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   BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13   

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BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13 (https://dejure.org/2013,21530)
BPatG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13 (https://dejure.org/2013,21530)
BPatG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 29 W (pat) 510/13 (https://dejure.org/2013,21530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 6 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten Rechteck (Bildmarke)" - keine Nachahmung eines Hoheitszeichens - fehlende Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten Rechteck (Bildmarke)" - keine Nachahmung eines Hoheitszeichens - fehlende Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten Rechteck (Bildmarke)" - keine Nachahmung eines Hoheitszeichens - fehlende Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten  unverbindlich  (EuGH   GRUR 2004,  428,   432,  Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 32/07

    Flaggenball

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13
    Der gesetzgeberische Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 Satz 1 MarkenG liegt darin zu verhindern, dass öffentliche Hoheitszeichen für geschäftliche Zwecke ausgenutzt oder gar missbraucht werden, zumal sie auch nicht Gegenstand von Monopolrechten einzelner Privater werden dürfen (BPatG GRUR 2005, 679 (680) - Bundesfarben; BPatG GRUR 2009, 495 (496) - Flaggenball).

    Es ist daher zu prüfen, ob das beanspruchte Zeichen in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise geeignet ist, als Hoheitszeichen in Erscheinung zu treten (BPatG GRUR 2009, 495, 496 - Flaggenball).

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13

    American Clothing Associates / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13
    Diese Vorstellungen verbindet er auch mit dem grafischen Pluszeichen (vgl. Agnes Berreth, Das Pluszeichen - ein Multitalent, in strichwerk 2009, S. 36, 39, 41, 45 - Anlage A im Parallelverfahren 29 W (pat) 509/13, Bl. 72 - 87 GA).

    Im hier betroffenen Bereich der Energiewirtschaft wird das Pluszeichen auch vielfach als Hinweis auf bestimmte Tarifarten ("StadtwerkePlus" [Stadtwerke Bochum]; "strom PLUS" [Stadtwerke Elmshorn; Stadtwerke Peine]; "FEST STROM Plus" [Stadtwerke Elmshorn]; "Halplus Strom Spar+" [EVH]) oder als dekoratives Element in den jeweiligen Internetauftritten ("E... GmbH"; "Stadtwerke Bochum") genutzt (Anlagen 1 - 5 in 29 W (pat) 509/13, Bl. 88 - 93 GA, auch alle nachfolgend genannten Anlagen befinden sich in der Parallelverfahrensakte 29 W (pat) 509/13).

  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 509/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Schweizer-Kreuz)" - Nachahmung eines

    Auch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum habe in seinen "Richtlinien in Markensachen" (Anlage BE 4, Bl. 8 GA im Parallelverfahren 29 W (pat) 510/13) u. a. ausgeführt, dass ein weißes Kreuz auf andersfarbigem Grund nicht mit dem Schweizer Kreuz verwechselt werde.

    Da sie aber auf ein militärisches Feldzeichen zurückgeht, hat sie eine quadratische Form (vgl. Erläuternder Bericht - Schutz der Herkunftsbezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes (Swissness-Vorlage) vom 28. November 2007 zu Art. 3, Bl. 63 VA im Parallelverfahren 29 W (pat) 510/13).

  • BPatG, 24.05.2017 - 29 W (pat) 8/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "POS + Mehr als Service! (Wort- Bildmarke)" - keine

    Es zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils im Vergleich zum üblichen Standard (BPatG, Beschluss vom 08.05.2013, 29 W (pat) 510/13 - weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten Rechteck (Bildmarke); Beschluss vom 12.05.2010, 28 W (pat) 503/10 - Premium Plus+; Beschluss vom 29.03.2012, 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+).
  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 506/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLUSCARD" - teilweise Rücknahme der "Anmeldung bzw.

    28 W (pat) 543/13 - PRIMUS PLUS; 29 W (pat) 510/13 - Schweizer Kreuz; 30 W (pat) 510/12 - Angio-Plus-Therapie; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus; 25 W (pat) 522/14 - maxSparplus; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus).
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