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   BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10   

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BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,2681)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,2681)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 29 W (pat) 525/10 (https://dejure.org/2012,2681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unterscheidungskraft der Wortmarke "fashion.de"

  • kanzlei.biz

    "fashion.de"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "fashion.de" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wortzeichen "fashion.de" nicht eintragungsfähig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Domains sind keine Marken - Eintragungsfähigkeit einer rein beschreibenden Webadresse

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (28)

  • BPatG, 16.07.2003 - 29 W (pat) 167/01
    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Die Beschwerdeführerin verweist insoweit auf die Entscheidungen des 29. Senats in den Verfahren 29 W (pat) 169/01 - MedienCampus Bayern - und 29 W (pat) 167/01 - MedienCampus Unterföhring.

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Senats in den Verfahren 29 W (pat) 169/01 - MedienCampus Bayern - und 29 W (pat) 167/01 - MedienCampus Unterföhring - verweist, handelt es sich bei den dort in Rede stehenden Dienstleistungen um solche aus dem Bereich der reinen Netzwerktechnik.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).

  • BPatG, 16.07.2003 - 29 W (pat) 169/01
    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Die Beschwerdeführerin verweist insoweit auf die Entscheidungen des 29. Senats in den Verfahren 29 W (pat) 169/01 - MedienCampus Bayern - und 29 W (pat) 167/01 - MedienCampus Unterföhring.

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Senats in den Verfahren 29 W (pat) 169/01 - MedienCampus Bayern - und 29 W (pat) 167/01 - MedienCampus Unterföhring - verweist, handelt es sich bei den dort in Rede stehenden Dienstleistungen um solche aus dem Bereich der reinen Netzwerktechnik.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 24 - SAT 2; GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Dies gilt insbesondere für Domain-Namen mit nicht unterscheidungskräftigen Gattungsbezeichnungen - wie hier "fashion" - als Second-Level-Domain (vgl. auch BGH GRUR 2001, 1061, 1063 - Mitwohnzentrale.de; GRUR 2005, 687, 699 - weltonline.de), die nach ständiger Rechtsprechung nicht als betrieblicher Herkunftshinweis geeignet sind (Ströbele/Hacker a. a. O., m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    dd) Die in Klasse 38 angemeldeten Dienstleistungen "Bereitstellung von Portalen und Plattformen im Internet; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet; Bereitstellen von Chatlines, Chatrooms und elektronischen Foren im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf herunterladbare Dateien über das Internet", die sich auf die Bereitstellung, Verbreitung sowie Übermittlung von Daten bzw. Informationen beziehen, können sich inhaltlich mit dem Thema "Mode" befassen, so dass das Publikum das Zeichenwort "fashion.de" nur als Sachaussage auffassen wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rdnr. 22 - TOOOR!; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal).
  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    b) Die Endung ".de" gehört zu den üblichen Protokoll- und Adressangaben und kann auch in einer zusammengesetzten Marke, die wie eine Internetadresse gebildet ist, die Unterscheidungskraft nicht begründen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 295 - http://www.cyberlaw.de ; …
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 21.09.2011 - 29 W (pat) 107/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Produktwal" - Unterscheidungskraft -

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 29 W (pat) 525/10
    dd) Die in Klasse 38 angemeldeten Dienstleistungen "Bereitstellung von Portalen und Plattformen im Internet; Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im Internet; Bereitstellen von Chatlines, Chatrooms und elektronischen Foren im Internet; Bereitstellung des Zugriffs auf herunterladbare Dateien über das Internet", die sich auf die Bereitstellung, Verbreitung sowie Übermittlung von Daten bzw. Informationen beziehen, können sich inhaltlich mit dem Thema "Mode" befassen, so dass das Publikum das Zeichenwort "fashion.de" nur als Sachaussage auffassen wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100 Rdnr. 22 - TOOOR!; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal).
  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 22.05.2001 - 33 W (pat) 269/00
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BPatG, 15.10.2010 - 29 W (pat) 55/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "gewerbezentrale.de" - keine Unterscheidungskraft

  • EuG, 12.12.2007 - T-117/06

    DeTeMedien / OHMI (suchen.de) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Nach der Senatsrechtsprechung führt daher die Tatsache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, in der Regel auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Einzel- und Großhandelsdienstleistungen bzw. sonstigen Vertriebsdienstleistungen der Klasse 35 (vgl. BPatG, Beschluss vom 18.01.2012, 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; Beschluss vom 23.11.2011, 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; Beschluss vom 18.05.2011, 29 W (pat) 62/10 - winestyle; Beschluss vom 25.06.2010, 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; Beschluss vom 10.01.2007, 29 W (pat) 43/04 - print24).
  • BPatG, 11.05.2015 - 26 W (pat) 72/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Shopping Compass" - Unterscheidungskraft -

    Wegen dieses engen funktionalen und damit beschreibenden Zusammenhangs zwischen den angemeldeten Vertriebsdienstleistungen und den zu vertreibenden Waren wird der Verkehr die Bezeichnung "Shopping Compass" als reinen Sachhinweis und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen (vgl. BPatG 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 62/10 - winestyle; 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 - print24).
  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 36/20
    Hinzu kommt, dass sich bei Einzel- und Großhandelsdienstleistungen mit Waren der beschreibende Begriffsinhalt für Waren in der Regel auch auf die entsprechenden Einzel- und Großhandelsdienstleistungen der Klasse 35 bezieht (vgl. BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; Beschluss vom 18.01.2012, 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; Beschluss vom 23.11.2011, 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber).
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