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   BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03   

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BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,11715)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,11715)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 29 W (pat) 196/03 (https://dejure.org/2005,11715)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).

    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (MarkenR 2004, 111 ff = GRUR 2004, 680 ff - BIOMILD) ist eine sprachliche Neuschöpfung mit mehreren Bestandteilen, von denen jeder beschreibend ist, auch dann in der Gesamtheit beschreibend, und damit nicht schutzfähig, sofern nicht ein merklicher Unterschied zwischen der Neuschöpfung und der Summe der Bestandteile besteht.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).
  • BPatG, 08.06.2004 - 33 W (pat) 173/02
    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Die Bezeichnung erschöpft sich daher in der Gesamtaussage, dass es sich bei den gekennzeichneten Dienstleistungen um solche handelt, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht mit Autos zu tun haben und 24 Stunden täglich erbracht werden (vgl auch PAVIS PROMA 24 W (pat) 162/03 - unfallrecht24; 33 W (pat) 173/02 - ANTIQUES 24; 25 W (pat) 280/01 - Alarm 24; 29 W (pat) 262/02 - auskunft 24; 25 W (pat) 207/01 - beauty24; 29 W (pat) 137/02 - cam24; 29 W (pat) 155/04 - design24; HABM R-619/01-2 - MALL 24).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (stRspr; EuGH GRUR 2004, 1027 - Rn 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153/1154 - antiKALK).
  • BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 262/02
    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Die Bezeichnung erschöpft sich daher in der Gesamtaussage, dass es sich bei den gekennzeichneten Dienstleistungen um solche handelt, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht mit Autos zu tun haben und 24 Stunden täglich erbracht werden (vgl auch PAVIS PROMA 24 W (pat) 162/03 - unfallrecht24; 33 W (pat) 173/02 - ANTIQUES 24; 25 W (pat) 280/01 - Alarm 24; 29 W (pat) 262/02 - auskunft 24; 25 W (pat) 207/01 - beauty24; 29 W (pat) 137/02 - cam24; 29 W (pat) 155/04 - design24; HABM R-619/01-2 - MALL 24).
  • BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 155/04
    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Die Bezeichnung erschöpft sich daher in der Gesamtaussage, dass es sich bei den gekennzeichneten Dienstleistungen um solche handelt, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht mit Autos zu tun haben und 24 Stunden täglich erbracht werden (vgl auch PAVIS PROMA 24 W (pat) 162/03 - unfallrecht24; 33 W (pat) 173/02 - ANTIQUES 24; 25 W (pat) 280/01 - Alarm 24; 29 W (pat) 262/02 - auskunft 24; 25 W (pat) 207/01 - beauty24; 29 W (pat) 137/02 - cam24; 29 W (pat) 155/04 - design24; HABM R-619/01-2 - MALL 24).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.10.2005 - 29 W (pat) 196/03
    Kann einem Zeichen für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, oder handelt es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BGH WRP 2001, 1082, 1083 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH BlfPMZ 2001, 398 - LOOK, BGH WRP 2002, 1073, 1074, 1075 - BONUS II).
  • BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01
  • BPatG, 29.09.2004 - 29 W (pat) 137/02
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 162/03
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

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