Rechtsprechung
BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 30/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 01.10.2014 - 29 W (pat) 554/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Alblust" - Unterscheidungskraft - kein …
Im Gegensatz zur Bezeichnung "Gartenlust", die der Entscheidung des Bundespatentgerichts in Sachen 29 W (pat) 30/07 zugrunde lag, handele es sich bei dem Zeichen "Alblust" gerade nicht um einen feststehenden, gebräuchlichen Begriff.Unter "Lust" versteht man ein "inneres Bedürfnis, etwas Bestimmtes zu tun, haben zu wollen", ein "auf die Befriedigung eines Wunsches gerichtetes Verlangen", ein "aus der Befriedigung, der Erfüllung eines Wunsches, dem Gefallen an etwas entstehendes angenehmes, freudiges Gefühl; gesteigerte Freude; Vergnügen" oder ein "heftiges, auf die Befriedigung sinnlicher, besonders sexueller Bedürfnisse gerichtetes [triebhaftes] Verlangen" bzw. ein "aus der Befriedigung sinnlicher, besonders geschlechtlicher Genüsse entstehendes Gefühl; Erfüllung einer Begierde; Wollust" (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, vgl. auch BPatG, Beschluss vom 13.08.2008, 29 W (pat) 30/07 - Gartenlust).
- BPatG, 31.03.2011 - 28 W (pat) 587/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Putzlust" - Unterscheidungskraft - kein …
Soweit das Patentamt auf die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 30/07 - Gartenlust (veröffentlicht auf https://www.pavis-proma.de) Bezug genommen hat, übersieht es, dass es dort nicht um das Verständnis der dort streitgegenständlichen Bezeichnung als Hinweis auf ein subjektives Werturteil des Verwenders der in Rede stehenden Waren ging, sondern diese den möglichen Inhalt der dort allein streitgegenständlichen Waren "Druckereierzeugnisse" und damit ein unmittelbares (objektives) Merkmal dieser Waren bezeichnete.