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   BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06   

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https://dejure.org/2006,1281
BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2006,1281)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2006,1281)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2006,1281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "SCHWABENPOST" hinsichtlich der Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klasse 38 vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung mit anderen Marken

  • kanzlei.biz

    Prüfverfahren der Prüfer des DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 329
  • GRUR 2008, 164
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Dabei bedarf es der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe (Huber, Peter M., Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1997, S. 129), was von der Ausübung des Ermessens zu trennen ist, denn die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts als Verwaltungsbehörde gewähren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).

    Soweit der Bundesgerichtshof (GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge) feststellte, dass jede Anmeldung einer eigenen Prüfung unterliege, kann dieser Grundsatz in diesem Zusammenhang seine Gültigkeit beanspruchen.

    1. Bei Verwaltungsentscheidungen, die ohne vorgehende verbindliche Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ergangen sind oder bei denen dies jedenfalls nicht erkennbar ist, kann der Einwand der Ungleichbehandlung nicht in allen Fällen mit dem Argument ausgeräumt werden, es bestehe kein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" (BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 50) der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

    Es handelt sich dabei vornehmlich um Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie, mit Sachverständigen und/ oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse, wie sie etwa in speziellen Prüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen sind (BVerwGE 91, 211, 215/216; BVerwGE 61, 176, 185; BVerfGE 84, 34, 50; BVerwGE 92, 132 ff.).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Prüferinnen und Prüfer am Deutschen Patent- und Markenamt sind nicht unabhängig, sondern an Richtlinien gebunden, wie sich aus der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (GRUR 2003, 723) ergibt.

    Das Bundesverfassungsgericht (GRUR 2003, 723) hat insoweit zur Stellung der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamts in Patenteintragungsverfahren bereits entschieden, dass sie Angehörige einer Behörde sind.

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 50) der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs unterliegt nach ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 7, 129, 154; 64, 261, 279; 84, 34, 50) der vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft für alle Markenkategorien gleich (EuGH GRUR 2006, 233 ff. - Rn. 27 - Standbeutel; MarkenR 2005, 27 ff. - Rn. 82 - Orangeton).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Dabei bedarf es der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe (Huber, Peter M., Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1997, S. 129), was von der Ausübung des Ermessens zu trennen ist, denn die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts als Verwaltungsbehörde gewähren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Dabei bedarf es der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe (Huber, Peter M., Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1997, S. 129), was von der Ausübung des Ermessens zu trennen ist, denn die Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts als Verwaltungsbehörde gewähren auf der Rechtsfolgenseite nach ständiger Rechtsprechung ohnehin keinen Ermessensspielraum (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 25; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 17; BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Es handelt sich dabei vornehmlich um Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie, mit Sachverständigen und/ oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse, wie sie etwa in speziellen Prüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen sind (BVerwGE 91, 211, 215/216; BVerwGE 61, 176, 185; BVerfGE 84, 34, 50; BVerwGE 92, 132 ff.).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06
    Eine Gewöhnung des Verkehrs an neue Kennzeichnungsgewohnheiten stellt sich nämlich dann ein, wenn der Marktauftritt bestimmter als originär schutzfähig eingetragener Marken, neben solchen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung, üblich geworden und unbeanstandet geblieben ist (BGH GRUR 2004, 683, 685 - Arzneimittelkapsel; GRUR 2004, 329 f. - Käse in Blütenform).
  • BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 89/03
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • EuGH, 21.10.2004 - C-447/02

    KWS Saat / HABM

  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Die von der Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf die Entscheidung "SCHWABENPOST" des Bundespatentgerichts (GRUR 2007, 329) aufgeworfene Frage, ob unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Änderung dieser Rechtsprechung veranlasst ist, stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    bb) Hiervon abweichend hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts in zwei Vorlagebeschlüssen vom 19. Dezember 2007 (BPatG GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II; GRUR 2008, 171 - VolksHandy) die Auffassung vertreten, dass eine ungleiche Eintragungspraxis gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit im Wettbewerb verstoße.

    (1) Der 29. Senat hat in seinen beiden Vorlageschlüssen ausgeführt, dass er die zur Beurteilung stehenden Marken ebenso wie die Markenstelle für nicht schutzfähig hält (vgl. GRUR 2008, 164, 168 f. [unter C.4.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

  • BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03

    Porträtfoto von Marlene-Dietrich nicht als Marke für Bekleidung schutzfähig

    Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin für sich in Anspruch genommene Gleichbehandlung mit Voreintragungen vergleichbarer, zu ihren Gunsten eingetragener "Marlene Dietrich"- Marken für dieselben Waren und Dienstleistungen, zu der sie bereits im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vorgetragen hatte, und eines daraus resultierenden Anspruchs auf Eintragung im Wege der Gleichbehandlung, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in Rn. 18 auf den Sachverhalt des beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängigen Vorlageverfahrens zu "Schwabenpost" (GRUR 2008, 164 ff.) als auf das anhängige Beschwerdeverfahren nicht zutreffend verwiesen.

    Denn zum Einen bezog sich die Aussage des Bundesgerichtshofs nur auf den vorliegend nicht einschlägigen Vorlagebeschluss des Bundespatentgerichts zu "Schwabenpost" (GRUR 2008, 164) anstatt auf "Volks-Handy" (GRUR 2008, 2008, 171 f.) und zum anderen liegt die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 über das einschlägige Vorabentscheidungsgesuch (EuGH C-43/08- Volks-Handy) zeitlich nach der Zurückverweisung des Bundesgerichtshofs und ist daher in ihrer Konsequenz vom Senat nunmehr einzubeziehen (vgl. BGH GRUR 2007, 55 Rdn. 11, 12 - Gelb/Grün II).

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Rechtsprechung
   BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3296
BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2009 - 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2009,3296)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    SCHWABENPOST

    Art. 3 MRL; Art. 3 GG; § 61 Abs. 1 MarkenG
    Begründungspflicht des DPMA im Hinblick auf Vorentscheidungen -

  • damm-legal.de

    § 61 Abs. 1 S. 1 MarkenG
    Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat - Schwabenpost

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 683
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    In der daraufhin ergangenen Entscheidung vom 12. Februar 2009 (verbundene Rechtssachen C-39/08 und C-43/08) wird in den Randnummern 15 bis 19 folgende entscheidungserhebliche Antwort gegeben:.

    Die Aussetzung des Verfahrens aufgrund des Vorlagegesuchs kann nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Februar 2009 aufgehoben und das Verfahren nunmehr fortgesetzt werden (vgl. Beschluss v. 12. Februar 2009 in den verbundene Rechtssachen C-39/08 und C-43/08).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    "15. Zudem kann die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats zwar die Eintragung einer mit der angemeldeten Marke identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat berücksichtigen, doch ergibt sich daraus nicht, dass sie durch eine solche Entscheidung gebunden wäre, denn die Eintragung einer Marke hängt in jedem Einzelfall von besonderen, im Rahmen ganz bestimmter Umstände anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, dass die Marke nicht unter eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/104 aufgeführten Eintragungshindernisse fällt (Urteil vom 12. Februar 2004, Henkel, C-218/01, Slg. 2004, I-1725, Randnrn. 61 und 62).

    Der Gerichtshof hat betont, dass die Eintragung einer identischen Marke für identische Waren oder Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat für die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Anmeldung einer bestimmten Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, jedenfalls nicht maßgebend sein kann (Urteil Henkel, Randnr. 63).

  • BPatG, 03.12.2008 - 29 W (pat) 49/07
    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Der Anmelder hat daher bei der Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere hinsichtlich der Existenz vergleichbarer Voreintragungen und Zurückweisungen -einschließlich gerichtlicher Vorentscheidungen -mitzuwirken und seinen diesbezüglichen Sachvortrag entsprechend zu substantiieren (vgl. 29 W (pat) 49/07 -Traunsteiner Anzeigen-Kurier).
  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 13/06
    Der Senat hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (vgl. BPatG GRUR 2007, 329 -SCHWABENPOST).
  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

    Eine andere Sichtweise, wie sie der 29. Senat des Bundespatentgerichts vertritt (Beschluss vom 1.4.2009, 29 W (pat) 13/06 -SCHWABENPOST; GRUR 2009, 683), verkennt die Voraussetzungen für die Annahme einer unzureichenden Begründung als wesentlicher Verfahrensmangel i. S. d. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG und für eine Zurückverweisung.

    Aus dem Schwabenpost-Beschluss des EuGH vermag der erkennende Senat für das Deutsche Patentund Markenamt jedenfalls keine Pflicht zum Vergleich der angemeldeten mit im Register eingetragenen, angeblich vergleichbaren Zeichen mit der weiteren Verpflichtung zu einer differenzierten Beurteilung bzw. Äußerung zur evtl. Rechtswidrigkeit dieser Voreintragungen (vgl. BPatG GRUR 2009, 683, 684 insb.

    Dies darf nicht dahin verstanden werden, dass die Markenstelle sich ggfs. zur Rechtswidrigkeit von Voreintragungen zu äußern hat (so aber wohl BPatG GRUR 2009, 683, 684 insb.

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Da der 29. Senat die in den Ausgangsverfahren zu beurteilenden Marken in Übereinstimmung mit dem Amt für schutzunfähig gehalten hatte (s. dazu unten dd)), musste es daher zumindest überraschen, dass die die Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Amtes aufgehoben worden sind (GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy).

    (2) Die Erwartungen an die Bereitschaft der Anmelder, ihrer vom 29. Senat hervorgehobenen Mitwirkungspflicht (vgl. GRUR 2009, 683, 685 - SCHWABENPOST) nachzukommen, sollten nicht überspannt werden.

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Angesichts dieser Umstände erscheint es ausgeschlossen, dass aus der Entscheidung weitreichende verfahrensrechtliche Konsequenzen abgeleitet werden können (i. S. v. BPatG GRUR 2009, 683 -SCHWABEN-POST).

    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 -Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 -Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).

  • BPatG, 01.12.2009 - 27 W (pat) 220/09

    Voreintragungen im Anmeldeverfahren

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs, von der die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten und damit auch der Senat wegen der Bindungswirkung des Art. 234 EGV nicht ohne vorherige erneute Vorlage an den Europäische Gerichtshof abzuweichen berechtigt sind, vermag der Senat der gegenteiligen Auffassung des 29. Senats (vgl. GRUR 2009, 683 -SCHWABENPOST) nicht näherzutreten.

    Damit ist auch der Möglichkeit des Deutschen Patentund Markenamtes, durch inneramtliche Richtlinien eine "Einheitlichkeit" -was immer man darunter verstehen soll -der Eintragungspraxis herzustellen (vgl. BPatG, GRUR 2009, 683, 684 -SCHWABENPOST; Töbelmann, GRUR 2009, 1007, 1008), enge Grenzen gesetzt; denn Vorgaben, bestimmte tatsächliche Grundlagen stets in einem bestimmten rechtlichen Sinne -insbesondere also als einer Eintragung nicht entgegenstehend -zu werten, können in diesen Richtlinien nicht gegeben werden, weil damit die Anweisung zur Vornahme einer rechtswidrigen Amtshandlung verbunden sein kann, was (ungeachtet einer möglichen Unzulässigkeit auch nach §§ 26, 339 StGB) nicht mit dem allgemeinen Verbot von Weisungen der Präsidentin des Patentamts, ein Verfahren sachlich in bestimmter Weise zu entscheiden (vgl. Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Aufl., § 26 Rn. 25), zu vereinbaren wäre.

  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

    Entgegen der Auffassung des 29. Senats des Bundespatentgerichts (vgl. dazu BPatG GRUR 2009, 683, 684 - SCHWABENPOST und GRUR 2009, 1173, 1174 - Freizeit-Rätsel-Woche) verbieten sich daher in den Verfahren vor den Markenstellen (ebenso wie im Verfahren vor dem Bundespatentgericht) grundsätzlich Äußerungen zur Schutzfähigkeit von im Register eingetragenen Marken (vgl. dazu zutreffend BPatG 2009, 1175, 1180 - Burg Lissingen mit eingehender Begründung zu diesem Problemkreis).
  • BPatG, 04.11.2020 - 25 W (pat) 522/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kindheitsretter" - keine Unterscheidungskraft

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Eingehen auf rechtliche Feststellungen zu anderen als der konkret angemeldeten Marke weder geboten noch zulässig sind (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS und insoweit BPatG "Schwabenpost" GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II und GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST durch Rn. 13 ff. überholt).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Winter Apfel" - keine

    Daher besteht auch für die hilfsweise beantragte Aufhebung und Zurückverweisung kein Raum (vgl. dazu BPatGE 51, 142, 159 ff. - Burg Lissingen; BPatGE 51, 157, 161 f. - Linuxwerkstatt und BPatGE 51, 163, 169 ff. - VOLKSFLAT ; a. A. allerdings BPatGE 51, 135, 139 ff. - Schwabenpost).
  • BPatG, 26.06.2019 - 27 W (pat) 59/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "GlamHair" - fehlende Unterscheidungskraft - zur

    Denn auch wenn eine Voreintragung - obwohl sie als solche keinen Eintragungsanspruch begründen kann (EuGH, a.a.O., Rn. 15 - Bild.T-Online.de und ZVS) - bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer später angemeldeten identischen oder ähnlichen Eintragung nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich als einer von vielen Umständen bei dieser Prüfung zu berücksichtigen ist (so ausdrücklich EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 17 - Bild.T-Online.de und ZVS; ebenso BPatG GRUR 2009, 683, 684 - Schwabenpost; Kur in: Kur/v. Bomhard/Albrecht, BeckOK Markenrecht, 17. Edition, Stand 01.04.2019, § 8 Rn. 45; a.A. - unter Außerachtlassung der vorgenannten Rn. 17 in der EuGH-Entscheidung - Ströbele in: Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 8 Rn. 72 ff.), ist eine Auseinandersetzung allenfalls mit Voreintragungen möglich, die mit der neuen Markenanmeldung in allen Belangen identisch oder hinreichend ähnlich sind, weil sich aus jeder noch so kleinen Abweichung bereits eine unterschiedliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage ergibt, welche schon aus diesem Grund zu einem abweichendes Prüfungsergebnis führen kann.
  • BPatG, 08.02.2010 - 25 W (pat) 91/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Herzchen" - teilweise Unterscheidungskraft -

    Die im Schriftsatz zitierten Textstellen, stammen im Übrigen nicht vom EuGH, sondern stellen lediglich die Interpretation dieser Entscheidung durch einen Senat des Bundespatentgerichts dar (vgl. BPatG/GRUR 2009, 683, 684 - Schwabenpost), der - soweit ersichtlich - kein anderer der sieben Markenbeschwerde-Senate des Bundespatentgerichts folgt (vgl. BPatG/GRUR 2009, 1175 ff. - Burg Lissingen und die zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsentscheidung 25 W (pat) 65/08 vom 17. Dezember 2009 - Linuxwerkstatt).
  • BPatG, 30.06.2020 - 25 W (pat) 533/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Brottruck" - fehlende Unterscheidungskraft

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Eingehen auf rechtliche Feststellungen zu anderen als der konkret angemeldeten Marke weder geboten noch zulässig sind (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2009, 667 - Bild.T-Online u. ZVS und insoweit BPatG "Schwabenpost" GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II und GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST durch Rn. 13 ff. überholt).
  • BPatG, 01.10.2009 - 25 W (pat) 62/09
  • BPatG, 10.07.2019 - 27 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Powerkitchen" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 135/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gestell (dreidimensionale Marke)" - keine

  • BPatG, 07.12.2009 - 27 W (pat) 196/09
  • BPatG, 07.12.2009 - 27 W (pat) 195/09
  • BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 71/04
  • BPatG, 12.08.2009 - 29 W (pat) 4/08
  • BPatG, 09.10.2009 - 25 W (pat) 62/09
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 91/07

    Volks-DSL - Anforderungen an die Prüfungspflicht des DPMA bei der

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Rechtsprechung
   BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05, 29 W (pat) 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19081
BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05, 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2007,19081)
BPatG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05, 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2007,19081)
BPatG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 29 W (pat) 128/05, 29 W (pat) 13/06 (https://dejure.org/2007,19081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.08.1985 - 1 BvR 707/85
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Das Legalitätsprinzip gewährt nämlich keinen Anspruch auf Fortführung einer als gesetzeswidrig erkannten Verwaltungspraxis (vgl. BVerfG, 1 BvR 707/85, Beschluss v. 7. August 1985).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dies zum einen durch die ständige Rechtsprechung der nationalen Gerichte, wonach grundsätzlich keine Bindung an Voreintragungen besteht und jedes Verfahren nach den Grundsätzen der Beurteilung als Einzelfall zu erfolgen hat BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BPatG GRUR 2007, 333, 336 - Papaya).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dies zum einen durch die ständige Rechtsprechung der nationalen Gerichte, wonach grundsätzlich keine Bindung an Voreintragungen besteht und jedes Verfahren nach den Grundsätzen der Beurteilung als Einzelfall zu erfolgen hat BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BPatG GRUR 2007, 333, 336 - Papaya).
  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dies entspricht auch der Feststellung im ersten Leitsatz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das Anlass zur Schaffung des Bundespatentgerichts gab: "Die Tätigkeit des Deutschen Patentamts in beiden Instanzen ist als Verwaltungstätigkeit anzusehen" (vgl. BVerwGE 8, 350 ff.; GRUR 1959, 435 ff. - Entscheidungen des Deutschen Patentamts - Verwaltungsrechtsweg).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dies zum einen durch die ständige Rechtsprechung der nationalen Gerichte, wonach grundsätzlich keine Bindung an Voreintragungen besteht und jedes Verfahren nach den Grundsätzen der Beurteilung als Einzelfall zu erfolgen hat BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BPatG GRUR 2007, 333, 336 - Papaya).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Danach ist die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern allein auf der Grundlage der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (EG) Nr. 40/94 durch den Gemeinschaftsrichter zu beurteilen, nicht auf der Grundlage der Entscheidungspraxis durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (vgl. EuGH Slg. 2005, I-07975, Rn. 47 - BioID; Slg. 2006, I-00551, Rn. 48 - Standbeutel) oder der Registrierung in einem nationalen Register (vgl. EuGH, Rs. C-238/06P, Rn. 68 - Develey).
  • BPatG, 02.10.2007 - 24 W (pat) 122/06
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    ...Im übrigen besteht aus der Tatsache von Voreintragungen zu Unrecht eingetragener Marken kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht" (vgl. z. B. BPatG 24 W (pat) 122/06 - hot edition).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dies zum einen durch die ständige Rechtsprechung der nationalen Gerichte, wonach grundsätzlich keine Bindung an Voreintragungen besteht und jedes Verfahren nach den Grundsätzen der Beurteilung als Einzelfall zu erfolgen hat BGH GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge; BPatG GRUR 2007, 333, 336 - Papaya).
  • BPatG, 12.09.2007 - 29 W (pat) 228/04
    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Dabei können vereinzelte oder sehr wenige von einer bestehenden Entscheidungspraxis abweichende Entscheidungen die Annahme einer ungleichen oder willkürlichen Amtspraxis nicht rechtfertigen (vgl. BPatG 29 W (pat) 228/04 vom 12. September 2007 - Deluxe Television).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
    Der Schutz der Wettbewerber vor ungerechtfertigten Eintragungen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit beeinträchtigen könnten, wird nach der Konzeption der Richtlinie nicht erst durch die Gerichte, sondern bereits durch die Eintragungsbehörde gewährleistet (vgl. EuGH Slg. 1998, I-5507, Rn. 21 - Canon; Slg. 2003, I-03793, Rn. 59 - Libertel).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Die beiden Wortbestandteile sind jedoch - anders als in den zitierten Fällen - so geläufig, dass die - grammatikalisch korrekte - Wortkombination "VOLKSFLAT" bestenfalls als Werbeschlagwort, nicht aber als individueller betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 39] - BIOMILD; im gleichen Sinne BPatG, Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05 [= GRUR 2008, 171 - nur Leitsatz], Umdr.

    bb) Hiervon abweichend hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts in zwei Vorlagebeschlüssen vom 19. Dezember 2007 (BPatG GRUR 2008, 164 - Schwabenpost II; GRUR 2008, 171 - VolksHandy) die Auffassung vertreten, dass eine ungleiche Eintragungspraxis gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit im Wettbewerb verstoße.

    Diese Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof hat der 29. Senat ausdrücklich als erforderlich erachtet, weil er sich an der von ihm beabsichtigten Berücksichtigung von Vorentscheidungen des Amts durch eine - von ihm im Einzelnen dargestellte - entgegenstehende ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehindert gesehen hat (a. a. O., S. 168 f. [unter C. 2. und D. 5.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

    Da der 29. Senat die in den Ausgangsverfahren zu beurteilenden Marken in Übereinstimmung mit dem Amt für schutzunfähig gehalten hatte (s. dazu unten dd)), musste es daher zumindest überraschen, dass die die Anmeldungen zurückweisenden Beschlüsse des Amtes aufgehoben worden sind (GRUR 2009, 683 - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy).

    Fehle es daran, so liege ein die Aufhebung und Zurückverweisung rechtfertigender wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor (a. a. O., S. 684 f. - SCHWABENPOST; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 128/05 - VolksHandy; im gleichen Sinne z. B. BPatG (29. Senat) GRUR 2009, 1173 - Freizeit-Rätsel-Woche; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 102/07 - VolksWurst; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 80/06 - VolksFörderung; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 119/06 - VolksKredit; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 79/06 - VolksCamcorder; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 91/07 - VolksDSL; Beschl. v. 1. April 2009, 29 W (pat) 78/06 - VolksVermögen; Beschl. v. 27. Mai 2009, 29 W (pat) 15/07 - Lust auf Genuss; Beschl. v. 10. Juni 2009, 29 W (pat) 83/05 - ASTRO WOCHE; Beschl. v. 10. Juni 2009, 29 W (pat) 73/08 - SUPERgirl).

    (1) Der 29. Senat hat in seinen beiden Vorlageschlüssen ausgeführt, dass er die zur Beurteilung stehenden Marken ebenso wie die Markenstelle für nicht schutzfähig hält (vgl. GRUR 2008, 164, 168 f. [unter C.4.] - Schwabenpost II; Beschl. v. 19. Dezember 2007, 29 W (pat) 128/05, Umdr.

  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 102/07
    Zur Begründung verweist sie auf ihren Vortrag in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05 -Volks-Handy, 78/06 -Volks-Vermögen, 79/06 -Volks-Camcorder, 80/06 -Volks-Förderung, 119/06 -Volks-Kredit, 91/07 -Volks-DSL und beantragt die Zusammenfassung der Verfahren zur einheitlichen Entscheidung.

    Der Senat hat in den Parallelverfahren 29 W (pat) 128/05 -Volks-Handy, 78/06 Volks-Vermögen, 79/06 -Volks-Camcorder, 80/06 -Volks-Förderung und 119/06 Volks-Kredit mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 dem Präsidenten des Deutschen Patentund Markenamts anheim gestellt, dem Verfahren beizutreten.

    Der Senat hat in den Parallelverfahren zu 29 W (pat) 128/05 -Volks-Handy, 29 W (pat) 79/06 -Volks-Camcorder und 29 W (pat) 119/06 -Volks-Kredit das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (GRUR 2008, 164 ff.).

  • BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03

    Porträtfoto von Marlene-Dietrich nicht als Marke für Bekleidung schutzfähig

    Des Weiteren sind die nach wie vor von der Beschwerdeführerin geltend gemachten vergleichbaren bzw. nahezu identischen Voreintragungen für diese selbst - und nicht für ihre Wettbewerber, vgl. 29 W (pat) 128/05 - Volks-Handy, GRUR 2008, 171 f. - erörtert worden.
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