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   BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07   

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BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07 (https://dejure.org/2008,26652)
BPatG, Entscheidung vom 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07 (https://dejure.org/2008,26652)
BPatG, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 29 W (pat) 4/07 (https://dejure.org/2008,26652)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (st. Rsp.; EuGH GRUR 2006, 413 ff. -Rn. 17 -ZIRH/ SIR; GRUR 2006, 237 ff. - Rn. 18 - Picaro/ Picasso; GRUR 1998, 387 -.

    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 -Rn. 19 -ZIRH/ SIR; GRUR 2005, 1042 ff. -Rn. 28 -THOMSON LIFE; GRUR Int. 2004, 843 -Rn. 29 -MATRATZEN; BGH GRUR 2004, 779, 781 -Zwilling/ Zweibrüder).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07
    Abzustellen ist dabei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers, der eine Marke regelmäßig in ihrer Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. EuGH GRUR 2006, 413, 414 -Rn. 19 -ZIRH/ SIR; GRUR 2005, 1042 ff. -Rn. 28 -THOMSON LIFE; GRUR Int. 2004, 843 -Rn. 29 -MATRATZEN; BGH GRUR 2004, 779, 781 -Zwilling/ Zweibrüder).

    Wenn die fraglichen Marken auch in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen sind, schließt dies nicht aus, dass ein oder mehrere Bestandteile für den beim Publikum hervorgerufenen Gesamteindruck maßgeblich sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 ff. -Rn. 29 -THOMSON LIFE).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 01.10.2008 - 29 W (pat) 4/07
    Eine die Verwechslungsgefahr begründende Ähnlichkeit liegt dann vor, wenn das Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Warenund Dienstleistungssektor annimmt, dass die Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (st. Rsp.; vgl. EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2006, 941 ff. -Rn. 13 -TOSCA BLU; WRP 2004, 357, 359.

    Grundsätzlich kann auch eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen in Betracht kommen, wenn der Verkehr bei der Begegnung mit den Marken typischerweise der Fehlvorstellung unterliegt, der Hersteller der Waren, für die die Marke Schutz genießt, trete auch als Erbringer der Dienstleistungen auf, für die die andere Marke geschützt ist (BGH GRUR 2004, 241, 243 -GeDIOS).

  • BPatG, 10.03.2015 - 29 W (pat) 555/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "markom/macom" - zur Kennzeichnungskraft - zur Waren-

    Der Begriff "Erziehung" umfasst dabei nicht nur in einem engeren Sinn die allgemein der Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit dienenden Maßnahmen, sondern - wie die Musikerziehung, die Medienerziehung, die Sexualerziehung, die Umwelterziehung, die Verkehrserziehung, die Kunsterziehung, die Ernährungserziehung oder die Spracherziehung - auch die Vermittlung von Fachwissen und ist dem Begriff "(Aus-)Bildung" daher eng benachbart (BPatG, Beschluss vom 01.10.2008, 29 W (pat) 4/07 - tv digital plus+ / TV plus; Beschluss vom 10.05.2005, 32 W (pat) 97/04 - MITP/MIP).
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