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   BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03   

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BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03 (https://dejure.org/2003,18601)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03 (https://dejure.org/2003,18601)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 29 W (pat) 115/03 (https://dejure.org/2003,18601)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Denn alle diese Bedeutungen ähneln einander im Sinngehalt und führen den Verkehr nicht von der Vorstellung weg, es mit einer Werbeaussage zu tun zu haben (vgl EuG GRUR Int 2003, 356 - REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS; GRUR Int 2003, 834 - T-122/01 - Best Buy).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Soweit das Ergebnis der Verkehrsbefragung vom Februar 2001 unter der sogenannten erwachsenen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren einen Zuordnungsgrad von 33 % für die Bezeichnung "Xtra" als Hinweis auf einen Anbieter im Mobilfunkbereich ergibt, liegt dieser Prozentsatz deutlich unter dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verlangten Durchsetzungsgrad von mindestens 50 %, die auch auf Zustimmung in der Literatur trifft (vgl BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 432; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 336; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Als Abnehmer bzw Empfänger der beanspruchten Waren und Dienstleistungen kommt der normale Endverbraucher in Betracht, der als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1998, 795 - Gut Springenheide; BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 25.11.1982 - I ZR 145/80

    Dacheindeckungen: Bezeichnung "naturrot"; irreführende Werbung

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass ein zusammengesetztes Kennzeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente sich im Verkehr gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat (vgl BGH GRUR 1983, 245 - BEKA Robusta; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl 2001, § 8 Rdn 434; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl 2003, § 8 Rdn 325; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl 2003, § 8 Rdn 468), wie die Beschwerdeführerin dies für den Bestandteil "Xtra" in Anspruch nimmt, wird der angesprochene Verkehr in der Bezeichnung "XtraClever" keinen Herkunftshinweis erkennen.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Maßgeblich für die Prüfung der Unterscheidungskraft eines Zeichens sind die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen Schutz begehrt, und die Wahrnehmung der Verkehrskreise, an die sich diese Waren und Dienstleistungen richten (vgl EuGH GRUR 2001, 1148 - Bravo; EuG WRP 2002, 426 - LITE).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt Ausnahmen zu derartigen Erfahrungssätzen festgestellt (zB BGH GRUR 1999, 241 - Lions; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH zur Wahrnehmung von aus Vor- und Familiennamen bestehenden Zeichen).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Maßgeblich für die Prüfung der Unterscheidungskraft eines Zeichens sind die Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen Schutz begehrt, und die Wahrnehmung der Verkehrskreise, an die sich diese Waren und Dienstleistungen richten (vgl EuGH GRUR 2001, 1148 - Bravo; EuG WRP 2002, 426 - LITE).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 24.09.2003 - 29 W (pat) 115/03
    Aber selbst wenn man nicht auf einen bestimmten, fest fixierten Prozentsatz für die Annahme der Verkehrsdurchsetzung abstellen (vgl EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee Rdn 52), sondern weitere maßgebliche Kriterien für eine Verkehrsdurchsetzung, insbesondere den Marktanteil der Anmelderin, den Werbeaufwand und die Dauer der Benutzung, berücksichtigen wollte, können die hierzu von der Beschwerdeführerin gemachten Angaben nicht stützend für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung von "Xtra" herangezogen werden.
  • EuG, 05.12.2002 - T-130/01

    Sykes Enterprises / OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 106/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "XtraCheck" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Als häufig vorkommendes Wortbildungselement kennzeichnet der Begriff in Kombination mit Substantiven eine Sache oder Tätigkeit als etwas Zusätzliches oder Besonderes und wird als werbeübliches Schlagwort zum Ausdruck der Verstärkung in Verbindung mit weiteren Begriffen für Waren und Dienstleistungen jeder Art verwendet (ebenso: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice).

    Insbesondere bei dem Wort "extra" ist die verkürzte Schreibweise "Xtra" sehr gebräuchlich, was die Google-Recherche mit über 932.000 Treffern eindrucksvoll belegt (siehe hierzu Anlage 1, 1a - c, 9 der Internetrecherche des Senats; sowie: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice).

    d) Die Aneinanderreihung mehrerer Wörter, aus denen sich das Zeichen zusammensetzt, unter Verwendung einer Binnengroßschreibung, ist werbeüblich (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 (Nr. 71) - BioID; EuG GRUR Int. 2008, 1037 (Nr. 30) - BioGeneriX; vgl. beispielhaft auch die Marken in den Verfahren: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice) und stellt kein schöpferisches Element dar, das geeignet wäre, von dem beschreibenden Gehalt wegzuführen (EuG GRUR Int. 2009, 929 - PharmaCheck).

  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 107/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "XtraPin" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Als häufig vorkommendes Wortbildungselement kennzeichnet der Begriff in Kombination mit Substantiven eine Sache oder Tätigkeit als etwas Zusätzliches oder Besonderes und wird als werbeübliches Schlagwort zum Ausdruck der Verstärkung in Verbindung mit weiteren Begriffen für Waren und Dienstleistungen jeder Art verwendet (ebenso: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice).

    Insbesondere bei dem Wort "extra" ist die verkürzte Schreibweise "Xtra" sehr gebräuchlich, was die Google-Recherche mit über 932.000 Treffern eindrucksvoll belegt (siehe hierzu Anlage 1, 1 a - d, 9 der Internetrecherche des Senats; sowie: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice).

    d) Die Aneinanderreihung mehrerer Wörter, aus denen sich das Zeichen zusammensetzt, unter Verwendung einer Binnengroßschreibung, ist werbeüblich (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 (Nr. 71) - BioID; EuG GRUR Int. 2008, 1037 (Nr. 30) - BioGeneriX; vgl. beispielhaft auch die Marken in den Verfahren: BPatG, 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice) und stellt kein schöpferisches Element dar, das geeignet wäre, von dem beschreibenden Gehalt wegzuführen (EuG GRUR Int. 2009, 929 - PharmaCheck).

  • BPatG, 05.11.2018 - 29 W (pat) 554/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "topprint (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Die mangelnde Unterscheidungskraft des Anmeldezeichens kann nur durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden werden, wobei auch ein zusammengesetztes Zeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 09.03.2023 - 28 W (pat) 550/19
    Ein zusammengesetztes Zeichen kann zwar in seiner Gesamtheit schutzfähig sein, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG Beschluss vom 24.09.2003, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 07.03.2018 - 28 W (pat) 541/17

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung ins Register als Marke angemeldeten

    Ein zusammengesetztes Zeichen kann zwar in seiner Gesamtheit schutzfähig sein, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 08.02.2018 - 28 W (pat) 540/17

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schutzfähigkeit des angemeldeten

    Ein zusammengesetztes Zeichen kann zwar in seiner Gesamtheit schutzfähig sein, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 24.01.2018 - 28 W (pat) 539/17

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung als Marke angemeldeten Wortzeichens und

    Ein zusammengesetztes Zeichen kann zwar in seiner Gesamtheit schutzfähig sein, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 107/04
    Bei "Xtra" handelt es sich nach ständiger Rspr. des Senats um eine werbeübliche Abwandlung des Wortes "extra", das in Kombination mit Substantiven eine Sache als etwas Zusätzliches oder Besonderes kennzeichnet und als allgemeines Werbeschlagwort für Waren und Dienstleistungen jedweder Art und damit auch im beanspruchten Waren- und Dienstleistungsgebiet Verwendung findet (vgl. BPatG 29 W (pat) 282/02 - XtraSMS; 29 W (pat) 82/03 - XtraSMS-Spaß; 29 W (pat) 12/03 - XtraEasy; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 280/02 - XtraMobilbox; 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 14/03 - XtraWAP; 29 W (pat) 43/03 - XtraEco; 29 W (pat) 66/03 - XtraTime; 29 W (pat) 177/01 - XtraRoaming CallBack, 29 W (pat) 225/01 - XtraRoaming; 29 W (pat) 193/02 - XtraRoaming direct; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice; 29 W (pat) 192/02 - XtraWeekend; 29 W (pat) 220/02 - XtraNews).
  • BPatG, 22.02.2007 - 25 W (pat) 167/04
    Die Durchsetzung eines einzelnen Wortes für sich allein kann allerdings nicht zugunsten einer Wortkombination herangezogen werden, wenn dieses sich mit dem weiteren Bestandteil zu einem neuen Gesamtbegriff verbindet, der vom angesprochenen Publikum nur als solcher und nicht als Kombination eines Herkunftshinweises mit einer beschreibenden Angabe verstanden wird (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 30; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 115/03 - XtraClever), so wie es hier aus den genannten Gründen bei der gesamtbegrifflichen Bezeichnung "GIGABYTE TECHNOLOGY" der Fall ist.
  • BPatG, 19.01.2005 - 29 W (pat) 108/04
    Wie vom Senat anlässlich der Schutzfähigkeitsprüfung zahlreicher vergleichbar gebildeter Zeichen ausgeführt, handelt es sich bei "Xtra" um eine werbeübliche Abwandlung des Wortes "extra", das in Kombination mit Substantiven eine Sache als etwas Zusätzliches oder Besonderes kennzeichnet und als allgemeines Werbeschlagwort für Waren und Dienstleistungen jedweder Art und damit auch im beanspruchten Waren- und Dienstleistungsgebiet Verwendung findet (vgl. BPatG 29 W (pat) 282/02 - XtraSMS; 29 W (pat) 82/03 - XtraSMS-Spaß; 29 W (pat) 12/03 - XtraEasy; 29 W (pat) 115/03 - XtraClever; 29 W (pat) 280/02 - XtraMobilbox; 29 W (pat) 292/02 - XtraCodes; 29 W (pat) 14/03 - XtraWAP; 29 W (pat) 43/03 - XtraEco; 29 W (pat) 66/03 - XtraTime; 29 W (pat) 177/01 - XtraRoaming CallBack, 29 W (pat) 225/01 - XtraRoaming; 29 W (pat) 193/02 - XtraRoaming direct; 29 W (pat) 194/02 - XtraKontoservice; 29 W (pat) 192/02 - XtraWeekend; 29 W (pat) 220/02 - XtraNews).
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