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   BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06   

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BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06 (https://dejure.org/2008,28217)
BPatG, Entscheidung vom 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06 (https://dejure.org/2008,28217)
BPatG, Entscheidung vom 08. August 2008 - 29 W (pat) 29/06 (https://dejure.org/2008,28217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Dies gilt auch für Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe zu diesen ein enger beschreibender Bezug hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch unmittelbar hinsichtlich dieser Waren oder Dienstleistungen erfasst (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSS-BALL WM 2006; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 - BuchPartner).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Enthalten die Bestandteile einer Bezeichnung einen beschreibenden Begriffsinhalt, den das angesprochene Publikum für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ohne Weiteres erfasst, ist der angemeldeten Bezeichnung die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; a. a. O. Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 18.09.2003 - 25 W (pat) 99/03
    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    In Verbindung mit einer Sachangabe weist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in werbeüblicher Art darauf hin, dass die jeweilige Sache unmittelbar erworben oder in Anspruch genommen werden kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 99/03 - scheidungdirekt; 30 W (pat) 39/02 - Fenster direkt; 32 W (pat) 412/99 - SOLAR DIREKT).
  • BPatG, 19.05.2003 - 30 W (pat) 39/02
    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    In Verbindung mit einer Sachangabe weist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in werbeüblicher Art darauf hin, dass die jeweilige Sache unmittelbar erworben oder in Anspruch genommen werden kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 99/03 - scheidungdirekt; 30 W (pat) 39/02 - Fenster direkt; 32 W (pat) 412/99 - SOLAR DIREKT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Enthalten die Bestandteile einer Bezeichnung einen beschreibenden Begriffsinhalt, den das angesprochene Publikum für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen ohne Weiteres erfasst, ist der angemeldeten Bezeichnung die Eintragung als Marke wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft zu versagen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; a. a. O. Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 26.07.2000 - 32 W (pat) 412/99
    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    In Verbindung mit einer Sachangabe weist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in werbeüblicher Art darauf hin, dass die jeweilige Sache unmittelbar erworben oder in Anspruch genommen werden kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 99/03 - scheidungdirekt; 30 W (pat) 39/02 - Fenster direkt; 32 W (pat) 412/99 - SOLAR DIREKT).
  • BPatG, 26.11.2003 - 29 W (pat) 27/03
    Auszug aus BPatG, 08.08.2008 - 29 W (pat) 29/06
    Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie ist das Wort "direkt" aufgrund von Begriffen wie "Direktwahl, Direktruf, Direktverbindung" ein gebräuchlicher Hinweis auf eine unmittelbare Telefon- oder Datenverbindung (vgl. BPatG 29 W (pat) 27/03 - DeutschlandDirekt).
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 15.02.2016 - 26 W (pat) 49/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "matratzen direct" - keine Unterscheidungskraft

    In Verbindung mit einer Sachangabe weist er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts in werbeüblicher Weise darauf hin, dass die jeweilige Sache unmittelbar erworben oder die jeweilige Dienstleistung unmittelbar in Anspruch genommen werden kann (vgl. BPatG 25 W (pat) 99/03 - scheidung-direkt; 30 W (pat) 39/02 - Fenster direkt; 32 W (pat) 412/99 - SOLAR DIREKT; 29 W (pat) 29/06 - Truck Direct).
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