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   BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06   

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BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06 (https://dejure.org/2009,25758)
BPatG, Entscheidung vom 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06 (https://dejure.org/2009,25758)
BPatG, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 29 W (pat) 52/06 (https://dejure.org/2009,25758)
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  • BPatG, 16.10.2002 - 29 W (pat) 367/00
    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Die Eintragbarkeit werde auch nicht durch den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 zu der Wort-/Bildmarke "kicker" begründet (Az. 29 W (pat) 367/00), da er sich lediglich mit den nicht von der Zurückweisung umfassten Waren "Spiele, Spielzeug (ausgenommen Spielgeräte und solche, die Fußball zum Gegenstand haben)" beschäftige.

    Des Weiteren verweist die Beschwerdeführerin auf die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke EU 004 539 425 -kicker, die Eintragung der nationalen Marke 397 17 437 -kicker und auf den zu letztgenannter Marke im Löschungsverfahren ergangenen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 16. Oktober 2002 (Az. 29 W (pat) 367/00).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 -BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Dies würde ansonsten zu Rechtsunsicherheit bei Dritten hinsichtlich des Umfangs des Markenschutzes führen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674; Rdnr. 114 und 115 -Postkantoor).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 19 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke innewohnende Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Rdnr. 48 -Henkel; GRUR 2004, 1027, 1029, Rdnr. 33 und 42 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Für die Verneinung der Unterscheidungskraft reicht es zwar aus, wenn einem Zeichen von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit eindeutig beschreibendem Sinngehalt entnommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 52/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
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