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   BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05   

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BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05 (https://dejure.org/2009,26051)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05 (https://dejure.org/2009,26051)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 29 W (pat) 12/05 (https://dejure.org/2009,26051)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine Wortfolge der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das (die) vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solche(s) und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Im Übrigen ist es nicht ausgeschlossen, dass das angemeldete Zeichen auf den gegenständlichen Waren markenmäßig verwendet wird (vgl. BGH GRUR 2008, 1093, Rdnr. 22 -Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 29 W (pat) 12/05
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 112/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Der Eintragung der angemeldeten Marke steht überdies - ohne dass es darauf angesichts des vorstehend festgestellten Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG noch entscheidend ankäme - jedenfalls für die Dienstleistung "Telekommunikation" auch das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen, da "TV" selbst eine Form der Telekommunikation darstellt (vgl. BPATG PAVIS PROMA 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV, vgl. 29 W (pat) 12/05 - WORLD TV Interaktiv).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Eintragung der angemeldeten Marke steht überdies - ohne dass es darauf angesichts des vorstehend festgestellten Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG noch entscheidend ankäme - jedenfalls für die Dienstleistung "Telekommunikation" auch das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen, da "TV" selbst eine Form der Telekommunikation darstellt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 162/98 - POWER-RADIO-TV, vgl. 29 W (pat) 12/05 - WORLD TV Interaktiv).
  • BPatG, 10.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    Zur Begründung ihres Eintragungsbegehrens stützt sich die Anmelderin zusätzlich auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 29 W (pat) 86/04 und 29 W (pat) 12/05, in denen der 29. Senat die Eintragbarkeit der Marken "BuchPartner" und "WORLD TV Interaktiv" (Wort/Bildmarke) bejaht hatte.
  • BPatG, 11.08.2009 - 27 W (pat) 49/09
    29 W (pat) 12/05, in denen der 29. Senat die Eintragbarkeit der Marken "BuchPartner" und "WORLD TV Interaktiv" (Wort/Bildmarke) bejaht hatte.
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