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   BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13   

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BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13 (https://dejure.org/2015,50912)
BPatG, Entscheidung vom 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13 (https://dejure.org/2015,50912)
BPatG, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 29 W (pat) 62/13 (https://dejure.org/2015,50912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    " - keine Unterscheidungskraft - zur fehlenden Unterscheidungskraft aus sonstigen Gründen fehlen

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "@" - keine Unterscheidungskraft - zur fehlenden Unterscheidungskraft aus sonstigen Gründen fehlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "@" für Waren auf dem Gebiet Werbung, Geschäftsführung und Unternehmensverwaltung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer hinreichenden Unterscheidungskraft des Wortzeichens "@"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "@" - keine Unterscheidungskraft - zur fehlenden Unterscheidungskraft aus sonstigen Gründen fehlen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "@" - keine Unterscheidungskraft - zur fehlenden Unterscheidungskraft aus sonstigen Gründen fehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BPatG, 15.01.2003 - 29 W (pat) 40/01
    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Die Markenstelle hat sich im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG), nämlich 29 W (pat) 40/01 und 29 W (pat) 195/98 gestützt.

    Aus diesen Gründen ist das @-Zeichen im Marktauftritt der vorgenannten Waren als reine Ornamentik mit Bedeutung für Modernität im allgemeinen einzuordnen und damit insoweit nichts anderes als ein Werbesymbol um eine bestimmte Zugehörigkeit des Käufers der Waren zum Kreis der Internet-Gemeinde nach außen zu tragen (vgl. hierzu schon BPatG, Beschluss vom 15.01.2003, 29 W (pat) 40/01 - @, BPatGE 46, 218).

    Auf die zwei Entscheidungen des Senats zu dem Anmeldezeichen @ - BPatGE 46, 218 und Beschluss vom 06.10.1999, 29 W (pat) 195/98 - sowie auf den angegriffenen Beschluss des DPMA wird ergänzend Bezug genommen.

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Solche Gründe sind beispielsweise gegeben, wenn es sich bei dem Zeichen um ein so geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, dass es der Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches, nicht jedoch auch als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 949 Rn. 27 - My World).

    Schließlich reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs zur Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 28 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 24 - HOT).

  • BPatG, 06.10.1999 - 29 W (pat) 195/98
    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Die Markenstelle hat sich im Wesentlichen auf zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG), nämlich 29 W (pat) 40/01 und 29 W (pat) 195/98 gestützt.

    Auf die zwei Entscheidungen des Senats zu dem Anmeldezeichen @ - BPatGE 46, 218 und Beschluss vom 06.10.1999, 29 W (pat) 195/98 - sowie auf den angegriffenen Beschluss des DPMA wird ergänzend Bezug genommen.

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2009, 949 Rn. 10 - My World; GRUR, 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE).

    Solche Gründe sind beispielsweise gegeben, wenn es sich bei dem Zeichen um ein so geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, dass es der Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches, nicht jedoch auch als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 949 Rn. 27 - My World).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Schließlich reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs zur Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus (BGH GRUR 2014, 872 Rn. 28 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 24 - HOT).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Maßgeblich ist die Anschauung des angesprochenen Verkehrs zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943 Rn. 24 - SAT 2; BGH WRP 2014, 449 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Solche Gründe sind beispielsweise gegeben, wenn es sich bei dem Zeichen um ein so geläufiges und alltägliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, dass es der Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches, nicht jedoch auch als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!; GRUR 2009, 949 Rn. 27 - My World).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 02.12.2015 - 29 W (pat) 62/13
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Wortkombination kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • BPatG, 14.10.2015 - 28 W (pat) 535/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "QR-Code (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 22.02.2017 - 26 W (pat) 44/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "@" - keine

    aa) Die angesprochenen breiten Verkehrskreise, nämlich sowohl der Beklei-dungs-, Schuh-, Lebensmittel-, Getränke- und Tabakfachhandel als auch der Endverbraucher, verstehen die angegriffene Marke nur als omnipräsentes Internetsymbol und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis (vgl. BPatG, Beschl. v. 2. Dezember 2015 - 29 W (pat) 62/13 - @; so auch schon BPatG 29 W (pat) 195/98 - @ und 29 W (pat) 40/01 - @).

    aaa) Vor allem wird das @-Zeichen bereits seit langem als Symbol, Icon bzw. als eine Art Piktogramm für das Internet und den dort stattfindenden Datenaustausch bzw. die elektronische Kommunikation genutzt; dementsprechend ist es lexikalisch auch in dieser Bedeutung erfasst, vgl. die Belege in BPatG, Beschl. v. 2. Dezember 2015 - 29 W (pat) 62/13 - @:.

    Im Marktauftritt dient es zur werblichen Herausstellung der eigenen Online-Angebote, als Hinweis auf die Erwerbsmöglichkeit im Wege des E-Commerce oder auf die Möglichkeit, Informationen über das Produktangebot im Internet zu erhalten, als Hinweis auf die Kommunikation über das Internet mit dem Anbieter sowie ganz allgemein als Hinweis auf eine Internetseite oder ein Internetthema, wie die folgenden Verwendungsnachweise in BPatG, Beschl. v. 2. Dezember 2015 - 29 W (pat) 62/13 - @ zeigen:.

    Wegen dieser allgegenwärtigen, umfangreichen Verwendung des Zeichens @ und der Gewöhnung des Verkehrs hieran wird das Publikum die angegriffene Marke daher nur als Angabe allgemeiner Art, nämlich als Hinweis auf das Internet, ansehen, dem Zeichen aber keinen individualisierenden Herkunftshinweis entnehmen (so auch BPatG, Beschl. v. 2. Dezember 2015 - 29 W (pat) 62/13 - @).

  • BPatG, 09.01.2019 - 30 W (pat) 535/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PharmaResearch" - keine Unterscheidungskraft

    Daher steht bei der Marke immer - und auch wenn beispielsweise die oben unter c) genannten Waren oder z. B. auch " Metallprüfgeräte ", oder aber die Dienstleistungen " Technische Prüfung von Maschinenfabriken " mit Pharma Research gekennzeichnet werden - der beschreibende Gehalt, nämlich der Hinweis auf die forschende Arzneimittelindustrie als solche, derart im Vordergrund, dass der Verkehr überhaupt nicht auf die Idee kommt, diese Bezeichnung könne oder solle die Herkunft einer damit versehenen Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen identifizieren (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Nr. 43-46 - FUSSBALL WM 2006, GRUR 2009, 949, Nr. 31 - My World; BPatG 29 W (pat) 62/13 - @-Zeichen; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 110).
  • BPatG, 14.06.2017 - 29 W (pat) 535/15

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "Safe@Work" für

    Dieses Zeichen ist auf jeder Computertastatur vorhanden und grundlegender Bestandteil von eMail-Adresse (vgl. BPatG, Beschluss vom 02.12.2015, 29 W (pat) 62/13 - @).
  • BPatG, 30.11.2016 - 29 W (pat) 516/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Space IC" - langes Waren- und

    Wie der Senat zudem aus seiner eigenen Erfahrung weiß, werden solche "überlangen" Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, mithin solche die nicht bzw. kaum auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Anforderungen der Anmelder abgestimmt sein dürften, immer häufiger eingereicht, was nicht zuletzt durch die Zurverfügungstellung und Nutzung von elektronischen Datenbanken und "Warenkorbfunktionen" erleichtert wird (vgl. BPatG, Beschluss vom 02.12.2015, 29 W (pat) 62/13; Beschluss vom 06.04.2016, 29 W (pat) 510/12; s. a. BPatG, Beschluss vom 07.08.2014, 24 W (pat) 522/13; Beschluss vom 02.11.2016, 24 W (pat) 524/15; Beschluss vom 28.11.2016, 24 W (pat) 550/14; Beschluss vom 28.11.2016, 24 W (pat) 521/16).
  • BPatG, 24.02.2022 - 25 W (pat) 34/21
    Bekannte Zeichen, an die der Verkehr aus verschiedensten Zusammenhängen gewöhnt ist, werden unabhängig vom konkreten Waren- und/oder Dienstleistungsbezug stets nur als solche, nicht aber als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden (vgl. BPatG 28 W (pat) 535/13 - QR-Code (Bildmarke); 30 W (pat) 518/15 - Schwarzes Quadrat und QR-Code; 29 W (pat) 62/13 - @).
  • BPatG, 10.03.2021 - 30 W (pat) 24/21
    Dieses Zeichen ist auf jeder Computertastatur vorhanden und grundlegender Bestandteil von eMailAdressen (vgl. BPatG v. 02. Dezember 2015, 29 W (pat) 62/13 - @).
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