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   BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17   

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BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17 (https://dejure.org/2020,5335)
BPatG, Entscheidung vom 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17 (https://dejure.org/2020,5335)
BPatG, Entscheidung vom 11. März 2020 - 29 W (pat) 37/17 (https://dejure.org/2020,5335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE (Unionsmarke)" - zur rechtserhaltenden Benutzung - zur alleinigen Benutzung in Großbritannien - Benutzung unter Beifügung eines grafischen Symbols - keine Veränderung des kennzeichnenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (60)

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17
    Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung von Rechten aus einer Marke zu erfüllen (EuGH, GRUR 2013, 182 Rn, 29 - Leno Merken/Hagelkruis Beheer [Onel/Omel]; GRUR 2008, 343 Rn. 72 - Il Ponte Finanziaria/HABM [BAINBRIDGE]; BGH GRUR 2012, 832 Rn. 49 - ZAPPA; GRUR 2010, 729 Rn. 15 - MIXI; GRUR 2009, 60 Rn. 37 - LOTTOCARD).

    Dazu rechnen insbesondere der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (vgl. EuGH GRUR 2008, 343 Rn. 72 - Il Ponte Finanziaria/HABM [BAINBRIDGE]; BGH GRUR 2010, 729 Rn. 15 - MIXI).

    2012, 64 Rn. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729 Rn. 23 - MIXI; GRUR 2009, 672 Rn. 33 - OSTSEE-POST; BPatG, Beschluss vom 18.04.2011, 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST), wobei von dem allgemeinen Erfahrungsgrundsatz auszugehen ist, dass der Verkehr eine Marke so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Für die Annahme einer Prägung des Gesamteindrucks eines zusammengesetzten Zeichens durch einen Bestandteil müssen die anderen Bestandteile für die angesprochenen Verkehrskreise weitgehend in den Hintergrund treten und den Gesamteindruck der Marke nicht mitbestimmen (vgl. BGH GRUR 2012, 64, Nr. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729, Nr. 31 - MIXI; GRUR 2009, 1055, Nr. 23 - airdsl), so dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. EuGH GRUR 2016, 80, Rn. 37 - BGW/Scholz; GRUR 2007, 700, Rn. 42 -HABM/Shaker, GRUR Int. 2010, 129, Rn. 62 - Carbonell/La Espanola; GRUR 2010, 1098, Rn. 56 - Calvin Klein/HABM; BGH GRUR 2010, 828 Rn. 45 - DiSC; GRUR 2008, 719 Rn. 37 - idw Informationsdienst Wissenschaft; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Auszug aus BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17
    Der Bundesgerichtshof (GRUR 2014, 378 Rn. 39 - OTTO CAP) hat zur Frage der Ähnlichkeit zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zur Branchenähnlichkeit nach § 15 Abs. 2 MarkenG (vgl. GRUR 2012, 635 Rn. 16 - METRO/ROLLER"s Metro) festgestellt, dass es für die Annahme einer Ähnlichkeit ausreicht, wenn sich die Dienstleistungen auf die entsprechenden Waren beziehen und die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund dieses Verhältnisses annehmen, die Waren und Dienstleistungen stammten aus denselben Unternehmen.

    Hinzu kommt, dass Apotheken und Drogerien neben dem Verkauf fremder Waren auch Waren mit eigenen Handelsmarken anbieten (vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2014/az 2014/eigenmarken-in-apotheken; https://m.apotheke-adhoc.de/branchennews/alle-branchennews/branchennewsdetail/neue-studie-zur-etablierung-pharmazeutischer-eigenmarkenerschienen/?forceMobile=1%3F&noMobile=1; für den Bekleidungssektor BGH GRUR 2014, 378 Rn. 39 - OTTO CAP; GRUR 2011, 623 Rn. 24 - Peek & Cloppenburg II).

    Bei der Feststellung des klanglichen Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke ist von dem in ständiger Rechtsprechung anerkannten Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil - sofern er kennzeichnungskräftig ist - den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rn. 39 - OTTO CAP).

  • BPatG, 20.10.1970 - 26 W (pat) 197/67
    Auszug aus BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17
    Das Warenverzeichnis der Widersprechenden bedarf deshalb der Auslegung (vgl. BGH GRUR 2011, 654 Rn. 17 - Yoghurt-Gums; BPatG, Beschluss vom 25.01.2019, 28 W (pat) 558/16 - MOBICAT EVO; GRUR 1997, 133 ORION; BlfPMZ 1991, 249-250 Beschluss vom 20.10.1970, 26 W (pat) 197/67; vgl. auch EuG, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - T-279/18; Bl. 231 ff. d. A.).

    Zwar ist ihr zuzustimmen, dass es nicht auf die subjektiven Vorstellungen eines Anmelders ankommt; doch die objektiven Umstände können und müssen mitberücksichtigt werden, um nicht zu einer völlig sinnwidrigen Auslegung zu gelangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 20.10.1970, 26 W (pat) 197/67).

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "T&D (Wort-Bildmarke)/TAD" - klangliche

    c) Identität, jedenfalls aber hochgradige Ähnlichkeit, besteht ferner zwischen den Waren der Widerspruchsmarke und "medizinische(n) Präparate(n); veterinärmedizinische(n) Präparate(n)" sowie "Medizinprodukte(n), nämlich Stoffe(n) und Zubereitungen aus Stoffen zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen" (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 252, rechte Spalte).

    Darüber hinaus können sie selbst pharmazeutische Wirkstoffe enthalten, die zur kontrollierten Freisetzung und Aufnahme über die Haut bestimmt sind (vgl. BPatG, Beschl. v. 20.10.2005, 25 W (pat) 140/03 - Cosmo Life/COSMO; Beschluss vom 11.01.2018, 25 W (pat) 12/16 - SERTEX/RESTEX/VERTEX; Beschluss vom 25.03.2015, 29 W (pat) 532/12 - Mevida/MELVITA, Beschluss vom 12.06.2016, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen/Diacard; Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 248, mittlere Spalte).

    Ähnlichkeit besteht (noch) zwischen "pharmazeutische(n) Erzeugnisse(n)" der Widerspruchsmarke und "Zahnfüllmittel(n); Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Babykost" der angegriffenen Marke (vgl. BPatG, Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance).

    Bei den "Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Generika sowie pharmazeutische, human-, zahn- und veterinärmedizinische sowie kosmetische Erzeugnisse, Medizinprodukte und Produkte zur Gesundheitspflege und -vorsorge" ist durchschnittliche Ähnlichkeit gegeben (vgl. BPatG, Beschluss vom 30.10.2019, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance).

  • BPatG, 24.03.2022 - 25 W (pat) 528/21
    Die eidesstattliche Versicherung vom 11. März 2022 belegt eine Benutzung der Widerspruchsmarke für Wachse und Glanzreinigungsmittel zumindest in Spanien, was angesichts der Größe und Bedeutung dieses Staates ausreicht, um von einer Benutzung in der Union ausgehen zu können (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance).
  • BPatG, 28.10.2021 - 29 W (pat) 581/19
    Das englische Wort "healthcare" bedeutet "Gesundheitsfürsorge, Gesundheitswesen, medizinische Versorgung" (vgl. o. g. Online-Wörterbücher) und beschreibt damit im Deutschen unmittelbar alles, was mit der medizinischen Versorgung bzw. der Pflege und Verbesserung der persönlichen Gesundheit zu tun hat (vgl. BPatG, Beschluss vom 11.03.2020, 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare./.Allianz; Beschluss vom 28.11.2002, 25 W (pat) 232/01 - e-healthcare; PAVIS PROMA, Bender, HABM, R 1097/00-3 - HealthCare).
  • BPatG, 31.05.2021 - 25 W (pat) 42/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Teana (Wort-Bildmarke)/TEAVANA/TEAVANA

    Bei den Waren "Fleischwolle; Fischgerichte; Gemüsekonserven [Dosen]; Eipulver, Speiseöle" der jüngeren Marke handelt es sich um abgepackte bzw. zubereitete Lebensmittel, die Gegenstand der Einzelhandelsdienste der älteren Marken sein können (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/ALLIANCE).
  • BPatG, 31.05.2021 - 25 W (pat) 41/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Teana (Wort-Bildmarke)/TEAVANA/TEAVANA

    Bei den Waren "Fleischwolle; Fischgerichte; Gemüsekonserven [Dosen]; Eipulver, Speiseöle" der jüngeren Marke handelt es sich um abgepackte bzw. zubereitete Lebensmittel, die Gegenstand der Einzelhandelsdienste der älteren Marken sein können (vgl. auch BPatG 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/ALLIANCE).
  • BPatG, 10.06.2020 - 25 W (pat) 505/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEO"S/Leo" - Kennzeichnungskraft - klangliche

    In Bezug auf die Einzelhandelsdienstleistungen der Klasse 35 wird das Vorliegen eines Ähnlichkeitsverhältnisses zu den Waren, die den Gegenstand der Dienstleistungen bilden, jedenfalls dann bejaht, wenn es sich um eine Branche handelt, bei der die Händler in größerem Umfang unter ihrer Einzelhandelsdienstleistungsmarke auch Waren anbieten oder umgekehrt die Warenhersteller in größerem, also die Verkehrsauffassung prägendem Umfang, auch Einzelhandel speziell mit Waren der Marke betreiben oder zumindest organisieren (vgl. BGH GRUR 2016, 382 Rn. 22 - BioGourmet; BPatG 29 W (pat) 513/10 - XXXXXL/XXXL; 29 W (pat) 119/11 VIVA FRISEURE/VIVA; 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/Alliance - die Entscheidungen des BPatG sind über die Homepage des Gerichts öffentlich zugänglich; GRUR 2020, 527 - Rn. 39 Carrera; siehe auch ausführlich Ströbele/Hacker/ Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 9 Rn. 132 ff).
  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 537/21
    In solchen Fällen vermag die Veränderung oder sogar Weglassung des Bildbestandteils den kennzeichnenden Charakter der Kombinationsmarke entscheidend zu berühren (vgl. Ströbele a. a. O., § 26 Rdnr. 228; BGH GRUR 2010, 270 Rdnr. 22 - ATOZ III; BPatG 27 W (pat) 4/04 - Mars/MARS; 26 W (pat) 348/03 - Vitality/V MILRAM Vitality; 26 W (pat) 515/14 - Freesecco/feelsecco; GRUR 2020, 746 - autobid.de/Auto Bild; 29 W (pat) 37/17 - Alliance Healthcare/ALLIANCE).
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