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   OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20   

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OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20 (https://dejure.org/2020,20342)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2020 - 29 U 769/20 (https://dejure.org/2020,20342)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 29 U 769/20 (https://dejure.org/2020,20342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1; HCVO Art. 1 Abs. 2 S. 1; TrinkwV § 21
    Keine geschäftliche Handlung bei Äußerungen eines Wasserversorgungsverbands zur Wasserqualität

  • law:wettbewerb.law

    "Unser gesundes Wasser"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)

    "Unser gesundes Wasser" ist nicht unlauter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

    Auszug aus OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen (vgl. BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 22, 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe).

    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung zwar nicht ausgeschlossen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; vgl. ferner die Pressemitteilung des BGH Nr. 28/2020 zu seinem bislang noch nicht veröffentlichten Urteil vom 12.03.2020, I ZR 126/18 - Warnwetter-App zum Fall des Überschreitens der Grenzen einer Ermächtigungsgrundlage; a.A. wohl Franzke, in: Büscher, UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 71).

    Sie ist aber auch nicht ohne Weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen des Handelns der öffentlichen Hand im Wettbewerb besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe).

    aa) Für die im Streitfall nach der Rechtsprechung des BGH maßgebliche Frage, ob die öffentliche Hand aufgrund gesetzlicher Ermächtigung gehandelt hat und ihre Betätigung damit einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen ist oder ob die öffentliche Hand zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, aber ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung tätig geworden ist und damit die Feststellung einer geschäftlichen Handlung im Rahmen einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls in Betracht kommt, kommt es maßgeblich auf die Bestimmungen an, die der streitigen Handlung zu Grunde liegen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 27 - Eigenbetrieb Friedhöfe).

    cc) Soweit der Antragsteller für seine Rechtsauffassung Ausführungen zu den BGH-Entscheidungen GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe und GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II macht, führt dies nicht zum Erfolg, da diesen beiden Fällen gänzlich andere Konstellationen zugrunde lagen, die auf die hiesige nicht übertragbar sind.

  • OLG München, 16.09.1999 - 6 U 2646/98

    Zulässigkeit von Werbemaßnahmen für Münchener Trinkwasser seitens der Stadtwerke;

    Auszug aus OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
    dd) Schließlich steht die hiesige Rechtsauffassung auch nicht im Gegensatz zur Entscheidung des 6. Senats des OLG München in Sachen 6 U 2646/98, denn auch dort hat der Senat die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs ersichtlich nur deshalb für anwendbar gehalten, weil er im dortigen Fall eine Werbemaßnahme angenommen hat, die als solche nicht zur Daseinsvorsorge gehöre.
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
    cc) Soweit der Antragsteller für seine Rechtsauffassung Ausführungen zu den BGH-Entscheidungen GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe und GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II macht, führt dies nicht zum Erfolg, da diesen beiden Fällen gänzlich andere Konstellationen zugrunde lagen, die auf die hiesige nicht übertragbar sind.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
    Handelt die öffentliche Hand dagegen zwar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe, wird sie aber ohne ausdrückliche Ermächtigung tätig, ist eine geschäftliche Handlung zwar nicht ausgeschlossen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; vgl. ferner die Pressemitteilung des BGH Nr. 28/2020 zu seinem bislang noch nicht veröffentlichten Urteil vom 12.03.2020, I ZR 126/18 - Warnwetter-App zum Fall des Überschreitens der Grenzen einer Ermächtigungsgrundlage; a.A. wohl Franzke, in: Büscher, UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 71).
  • LG Landshut, 27.11.2019 - 1 HKO 3323/19

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für gesundes Trinkwasser

    Auszug aus OLG München, 07.05.2020 - 29 U 769/20
    Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 27.11.2019, Az.: 1 HK O 3323/19, berichtigt durch Beschluss des Landgerichts Landshut vom 12.12.2019, abgeändert und wie folgt in seinen Ziffern 1. und 2. gefasst:.
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