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   BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06   

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BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06 (https://dejure.org/2008,29392)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06 (https://dejure.org/2008,29392)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 29 W (pat) 118/06 (https://dejure.org/2008,29392)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Enthalten die Bestandteile einer Bezeichnung einen beschreibenden Begriffsinhalt, den das angesprochene Publikum für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ohne weiteres erfasst, ist der angemeldeten Bezeichnung die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -anti KALK; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Anhaltspunkte für die Unterscheidungskraft einer Wortfolge können hingegen Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz einer Wortfolge sowie deren Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit sein (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRE-SENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rn. 66 f. -EUROHYPO; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 -FUSS-BALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Der weite Oberbegriff der Telekommunikation umfasst auch die Ausstrahlung von Rundfunkund Fernsehprogrammen, bei denen der Verkehr -ebenso wie bei der Produktion solcher Programme und bei Unterhaltungsdienstleistungen im Allgemeinen -an die inhaltsbeschreibende Verwendung von Wortfolgen gewöhnt ist (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043, REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1045 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rn. 66 f. -EUROHYPO; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 -FUSS-BALL WM 2006).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Daneben ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber zu berücksichtigen, dass bei diesen Waren eine herkunftshinweisende Verwendung der Wortfolge, etwa als eingenähtes Etikett, möglich ist und der Marke daher ungeachtet ihrer rein werblichen Verwendungsmöglichkeit die notwendige Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden kann (vgl. BGH I ZB 21/06 Rn. 22 -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Bei den vorgenannten Waren steht damit der beschreibende Aussagegehalt der Wortfolge im Vordergrund, so dass davon auszugehen ist, dass das Zeichen bezüglich dieser Waren von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 35 -Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rn. 66 f. -EUROHYPO; GRUR 2004, 674, Rn. 34 -POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 -FUSS-BALL WM 2006).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Anhaltspunkte für die Unterscheidungskraft einer Wortfolge können hingegen Kürze, eine gewisse Originalität und Prägnanz einer Wortfolge sowie deren Mehrdeutigkeit oder Interpretationsbedürftigkeit sein (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2001, 1047, 1046 - LOCAL PRE-SENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 118/06
    Enthalten die Bestandteile einer Bezeichnung einen beschreibenden Begriffsinhalt, den das angesprochene Publikum für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ohne weiteres erfasst, ist der angemeldeten Bezeichnung die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 -anti KALK; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; a. a. O. Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 04.06.2012 - 29 W (pat) 124/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bitterfeld Wolfen - Wir haben den Bogen raus" -

    Die angemeldete Wortfolge sei mit der teilweise aufgrund ihres emotionalen Appells an ein regionales Zusammengehörigkeitsgefühl für eintragungsfähig erklärten Marke "Zusammen sind wir Thüringen" (BPatG 29 W (pat) 118/06) nicht vergleichbar, da hier der Ort Bitterfeld-Wolfen im Vordergrund stehe, dem ein gebräuchlicher Werbeslogan nachgestellt werde.

    dd) Die um Schutz nachsuchende Wortfolge kann mit der für eintragungsfähig erklärten Marke "Zusammen sind wir Thüringen" (BPatG 29 W (pat) 118/06) nicht gleichgestellt werden, weil hier "Bitterfeld-Wolfen" als Herkunfts-, Vertriebs- und Erbringungsort im Vordergrund steht und der nachgestellte Werbeslogan nur eine gebräuchliche Qualitätsberühmung darstellt.

  • BPatG, 21.05.2014 - 27 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Made im Saarland" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Würden Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit dem angemeldeten Zeichen angeboten, würden die angesprochenen Verbraucher in der Wortfolge einen Hinweis auf den geografischen Themen- oder Herkunftsbereich, nicht aber auf eine bestimmte betriebliche Ursprungsidentität erblicken (vgl. BPatG 26 W (pat) 142/05 - Brandenburg Classic; 29 W (pat) 134/04 - Rockland Sachsenanhalt; 28 W (pat) 1/06 - absolut bayrisch; 26 W (pat) 39/07 - Energie Südhessen; 29 W (pat) 118/06 - Zusammen sind wir Thüringen; 27 W (pat) 245/09 - Westfalen Sound; 29 W (pat) 43/11 - Der überraschende Teil Bayerns; 27 W (pat) 541/11 -heimat LIVE Ostfriesland; 29 W (pat) 6/12 - garantiert Allgäuecht), zumal es sich bei "Made in/im ..." um ein äußerst verbreitetes sprachliches Mittel zur Angabe der geografischen Herkunft von Produkten, Ideen, Projekten usw. handle, wie die beigefügten Beispiele zeigten (vgl. Anl. E1 - E20).
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