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   BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97   

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BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97 (https://dejure.org/1998,11719)
BPatG, Entscheidung vom 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97 (https://dejure.org/1998,11719)
BPatG, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 29 W (pat) 135/97 (https://dejure.org/1998,11719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 17.05.1995 - 28 W (pat) 164/94
    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Er hat in der "Autofelge"- Entscheidung (BGH GRUR 1997, 527ff; vgl dazu auch schon BPatG GRUR 1995, 814 "Absperrpoller") die Feststellungen des Vorderrichters zu der Frage, ob die bildlich dargestellte Felge als solche herkunftshinweisend originelle Gestaltungsmerkmale aufzeige, als rechtlich relevant in ihren Einzelheiten nachvollzogen und gewürdigt, ohne ihre nach der "Palmolive"- (und möglicherweise auch der "Füllkörper"-) Entscheidung fragliche Relevanz überhaupt noch zu problematisieren.

    In diesen Fällen mag dann auch eine "dürftige" Originalität (vgl Sambuc aaO) ausreichen, um der Ware oder ihren Teilen die erforderliche Unterscheidungskraft zu verleihen, eine Überlegung, die offenbar auch Grundlage der nachstehend genannten Entscheidungen des 27. und des 28. Senats des BPatG war (vgl BPatG GRUR 1995, 814ff "Absperrpoller"; Beschluß des 27. Senats vom 14.10.1997 27 W (pat) 140/96: Ein roter Streifen auf dem Absatz eines Herrenschuhs, angemeldet als sonstige Aufmachung gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG , ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG unterscheidungskräftig.) Ist aber auf einem Warengebiet ein Bedürfnis für eine Vielfalt von Formen erkennbar, so muß im Interesse der Mitbewerber ein strengerer Maßstab bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse gelten, müssen an die Originalität der schutzbegründenden Gestaltung erhöhte Anforderungen gestellt werden.

  • BPatG, 12.03.1997 - 32 W (pat) 105/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft einer Formmarke

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").

    Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89 ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Er hat in der "Autofelge"- Entscheidung (BGH GRUR 1997, 527ff; vgl dazu auch schon BPatG GRUR 1995, 814 "Absperrpoller") die Feststellungen des Vorderrichters zu der Frage, ob die bildlich dargestellte Felge als solche herkunftshinweisend originelle Gestaltungsmerkmale aufzeige, als rechtlich relevant in ihren Einzelheiten nachvollzogen und gewürdigt, ohne ihre nach der "Palmolive"- (und möglicherweise auch der "Füllkörper"-) Entscheidung fragliche Relevanz überhaupt noch zu problematisieren.
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Zwar waren nach früherem Recht dreidimensionale Gestaltungen, insbesondere auch die Ware selbst oder ihre Teile kraft Gesetzes vom Zeichenschutz ausgeschlossen, und die zweidimensionale Abbildung von Ware(nteilen) oder ihrer Verpackung grundsätzlich schutzunfähig (BGH GRUR 1964, 454ff "Palmolive").
  • BGH, 09.02.1995 - I ZB 21/92

    "quattro II"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Nach neuem Recht hingegen können die Form der Ware als solche und damit auch ihre Teile - ungeachtet der der Ware wesensmäßig allgemein zuzusprechenden Eignung, sich selbst zu beschreiben (vgl BGH GRUR 1997, 366 "quattro II") - Marke sein (§ 3 Abs. 1 MarkenG ).
  • BPatG, 14.10.1997 - 27 W (pat) 140/96

    Markenschutz für einen im Absatz eines Herrenschuhes angeordneten roten Streifen;

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    In diesen Fällen mag dann auch eine "dürftige" Originalität (vgl Sambuc aaO) ausreichen, um der Ware oder ihren Teilen die erforderliche Unterscheidungskraft zu verleihen, eine Überlegung, die offenbar auch Grundlage der nachstehend genannten Entscheidungen des 27. und des 28. Senats des BPatG war (vgl BPatG GRUR 1995, 814ff "Absperrpoller"; Beschluß des 27. Senats vom 14.10.1997 27 W (pat) 140/96: Ein roter Streifen auf dem Absatz eines Herrenschuhs, angemeldet als sonstige Aufmachung gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG , ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG unterscheidungskräftig.) Ist aber auf einem Warengebiet ein Bedürfnis für eine Vielfalt von Formen erkennbar, so muß im Interesse der Mitbewerber ein strengerer Maßstab bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse gelten, müssen an die Originalität der schutzbegründenden Gestaltung erhöhte Anforderungen gestellt werden.
  • BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97

    Zurückweisung der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke wegen fehlender

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Denn nur so kann verhindert werden, daß der auf einem Warengebiet erforderliche gestalterische Formenschatz durch Ausschlußrechte einzelner auf Dauer über Gebühr eingeschränkt wird (vgl BPatGE 38, 89 ff "Ahornblatt"; BPatG v. 14.01.1998, 32 W (pat) 91/97 "Stabtaschenlampe").
  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 107/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Bisher herrschte zwar bei Bildzeichen, die nicht gerade die beanspruchte Ware darstellten, eine großzügige Eintragungspraxis, weil bei Bildzeichen ein breites Spektrum an Möglichkeiten, die Bestimmung oder die Beschaffenheit einer Ware darzustellen, besteht (vgl BGH GRUR 1955, 421ff "Forellenzeichen").
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 87/97

    Markenschutz - Schutzfähigkeit von Getränkeflaschen

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Auf einem Warengebiet, auf dem - wie etwa auf dem Gebiet der Backwaren (vgl bspw BPatGE 38, 89ff "Ahornblatt") - bereits eine Vielzahl von Warengestaltungen oder von Gestaltungsmerkmalen in immer neuen Kombinationen gebräuchlich ist, wird eine beliebige andere Kombination von Merkmalen möglicherweise nicht einmal dann zur Schutzbegründung ausreichen, wenn die Merkmale oder einzelne dieser Merkmale als solche erstmals verwandt werden (vgl zB BPatG Beschlüsse des 26. Senats vom 26.11.1997 26 W (pat) 175/96 "Kleine Kullerflasche"; 26 W (pat) 87/97 "Weiße Kokosflasche").
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97
    Die Darstellung der Ware als solcher (die Ware selbst war ohnehin von der Eintragung ausgeschlossen) bzw ihrer Verpackung hingegen hat die Rechtsprechung stets vom Markenschutz ausgenommen (BGH aaO "Palmolive") und zwar ohne Ansehung einer etwaigen herkunftshinweisenden Originalität der dargestellten Ware (so sogar zum neuen Recht anscheinend noch BGH GRUR 1995, 732 "Füllkörper"; vgl dazu die Interpretation dieser Entscheidung durch Sambuc GRUR 1997, 403ff, 407, aber auch die Kritik von Bauer GRUR 1996, 319ff).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 175/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft bei Getränkeflaschen

  • BPatG, 26.04.2006 - 28 W (pat) 117/04

    Rado-Uhr

    Bereits der 29. Senat hatte im Zuge seiner Entscheidung vom 27. Mai 1998 (Az. 29 W (pat) 135/97) der IR-Markeninhaberin die Abbildung einer Armbanduhr mit gewölbtem Gehäuse von "NIESSING" (Bl. 39 der GA) mit Schreiben vom 15. Januar 1998 überlassen.
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