Rechtsprechung
   BPatG, 07.03.2001 - 29 W (pat) 351/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,64125
BPatG, 07.03.2001 - 29 W (pat) 351/99 (https://dejure.org/2001,64125)
BPatG, Entscheidung vom 07.03.2001 - 29 W (pat) 351/99 (https://dejure.org/2001,64125)
BPatG, Entscheidung vom 07. März 2001 - 29 W (pat) 351/99 (https://dejure.org/2001,64125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,64125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BPatG, 09.05.2016 - 25 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "maxSparplus" - keine Unterscheidungskraft

    Insoweit wird auf zahlreiche Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu entsprechenden Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" hingewiesen, in denen "Plus" im Zusammenhang mit diversen Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden ist (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 310/03 "medizin plus" sowie 25 W (pat) 107/12 "TapePlus"; alle Entscheidungen mit einem Aktenzeichen des Jahres 2000 (= /00) oder jünger sind über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • BPatG, 06.05.2014 - 25 W (pat) 107/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "TapePlus" - keine Unterscheidungskraft

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 29 W (pat) 229/99 "Global Plus"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 32 W (pat) 018/95 "OECOPLUS"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 310/03 "medizin plus"; die meisten der vorgenannten Entscheidungen über die Homepage des BPatG zugänglich.
  • BPatG, 15.10.2015 - 30 W (pat) 530/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stroke Unit Plus" - keine Unterscheidungskraft

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; 28 W (pat) 503/10 - "Premium PLUS+"; 28 W (pat) 2/10 - "Naturplus").
  • BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "SyncPlus" - Unterscheidungskraft -

    Mit dem Begriff "Plus" wird vorliegend ohne weiteres verständlich zum Ausdruck gebracht, dass die derart gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen in Bezug auf "Synchronisationseigenschaften" oder "Synchronisationsfähigkeiten" gegenüber Standardprodukten ein "Plus" bzw. einen "Mehrwert" enthalten, sei es dass die Synchronisation schneller von statten geht, einen größeren Umfang aufweist oder auf dem neueren technischen Stand ist als dies bei Standardprodukten der Fall ist (zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "plus" in Wortkombinationen vgl. 32 W (pat) 019/00 - Komfort Plus; 32 W (pat) 018/95 - OECOPLUS; 24 W (pat) 051/04 - PROTECTION PLUS; 33 W (pat) 046/04 - Risikoplus; 29 W (pat) 351/99 - SelectPlus; 32 W (pat) 103/99 - VOLUME PLUS;  25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BPatG, 05.05.2014 - 25 W (pat) 507/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Portfolio Plus Police Exklusiv" -

    Entsprechende Wortkombinationen mit dem Bestandteil "Plus" sind in zahlreichen Entscheidungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen als schutzunfähig angesehen worden (vgl. 33 W (pat) 131/01 Finanzplus; 26 W (pat) 081/07 "FRUTA PLUS"; 29 W (pat) 229/99 "Global Plus"; 32 W (pat) 019/00 "Komfort Plus"; 32 W (pat) 018/95 "OECOPLUS"; 24 W (pat) 051/04 "PROTECTION PLUS"; 33 W (pat) 046/04 "Risikoplus"; 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus"; 32 W (pat) 103/99 "VOLUME PLUS"; 30 W (pat) 258/96 "VITAL PLUS"; vgl. auch die Senatsentscheidung 25 W (pat) 310/03 "medizin plus"; die meisten der vorgenannten Entscheidungen über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • BPatG, 16.12.2003 - 24 W (pat) 30/02
    Als ein dem angesprochenen inländischen Publikum in seiner beschreibenden Bedeutung überwiegend verständliches englisches Wort, dessen konkrete Schriftzuggestaltung sich im Rahmen werbeüblicher Gebrauchsgrafik hält, kann die angemeldeten Marke außerdem im inländischen sowie zudem im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zur Bezeichnung der exklusiven, auserlesenen Qualität der betreffenden Werbedienstleistungen dienen und ist daher auch nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen (vgl hierzu auch die der Anmelderin vom Senat übersandten PAVIS PROMA-Ausdrucke der Bundespatentgerichts-Beschlüsse 26 W (pat) 122/95 vom 18.09.1996 "SELECT COMFORT", 29 W (pat) 351/99 vom 07.03.2001 "SelectPlus" und 33 W (pat) 82/00 vom 10.10.2000 "select card", in denen jeweils das Wort "select" als nicht unterscheidungskräftige und zum Teil als freihaltebedürftige Beschaffenheits- bzw Qualitätsangabe beurteilt wurde).
  • BPatG, 22.05.2001 - 27 W (pat) 77/00
    Gerade die Werbesprache verwendet in vielen Fällen verkürzte, plakative Ausdrucksweisen, um Sachverhalte kurz, schnell und unkompliziert zu vermitteln (vgl dazu auch BPatGE 40, 209 "NEW LIFE" mwN; außerdem 29 W (pat) 351/99 "SelectPlus", demnächst veröffentlicht bei PAVIS PROMA).
  • BPatG, 29.09.2004 - 28 W (pat) 217/03
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert, die Verbindung von "Plus" mit beschreibenden Zusätzen bzw. umgekehrt in den Fällen für markenschutzunfähig erklärt, in denen ohne weiteres die beschreibende Gesamtaussage erkennbar war (z.B. BPatG Az. 33 W (pat) 131/01 vom 5. November 2002 - FinanzPlus; 29 W (pat) 229/99 vom 10. Januar 2001 -Global Plus; 32 W (pat) 019/00 vom 28. Juni 2000 -Komfort Plus; 33 W (pat) 068/98 vom 5. März 1999 - OPTIK PLUS MARKETING RING; 29 W (pat) 351/99 vom 7. März 2001 - SelectPlus).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht