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   BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10   

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https://dejure.org/2010,25254
BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10 (https://dejure.org/2010,25254)
BPatG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10 (https://dejure.org/2010,25254)
BPatG, Entscheidung vom 21. September 2010 - 29 W (pat) 149/10 (https://dejure.org/2010,25254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2009, 949, 950, Rdnr. 10 - My World; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Maßgeblich kommt es somit darauf an, ob die als Marke angemeldete Wortfolge einen ausschließlich beschreibenden Inhalt aufweist oder, ob ihr über diesen hinaus eine, wenn auch noch so geringe Unterscheidungskraft für die angemeldeten Dienstleistungen zukommt (BGH GRUR 2009, 949, 950, Rdnr. 12 - My World).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Zeichen ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung des angesprochenen Publikums (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdnr. 24 - SAT.2), bei dem es sich vorliegend um Arbeitssuchende wie Studienabgänger, Berufstätige mit dem Wunsch eines Arbeitsplatzwechsels oder Absolventen von Lehrgängen handelt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 86 - Postkantoor, BGH GRUR 2009, 952, Rdnr. 10 - DeutschlandCard ) oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1043, Rdnr. 15 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 86 - Postkantoor, BGH GRUR 2009, 952, Rdnr. 10 - DeutschlandCard ) oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1043, Rdnr. 15 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 86 - Postkantoor, BGH GRUR 2009, 952, Rdnr. 10 - DeutschlandCard ) oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1043, Rdnr. 15 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdnr. 86 - Postkantoor, BGH GRUR 2009, 952, Rdnr. 10 - DeutschlandCard ) oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1043, Rdnr. 15 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2009, 949, 950, Rdnr. 10 - My World; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 149/10
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Zeichen ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 148/10

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 156/10
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
  • BPatG, 12.07.2011 - 33 W (pat) 40/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JurHelp" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Der Zeichenbestandteil "Jur" wird ausweislich gängiger Abkürzungsverzeichnisse als abgekürzte Form für "juristisch", Jurisprudence" oder "Jurist" verwendet (vgl. "www.abkuerzungen.de") und in diesem Sinne auch vom angesprochenen Verkehr verstanden (vgl. BPatG 29 W (pat) 149/10 - JUR DAY).
  • BPatG, 01.03.2018 - 30 W (pat) 46/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "JurFirm" - Unterscheidungskraft - kein

    Der Zeichenbestandteil "Jur" ist die Abkürzung für "juristisch", "juridisch" (vgl. Duden, Das Wörterbuch der Abkürzungen, 6. Aufl. 2011; "www.abkuerzungen.de") und wird in diesem Sinne auch vom angesprochenen Verkehr, bei dem es sich um Fachverkehrskreise und Endverbraucher (im Hinblick auf einige der Dienstleistungen der Klasse 35 hingegen ausschließlich um gewerbliche Unternehmer) handelt, verstanden (vgl. hierzu bereits BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 25/14 - jurpartner; 30 W (pat) 28/13 - JurRadar; 33 W (pat) 40/10 - JurHelp; 30 W (pat) 73/08 - doc-jur; 29 W (pat) 149/10 - JURDAY).
  • BPatG, 15.11.2012 - 2 Ni 33/11
    Ob das Zeichen deshalb als schutzfähig erscheint (vgl. BPatG vom 21.9.2010, 29 W (pat) 149/10 - JUR DAY), ist im Widerspruchsverfahren nicht zu entscheiden.
  • BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 156/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY Bewerbertag der Leading Independents" -

    Parallelverfahren: 29 W (pat) 148/10; 29 W (pat) 149/10.
  • BPatG, 18.03.2016 - 30 W (pat) 25/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurpartner (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Der Zeichenbestandteil "jur" ist die Abkürzung für "juristisch", "juridisch" (vgl. Duden, Das Wörterbuch der Abkürzungen, 6. Aufl. 2011) und wird in diesem Sinne auch vom angesprochenen Verkehr, bei dem es sich um Fachverkehrskreise und Endverbraucher handelt, verstanden (vgl. hierzu bereits BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 18. Juni 2015, 30 W (pat) 28/13 - JurRadar; Beschl. v. 12. Juli 2011, 33 W (pat) 40/10 - JurHelp; Beschl. v. 5. März 2009, 30 W (pat) 73/08 - doc-jur; Beschl. v. 27. Januar 2009, 29 W (pat) 149/10 - JURDAY).
  • BPatG, 21.09.2010 - 29 W (pat) 148/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JUR DAY" - Unterscheidungskraft - kein

    Parallelverfahren: 29 W (pat) 149/10; 29 W(pat) 156/10.
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft -

    Ob das Zeichen deshalb als schutzfähig erscheint (vgl. BPatG vom 21.9.2010, 29 W (pat) 149/10 - JUR DAY), ist im Widerspruchsverfahren nicht zu entscheiden.
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