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   BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12   

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BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2013,9263)
BPatG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2013,9263)
BPatG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 29 W (pat) 563/12 (https://dejure.org/2013,9263)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 18.11.2009 - 27 W (pat) 139/09

    "German Poker Players Association" als Marke schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Ferner verweist er auf die BPatG-Entscheidung zu "German Poker Players Association" (GRUR 2010, 342 f.).

    Soweit der Beschluss des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) von dieser Rechtsauffassung abweicht, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zu "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." (GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 13 ff.) am 17. August 2011 entschieden, dass es für die Frage, ob eine Wortfolge für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen vom Verkehr als beschreibend aufgefasst wird, ohne Bedeutung sei, ob die Wortfolge zur Bezeichnung eines Vereins über originäre Kennzeichnungskraft verfügt.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2008, 900, 901 Rdnr. 15 - SPA II; GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Bei der Beurteilung der Eintragungsfähigkeit ist immer auf das Verständnis eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der angesprochenen Verkehrskreise abzustellen (EuGH GRUR 2004, 943, 944 Rdnr. 24 - SAT 2; GRUR 2006, 411, 412 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Von einem die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Begriff kann auch auszugehen sein, wenn das Markenwort verschiedene Bedeutungen hat oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2008, 900, 901 Rdnr. 15 - SPA II; GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Soweit der Beschluss des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) von dieser Rechtsauffassung abweicht, hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zu "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." (GRUR 2012, 276, 277 Rdnr. 13 ff.) am 17. August 2011 entschieden, dass es für die Frage, ob eine Wortfolge für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen vom Verkehr als beschreibend aufgefasst wird, ohne Bedeutung sei, ob die Wortfolge zur Bezeichnung eines Vereins über originäre Kennzeichnungskraft verfügt.
  • BPatG, 22.01.2004 - 25 W (pat) 58/02
    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Vergleichbare Instituts-, Verbands- oder Vereinsbezeichnungen, wie z. B. "Deutsches Institut für Menschenrechte" (BPatG 24 W (pat) 43/10), "Deutsches Notarinstitut" (BPatGE 48, 65), "German Pain Association e. V." (BPatG 32 W (pat) 230/04) oder "Hausärztliche Vereinigung Deutschland (BPatG 30 W (pat) 53/09) seien ebenfalls als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden.
  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 230/04
    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Vergleichbare Instituts-, Verbands- oder Vereinsbezeichnungen, wie z. B. "Deutsches Institut für Menschenrechte" (BPatG 24 W (pat) 43/10), "Deutsches Notarinstitut" (BPatGE 48, 65), "German Pain Association e. V." (BPatG 32 W (pat) 230/04) oder "Hausärztliche Vereinigung Deutschland (BPatG 30 W (pat) 53/09) seien ebenfalls als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden.
  • BPatG, 09.07.2009 - 30 W (pat) 53/09
    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Vergleichbare Instituts-, Verbands- oder Vereinsbezeichnungen, wie z. B. "Deutsches Institut für Menschenrechte" (BPatG 24 W (pat) 43/10), "Deutsches Notarinstitut" (BPatGE 48, 65), "German Pain Association e. V." (BPatG 32 W (pat) 230/04) oder "Hausärztliche Vereinigung Deutschland (BPatG 30 W (pat) 53/09) seien ebenfalls als nicht unterscheidungskräftig angesehen worden.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 2008, 503 Rdnr. 22, 23 - ADIDAS II).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 17.04.2013 - 29 W (pat) 563/12
    Ferner erfordert das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht, dass die fraglichen Zeichen oder Angaben bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten Art verwendet werden, vielmehr genügt, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; a. a. O. Rdnr. 38 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 22.07.2011 - 24 W (pat) 43/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Deutsches Institut für Menschenrechte" - keine

  • BPatG, 12.10.2017 - 25 W (pat) 508/16

    Markenbeschwerdeverfahren - " MAM Munich Asset Management " - keine

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - HKR Rechenzentrum GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - Gesamtverband Autoteile-Handel und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - Hochschulkrankenhaus Köln) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - rheuma-liga-nds und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 11/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EBD Evangelische Bank Deutschlands" -

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 10/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EB Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H... die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 120/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank Deutschlands" -

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1... die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 12/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H...) und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 13/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Evangelische Kirchenbank" - Unterscheidungskraft

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts sind allgemeine Waren- und Dienstleistungsanbieterangaben (d. h. solche, die nur aus allgemeinen geografischen, anderen sachbezogenen und/oder gruppenspezifischen Angaben ohne weitere kennzeichnende Bestandteile bestehen) teilweise als freihaltungsbedürftig i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. dazu aus jüngerer Zeit z. B. Beschluss vom 9. Juli 2013, 24 W (pat) 524/11 - H... GmbH; Beschluss vom 17. April 2013, 29 W (pat) 563/12 - G... und Beschluss vom 22. März 2012, 30 W (pat) 73/11 - H... und teilweise als nicht unterscheidungskräftig beurteilt worden (vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2014, 30 W (pat) 518/13 - r... und Beschluss vom 24. April 2014, 25 W (pat) 538/12 - H1...; die vorstehend genannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
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