Rechtsprechung
   BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27045
BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03 (https://dejure.org/2005,27045)
BPatG, Entscheidung vom 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03 (https://dejure.org/2005,27045)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 29 W (pat) 64/03 (https://dejure.org/2005,27045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).

    1. Die Kennzeichnungskraft eines Zeichens ist stets produkt- bzw. dienstleistungsbezogen festzustellen, da sie je nach Ware oder Dienstleistung für die das Zeichen eingetragen ist, unterschiedlich sein kann (BGH GRUR 2004, 779, 781).

    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).

    Der Bundesgerichtshof hat dabei nur gefordert, dass sich die Klagemarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat (GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach) und sich für den Durchschnittsverbraucher "der Eindruck aufdrängen könnte, die Zeichen seien zur Kennzeichnung bestehender Unternehmensverbindungen aufeinander bezogen" (GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).

    Der Bundesgerichtshof hat dabei nur gefordert, dass sich die Klagemarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat (GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach) und sich für den Durchschnittsverbraucher "der Eindruck aufdrängen könnte, die Zeichen seien zur Kennzeichnung bestehender Unternehmensverbindungen aufeinander bezogen" (GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).

  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).

    Die unmittelbare Verwechslungsgefahr könnte nämlich nur dann bejaht werden, wenn der Bestandteil "HLI" in einer solchen Weise gegenüber dem Bestandteil "METRO" zurückträte, dass er gänzlich vernachlässigt werden kann (vgl. EuGH, GRUR Int. 2004, 843, 844 - Rn. 13 - MATRATZEN).

  • BPatG, 08.09.2004 - 29 W (pat) 102/02
    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 136/99
    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Dies setzt voraus, dass sich die Widerspruchsmarke allgemein zu einem Hinweis auf das Unternehmen der Widersprechenden entwickelt hat, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn die Widerspruchsmarke zugleich das Firmenschlagwort ist (st. Rsp., BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG 29 W (pat) 136/99 - METRO STRUCTURED; 29 W (pat) 102/02 - METRO VISION).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Daneben sind alle Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, vor allem die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke (vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1998, 875, 876 f. - Canon; GRUR Int. 2000, 899 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 1996, 198 - Springende Raubkatze; GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHE/TISSERAND; GRUR 2002, 167 - Bit/Bud m. w. N; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Da das Angebot von Providern und Festnetzanbietern neben den Telekommunikationsdienstleistungen häufig ergänzende Geräte wie Handys, Modems, Anrufbeantworter, Telefaxgeräte, Router etc. umfasst, wird der Verkehr die Waren und Dienstleistungen demselben Unternehmen zuordnen oder zumindest von dessen organisatorischer Verantwortlichkeit ausgehen, sofern sie unter einem identischen Kennzeichen angeboten werden (BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Der angesprochene Durchschnittsverbraucher nimmt Marken regelmäßig in der Form auf, in der sie ihm entgegentreten ohne sie einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen, d. h. er achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten, sondern nimmt die Marken als Ganzes wahr (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 843 Rn. 29 - MATRATZEN; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 25.06.2013 - 33 W (pat) 70/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "IMMETRO (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)" -

    cc) Die angegriffene Marke gibt hier indes keine Veranlassung zu einer Aufspaltung des Wortelementes "IMMETRO" (vgl. ebenso für CURVIAMETRO: HABM R 1502/2007-4 (Nr. 18) - CURVIAMETRO/METRO), so dass weder Entscheidungen, die zu mehrgliedrigen Wortelementen mit dem Bestandteil "Metro" ergangen sind (BPatG 29 W (pat) 65/03 - METRO CLEAR/METRO; BPatG 29 W (pat) 64/03 METRO HCI/METRO; EuG T-50/12 - METRO KIDS COMPANY/METRO; zu Unternehmenskennzeichen: BGH GRUR 2012, 635 Roller´s Metro/METRO) noch Entscheidungen, in denen dem Element "METRO" ein glatt beschreibender Bestandteil hinzugefügt worden ist (z. B.: EuG T-284/11 - METROINVEST/METRO; HABM R565/10-1 - MetroCirc/METRO; HABM R 170/03-4 METROCONSULT/METRO; HABM R 833/02-4 METROTECH/ METRO; HABM R 728/05-4 PureMetro/METRO) auf die hier zu vergleichenden Marken übertragen werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht