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   BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00   

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BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00 (https://dejure.org/2001,20052)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00 (https://dejure.org/2001,20052)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2001 - 29 W (pat) 161/00 (https://dejure.org/2001,20052)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").

    Die angemeldete Wortkombination nimmt darum auf eine konkrete vorteilhafte Eigenschaft der beanspruchten Dienstleistungen der angemeldeten Marke in werbeüblicher, leicht verständlicher Form Bezug und wirkt wegen dieses im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalts für die Dienstleistungen nur als Sachhinweis, nicht als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").

    Die angemeldete Wortkombination nimmt darum auf eine konkrete vorteilhafte Eigenschaft der beanspruchten Dienstleistungen der angemeldeten Marke in werbeüblicher, leicht verständlicher Form Bezug und wirkt wegen dieses im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalts für die Dienstleistungen nur als Sachhinweis, nicht als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").

  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Einer Marke, die wie eine Internet-Adresse gebildet ist, fehlt jedoch jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - neben den üblichen Protokoll- und Adressenangaben wie etwa "http", "www", "de" oder "com" nur Wortbestandteile enthält, die der Verkehr in Verbindung mit den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen lediglich als reinen Sachhinweis ohne betriebskennzeichnende Eigenart ansieht (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294-296 http://www.CYBERLAW.de).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96

    ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Die angemeldete Wortkombination nimmt darum auf eine konkrete vorteilhafte Eigenschaft der beanspruchten Dienstleistungen der angemeldeten Marke in werbeüblicher, leicht verständlicher Form Bezug und wirkt wegen dieses im Vordergrund stehenden sachbezogenen Begriffsinhalts für die Dienstleistungen nur als Sachhinweis, nicht als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348 f "ABSOLUT"; BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES").
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 12.09.2001 - 29 W (pat) 161/00
    Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (vgl. BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; WRP 2000, 741 "LOGO"; BGH WRP 2001, 35 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; vgl. etwa auch BGH GRUR 2000, 321, 322 "Radio von hier"; BGH GRUR 2000, 323, 324 "Partner with the Best"; BGH GRUR 2000, 720, 721 "Unter uns"; BGH WRP 2001, 692 "Test it"; BGH I ZB 55/98 "LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER").
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • BPatG, 12.01.2000 - 29 W (pat) 30/99
  • BPatG, 10.01.1996 - 29 W (pat) 119/93
  • BPatG, 12.09.2012 - 29 W (pat) 38/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cloud Factory" - keine Unterscheidungskraft

    Daneben hat sich die Bezeichnung "Factory" oder "Fabrik" auch zu einer Bezeichnung für den Herkunfts- und Erbringungsort von Dienstleistungen entwickelt, wobei der englische Begriff gerade im Zusammenhang mit elektronischen Medien Verwendung findet (BPatG 29 W (pat) 161/00, Beschluss vom 12.09.2001 - internet factory):.
  • BPatG, 17.08.2016 - 24 W (pat) 558/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "appsfactory" - Unterscheidungskraft -

    Das Wortelement "factory" findet auch als Bezeichnung eines Standorts, an dem Dienstleistungen erbracht werden, Verwendung (s. BPatG 29 W (pat) 161/00, verfügbar über PAVIS PROMA).
  • BPatG, 11.02.2003 - 33 W (pat) 180/02
    Die Markenstelle hat jedoch zutreffend unter Berufung auf ihre Internetrecherche ausgeführt, daß der Ausdruck bedeutungserweiternd als Bezeichnung für den Herkunfts- bzw Erbringungsort von Dienstleistungen verwendet wird (vgl auch BPatG 33 W (pat) 79/00 - TeleF@ctory; 29 W (pat) 161/00 - internet factory; 33 W (pat) 189/00 - linkF@ctory).
  • BPatG, 17.07.2008 - 25 W (pat) 91/06
    Die Markenstelle hat unter Bezug auf eine Vielzahl vergleichbar mit dem Begriff "Factory" gebildeter Wortkombinationen zutreffend ausgeführt, dass der Ausdruck bedeutungserweiternd als Bezeichnung für den Herkunfts- bzw. Erbringungsort von Dienstleistungen verwendet wird (vgl. auch BPatG 33 W (pat) 79/00 - TeleF@ctory; 29 W (pat) 161/00 - internet factory; 33 W (pat) 189/00 - linkF@ctory).
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