gang gesetzt wurde und der außergerichtliche Schriftsatz der Gegenseite erst danach, aber vor einer Entscheidung des Gerichts die Antragstellerseite erreicht (OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 8, juris).

    Denn die Beurteilung der Relevanz tatsächlicher und rechtlicher Ausführungen obliegt nicht dem Antragsteller oder seinen Verfahrensbevollmächtigten, sondern dem Gericht (OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 15, juris).

    Entscheidend ist alleine, ob der Antragsteller gegen die ihm obliegende prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen hat und sich deshalb prozessual unredlich bzw. rechtsmissbräuchlich verhalten hat (OLG München, Urteil vom 05. August 2021 - 29 U 6406/20 -, Rn. 18, juris).

  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    bb) Dies gilt selbst in dem Fall, dass der Antragsteller sich im einstweiligen Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich verhält und der Verfügungsantrag deshalb als unzulässig anzusehen ist (vgl. zur Unzulässigkeit: OLG München, GRUR-RS 2021, 24559, Rz. 3 ff.) und auf (Voll-)Widerspruch hin aufzuheben gewesen wäre.
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