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   BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00   

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BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00 (https://dejure.org/2002,18938)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00 (https://dejure.org/2002,18938)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 29 W (pat) 357/00 (https://dejure.org/2002,18938)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 04.12.2002 - 28 W (pat) 181/02
    Auszug aus BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (28 W (pat) 181/02, Beschluß v. 4.12.2002).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
    Die "Saar" als Fluß ist grundsätzlich nicht ohne weiteres als Herkunftsangabe geeignet, da die Angabe der geographischen Herkunft einer Ware oder von Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG üblicherweise die Angabe des Ortes ist, an dem die Ware hergestellt oder von wo aus die Dienstleistungen erbracht werden oder werden könnten, was normalerweise bei einem Gewässer nicht der Fall ist (vgl. EuGH GRUR 99, 723, 725 f - Chiemsee).
  • BPatG, 18.02.2004 - 29 W (pat) 7/04
    Als Fluss ist die Lippe grundsätzlich nicht als Herkunftsangabe geeignet, da die Angabe der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG üblicherweise die Angabe des Ortes ist, an dem die Waren hergestellt oder von wo aus die Dienstleistungen erbracht werden oder werden könnten, wie dies bei einem Gewässer regelmäßig nicht der Fall ist (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 725 f - Chiemsee; BPatG 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).

    Unklar ist insbesondere, ob es sich dabei um Energie handelt, die im Kreis Lippe mittels verschiedener Energiequellen, zB Wasser, Sonne, Wind, Kohle, Kernkraft, hergestellt wird, ob es sich um Energie handelt, die für den Kreis Lippe bestimmt ist oder ob es sich dabei um Energie handelt, die mit Hilfe des Flusses Lippe gewonnen wird (vgl BPatG 26 W (pat) 114/00 Ruhr-Strom; 29 W (pat) 357/00 SaarEnergie).

    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (vgl BPatG 28 W (pat) 181/02 - 1er Reihe; 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).

  • BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 111/05
    Deshalb sei der Verkehr daran gewöhnt, darin einen Herkunftshinweis zu sehen, worauf auch das BPatG in der Entscheidung 29 W (pat) 357/00 SaarEnergie abgestellt habe.

    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung BPatG 29 W (pat) 357/00 "Saar-Energie" besitzt für den vorliegenden Fall keine Relevanz, da - abgesehen von einer dort gegebenen gänzlichen Übereinstimmung mit der branchenspezifischen Bezeichnungspraxis - in jener Entscheidung maßgeblich auch darauf abgestellt wurde, dass mit der Wortkombination aufgrund abweichender Begrifflichkeiten keine verkehrswesentlichen Eigenschaften der betreffenden Dienstleistungen beschrieben werden; während vorliegend eine beschreibende Angabe zu bejahen ist.

  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auf Grund dieser besonderen Branchenübung ist davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum in der Kombination einer geografischen Angabe mit dem Bestandteil "Net" den Hinweis auf einen regionalen Anbieter erkennt (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/02 - Frankenwind; 29 W (pat) 7/04 - Lippe Energie, 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).
  • BPatG, 29.11.2006 - 26 W (pat) 112/05
    Deshalb sei der Verkehr daran gewöhnt, darin einen Herkunftshinweis zu sehen, worauf auch das BPatG in der Entscheidung 29 W (pat) 357/00 SaarEnergie abgestellt habe.

    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung BPatG 29 W (pat) 357/00 "Saar-Energie" besitzt für den vorliegenden Fall keine Relevanz, da - abgesehen von einer dort gegebenen gänzlichen Übereinstimmung mit der branchenspezifischen Bezeichnungspraxis - in jener Entscheidung maßgeblich auch darauf abgestellt wurde, dass mit der Wortkombination aufgrund abweichender Begrifflichkeiten keine verkehrswesentlichen Eigenschaften der betreffenden Dienstleistungen beschrieben werden; während vorliegend eine beschreibende Angabe zu bejahen ist.

  • BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Ebenso wie Flussnamen zur konkreten Beschreibung von Energiedienstleistungen ungeeignet sind, weil sie die spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Energieträger nicht erkennen lassen, kann daher auch im Bereich der Windenergie die Angabe der geografischen Herkunft grundsätzlich nicht zur Beschreibung dienen (vgl BPatG 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04 - LIPPE ENERGIE).

    Vor dem Hintergrund einer solchen branchenspezifischen Benutzungspraxis erscheint eine Berufung auf mangelnde Unterscheidungskraft kaum möglich (vgl BPatG 28 W (pat) 181/02 - 1er Reihe; 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie; 29 W (pat) 7/04.

  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 111/03
    So gibt es neben der Gelsenwasser AG und der Rheinwasser AG die "Ruhr Wasser International Water Management" (BPatG 29 W (pat) 51/02), "hessenwasser" oder "Dortmunder Energie und Wasser" oder als Energieversorger die "SaarEnergie" (BPatG 29 W (pat) 357/00), "Lippe Energie" (BPatG 29 W (pat) 7/04; "RuhrEnergie", "Ruhrgas", "Bayernstrom" oder "Badengas".
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 106/03
    So gibt es neben der A... AG und der R... AG die "Ruhr Wasser International Water Management" (BPatG 29 W (pat) 51/02), "hessenwasser" oder "Dortmunder Energie und Wasser" oder als Energieversorger die "SaarEnergie" (BPatG 29 W (pat) 357/00), "Lippe Energie" (BPatG 29 W (pat) 7/04; "RuhrEnergie", "Ruhrgas", "Bayernstrom" oder "Badengas".
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